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Mahnung wegen Gerichtsgebühren / Verjährung ??

Ich kann die angehängten Bilder nicht sehen. Mir wäre allerdings auch neu, dass die Staatsanwaltschaft irgendwas mit der Beitreibung von zivilrechtlichen Verfahrenskosten zu tun hat. In welchem Bundesland wohnst du? In allen, die ich kenne, läuft das entweder unmittelbar über die Zahlstelle des betreffenden Gerichts oder eine Zentrale Zahlstelle der Justiz (z.B. NRW). Die Staatsanwaltschaft hat nun irgendwie komplett andere Aufgaben.

Ansonsten ist es komplett unschädlich, einfach das Gericht anzuschreiben und die Einrede der Verjährung geltend zu machen. Entweder ist die Forderung tatsächlich verjährt, dann ist die Sache damit erledigt. Oder sie ist nicht verjährt und du bekommst halt eine weitere Zahlungsaufforderung. Deine Vermögensverhältnisse offenzulegen (Vorlage Rentenbescheid etc.) und dezent auf deine Unpfändbarkeit hinzuweisen, kann auch nicht schaden.

Grundsätzlich verjähren Gerichtskosten mit Ablauf des vierten Jahres nach der Kostenentscheidung (was in den meisten Fällen dem Abschluss des Verfahrens entspricht) und die Verjährung wird von Amts wegen nicht berücksichtigt. Es gibt aber diverse Tatbestände, die die Verjährung wieder neu beginnen lassen. Z.B. wenn du schon mal Teilbeträge gezahlt hast, man dir die Forderung gestundet hat, du um Stundung gebeten hast oder - und das ist ganz blöd - dir das Gericht schon mal eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen. Auch dadurch beginnt die Verjährungsfrist nämlich einfach wieder von vorne (§ 5 Abs. 3 S. 2 GKG). D.h. sofern du regelmäßig alle paar Jahre mal eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten gehabt haben solltest, wäre da wahrscheinlich nichts verjährt.
 
Ja,... eine Staatsanwaltschaft bzgl. Gerichtsgebühren und Verfahrensgebühren
(aber auch das zählt als Zivil-Forderung)
(....)
die verbleibenden € 80 sind zivilrechtlich
Solange Du keinem Anwalt die gesamte Aktenlage eines jeden Verfahrens zeigst, bekommst Du keine Antwort.
Ggf findet §5(3) GKG Anwendung, der beschreibt, dass Verjährungen durch Anforderung von Kosten immer wieder neu beginnen.
 
Solange Du keinem Anwalt die gesamte Aktenlage eines jeden Verfahrens zeigst, bekommst Du keine Antwort.
Ggf findet §5(3) GKG Anwendung, der beschreibt, dass Verjährungen durch Anforderung von Kosten immer wieder neu beginnen.
Ich würde mir da keine falschen Hoffnungen machen.
Die Mahnung ist ja noch ganz frisch. Gerade in den Strafverfahren lassen die Justizkassen bestimmt nichts durch die Latten gehen.
Den Anwalt darf man dabei selber bezahlen bzw. muss das Vorstrecken, da greift beim Strafrecht auch keine Prozesskostenhilfe.

Am besten, mit der Stelle bzw. der Justizkasse Ratenzahlung vereinbaren.
 
Ich kann nur davon abraten, sich juristische Hilfe in einem Laienforum zu suchen. Die Forderung könnte verjährt sein, man kann es aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn du jetzt Ratenzahlungen anbietest, lebt die Forderung wieder auf und du setzt eine ggf. bereits abgelaufene Verjährungsfrist wieder auf 0 zurück.

Angesichts deiner Vermögensverhältnisse hast du Aussichten, dass die die Forderung (sofern sie nicht verjährt ist) nicht weiterverfolgen. Wenn du freiwillig Ratenzahlungen anbietest, werden sie diese kaum ablehnen. Und auch mit jeder Ratenzahlung setzt du die Verjährungsfrist wieder zurück.
 
Geht es denn wirklich nur um die 80 € Gerichtsgebühren (die sind in der Tat bei so einem Strafverfahren nicht höher) oder geht es um die nicht bezahlten Tagessätze bzw. der Hauptforderung von hier im Beispiel 900 € ?

Ich glaube auch dass das nie verjährt wegen dem Strafverfahren. Es kann dann sogar zum Absitzen der Tagessätze im Vollzug kommen. Die Justiz lässt da nicht locker.
Bez. der Tagessätze bzw. der Summe kann man Ratenzahlung mit der Justizkasse vereinbaren.
Das mit dem Strafbefehl € 900 und den Gerichtsgebühren € 80 war NUR ein Beispiel
und eine Verdeutlichung der
"Aufschlüsselung Strafsachenforderungen und Zivilsachenforderungen"

welche 2 völlig unterschiedliche Dinge sind!
 
Ich kann die angehängten Bilder nicht sehen. Mir wäre allerdings auch neu, dass die Staatsanwaltschaft irgendwas mit der Beitreibung von zivilrechtlichen Verfahrenskosten zu tun hat.

Doch, auch bei der Staatsanwaltschaft wie auch beim Gericht gibt es zivilrechtliche Forderungen in einem Strafverfahren

In welchem Bundesland wohnst du?

Niedersachsen, geht aber auch aus dem 1.Posting aus der Rechnung / Mahnung hervor, diese kommt nämlich aus Aurich an der Nordseeküste

In allen, die ich kenne, läuft das entweder unmittelbar über die Zahlstelle des betreffenden Gerichts oder eine Zentrale Zahlstelle der Justiz (z.B. NRW). Die Staatsanwaltschaft hat nun irgendwie komplett andere Aufgaben.

Jedes Bundesland hat eine eigenes "Landesamt für Bezüge und Versorgung"
Ansonsten ist es komplett unschädlich, einfach das Gericht anzuschreiben und die Einrede der Verjährung geltend zu machen. Entweder ist die Forderung tatsächlich verjährt, dann ist die Sache damit erledigt. Oder sie ist nicht verjährt und du bekommst halt eine weitere Zahlungsaufforderung. Deine Vermögensverhältnisse offenzulegen (Vorlage Rentenbescheid etc.) und dezent auf deine Unpfändbarkeit hinzuweisen, kann auch nicht schaden.

Das werde ich tun
Grundsätzlich verjähren Gerichtskosten mit Ablauf des vierten Jahres nach der Kostenentscheidung (was in den meisten Fällen dem Abschluss des Verfahrens entspricht) und die Verjährung wird von Amts wegen nicht berücksichtigt.

Das war meine Annahme mit den 4 Jahren, die sich ja jetzt bestätigt hat!

Es gibt aber diverse Tatbestände, die die Verjährung wieder neu beginnen lassen. Z.B. wenn du schon mal Teilbeträge gezahlt hast, man dir die Forderung gestundet hat, du um Stundung gebeten hast oder - und das ist ganz blöd - dir das Gericht schon mal eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen. Auch dadurch beginnt die Verjährungsfrist nämlich einfach wieder von vorne (§ 5 Abs. 3 S. 2 GKG). D.h. sofern du regelmäßig alle paar Jahre mal eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten gehabt haben solltest, wäre da wahrscheinlich nichts verjährt.

durch Auslandsaufenthalt durchaus möglich,...

jedenfalls habe ich in den letzten 4 Jahren und sogar noch länger nichts von dem Amt aus Aurich bezgl. dieser Forderungen gehört noch Briefe erhalten!

Teilbeträge oder Ratenzahlungen bezgl. dieser Forderungen wurden von mir NIE getätigt!
 
Ich würde mir da keine falschen Hoffnungen machen.
Die Mahnung ist ja noch ganz frisch. Gerade in den Strafverfahren lassen die Justizkassen bestimmt nichts durch die Latten gehen.

Money is Money,.... und der Justiz ist es egal, ob Strafverfahren oder Zivilverfahren
aus welcher das Geld / die Einnahme stammt.

Den Anwalt darf man dabei selber bezahlen bzw. muss das Vorstrecken, da greift beim Strafrecht auch keine Prozesskostenhilfe.

Im Strafrecht gibt es keine Prozeßkostenhilfe, sondern nur Pflichtverteidigung insofern die Vorraussetzungen vorliegen.

PKH gibt es nur in einem Zivilverfahren nach vorheriger Prüfung des Richters auf Erfolgsaussichten
(ähnlich der Vorgehensweise einer Rechtschutzversicherung)

Am besten, mit der Stelle bzw. der Justizkasse Ratenzahlung vereinbaren.

Welch ein Widerspruch zur Frage der Verjährung da noch "Payments" anzubieten...
 
Ich kann nur davon abraten, sich juristische Hilfe in einem Laienforum zu suchen. Die Forderung könnte verjährt sein, man kann es aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn du jetzt Ratenzahlungen anbietest, lebt die Forderung wieder auf und du setzt eine ggf. bereits abgelaufene Verjährungsfrist wieder auf 0 zurück.

Angesichts deiner Vermögensverhältnisse hast du Aussichten, dass die die Forderung (sofern sie nicht verjährt ist) nicht weiterverfolgen. Wenn du freiwillig Ratenzahlungen anbietest, werden sie diese kaum ablehnen. Und auch mit jeder Ratenzahlung setzt du die Verjährungsfrist wieder zurück.
Die bislang beste und hilfreichste Antwort in dem Thread strifft "den Nagel auf den Kopf"

Genauso werde ich das tun, und dieses Landesamt aus Aurich entsprechend anschreiben!
 
Die bislang beste und hilfreichste Antwort in dem Thread strifft "den Nagel auf den Kopf"

Genauso werde ich das tun, und dieses Landesamt aus Aurich entsprechend anschreiben!
Das ist die Antwort die Du lesen willst 😉 , Ich wette aber das (noch) lange nichts verjährt ist.
Von wann ist denn das Urteil ?
Und dabei auch die Zivilsachen von den Strafsachen trennen, da das bei der Verjährung eine große Rolle spielt.
Aber mach einfach Deine Erfahrungen und wenn es in letzter Konsequenz im Bau endet (Ersatzfreiheitsstrafe)
https://justiz.hamburg.de/vollstreckung-von-geldstrafen/
, ist mir das auch egal.
 
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