Hier mal unsere Erfahrung mit Infoscore, PayPal und eBay:
Meine Tochter (eigene Adresse, volljährig, anderer Familienname, eigener Ebay-Account, kein PayPal-Konto) hat mit ihrem eigenen eBay-Account bei eBay einen Artikel auf Rechnung gekauft und an die Adresse meiner Frau gesendet. Sie hat wegen erlebter Schwierigkeiten mit PayPal kein PP-Konto.
Dieser Kauf wurde also von meiner Tochter als Bestellerin getätigt. Sie ist oft im Ausland und kann deswegen Warensendungen an ihrer eigenen Adresse nicht immer annehmen. Sie lässt Ware dann auch schon mal an unsere Adresse senden.
Völlig unerwartet hat einige Monat später meine Frau die Forderung von infoscore einschließlich Mahngebühren erhalten. Zuerst konnte die Forderung nicht zugewiesen werden, da meine Frau sich nicht an eine nicht gezahlte Bestellung erinnern konnte.
Nach einem Schriftwechsel mit dem Inkassounternehmen war klar, dass es sich dabei nicht um eine Bestellung meiner Frau sondern um die Bestellung unserer Tochter mit Lieferanschrift meiner Frau handelt.
Der Ablauf war also wie folgt:
Der Artikel ist aus den vorher genannten Gründen an die Adresse meiner Frau geliefert worden.
Die vom Verkäufer dem gelieferten Artikel beigelegte Rechnung trug keinen Hinweis, auf welches Konto der Rechnungsbetrag zu überweisen sei; auch war kein Vermerk vorhanden, dass er den Rechnungsbetrag bereits per PayPal erhalten hatte. Einen separaten Lieferschein gab es nicht.
Nach Rückfrage per email hat der Verkäufer meiner Tochter seine eigene Kontonummer (nicht das Konto von PayPal) genannt.
Meine Tochter bat mich, da auf der Rechnung lediglich die Lieferanschrift vermerkt war, diesen Betrag dem Käufer von unserem Konto zu überweisen, damit er das eindeutig zuordnen konnte (als Rechnungsempfänger war fälschlicherweise vom Verkäufer die Lieferanschrift eingetragen). Ich habe dann überwiesen.
Damit war der Kauf für meine Tochter ordungsgemäß abgewickelt. Sie hatte die Ware und der Verkäufer hatte das Geld.
Das Inkassounternehmen hat aber mitgeteilt, dass der Kauf über Paypal abgewickelt worden sein soll und dass auch entsprechende Zahlungserinnerungen per Email (an die Email-Adresse unser Tochter) ergangen sind. Unserer Tochter konnte sich beim Kauf nicht an einen Zusammenhang mit Paypal erinnern. Wegen ihrer negativen Erfahrung mit Paypal hätte sie den Kauf dann auch nicht getätigt.
Weiterhin teilt das Inkassounternehmen mit, dass der Verkäufer den Rechnungsbetrag von Paypal erhalten hat. Demnach verfügte der Verkäufer zweimal über den Rechnungsbetrag und hätten eine der beiden Zahlungen wieder aufheben müssen.
Das Inkassounternehmen gab an, meine Tochter hätte die Rechnung (und auch Mahnungen) von Paypal per Email bekommen. Da meine Tochter über kein Paypalkonto verfügt und gerade Paypal äußerst häufig für betrügerische Emails genutzt wird, werden von meiner Tochter Emails von Paypal ohne geöffnet zu werden gelöscht. Somit konnte diese Aussage nicht überprüft werden.
Meine Tochter hat daraufhin den Verkaufsvorgang noch einmal analysiert und tatsächlich einen Hinweis auf ein Paypalkonto gefunden. Es wurde, bedingt durch den Kauf auf Rechnung, eine Voreinstellung der Zahlungsabwicklung über PAYPAL übersehen. Dadurch wurde aber ein von der Tochter nicht bemerkter eigenständiger Vertrag mit PayPal in die Welt gesetzt. Das war aber zumindest so verschleiert, dass meine Tochter dies nicht realisierte.
Dennoch - meine Frau hatte sich lediglich gegenüber meiner Tochter bereit erklärt, die Ware anzunehmen und ich mich später bereit erklärt, auch das Geld zu überweisen, damit Kontoinhaber und Lieferanschrift übereinstimmen. Meine Frau ist in der Funktion einer "Packstation" und als Person, dessen Mann eine Zahlungsverpflichtung einer anderen Person ausgleicht, nicht Schuldnerin eines Kaufes; dazu bedarf gegenüber PayPal einer Willenserklärung, die meine Frau nicht abgegeben hat. Man kann auch keinen Vertrag zu Lasten Dritter abschließen - das gilt auch für den getätigten Kauf meiner Tochter.
Wir mussten davon ausgehen, dass die Angaben von INFOSCRORE korrekt sind und der Verkäufer das Geld bereits von PAYPAL erhalten hatte. Nach Kontakt mit dem Verkäufer hat dieser die Doppelzahlung bestätigt und den gezahlten Preis auf unser Konto zurücküberwiesen. Meine Tochter hat dann das Geld und später die von PayPal erhobene Mahngebühr auf das beim Kauf genannte Konto von PAYPAL überwiesen; vermerkt war dabei "Zahlung unter Vorbehalt - keine Schuldanerkennung". Das war lediglich der Versuch, diese Sache ohne weitere Komplikationen, wie z.B.ein weiteres von PAYPAL ausgelöstes Mahnverfahren gegen meine Tochter, mit Zahlung der PayPal-Mahngebühr aus der Welt zu schaffen. Tatsächlich hat PayPal dann eine email an meine Tochter, allerdings mit Anrede des Namens meiner Frau, gesendet und das Konto als ausgelichen bezeichnet. Das mit der falschen Anrede konnte nicht richtiggestellt werden, da die email-Antwort automatisch abgelehnt wurde.
Das letzte Schreiben von Infoscore droht das gerichtliche Mahnverfahren an; obwohl dem Inkassounternehmen alle Informationen und auch Dokumente vorlagen, die Infoscore in Kenntnis setzten, dass meine Frau nicht die Schuldnerin von PayPal ist. Eine Mitarbeiterin erklärte dann bar jeder Sachkenntnis, dass die Lieferadresse in solchen Fällen haftet, und meine Frau sich nur der Forderung entziehen könne, wenn unsere Tochter Infoscore ein Schuldanerkenntnis zukommen lasse. Infoscore hatte bis dahin eigentlich korrekt gehandelt, da PayPal offensichtlich durch die ganzen computerunterstützten Vorgänge außer der Emailadresse meiner Tochter immer nur die Anschrift meiner Frau auf dem Schirm hatte. Aber an der Stelle wurde es tatsächlich unseriös.
Mails an PayPal und eBay waren übrigens sinnlos - es kamen immer nur computergenerierte Antworten.
Meine Frau hat jetzt den Geschäftsführer, der gleichzeitig auch qualifizierte Person im Sinne von §12 (4) Rechtsdienstleistungsgesetz ist, angeschrieben und ihn über den Vorgang in seinem Haus informiert. Gleichzeitig hat meine Frau klargestellt, dass ihm nun bekannt ist, dass sie zu Unrecht mit Mahnungen verfolgt wird, und gegen ihn im Fall eines gerichtlichen Mahnverfahrens, gegen das auf jeden Fall Widerspruch eingelegt wird, ein Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt wird.
Er verlässt nämlich das Zivilrecht, wenn der Tatentschluss bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale § 263 StGB erfüllt und das Inkassounternehmen somit in der Absicht der rechtswidrigen Bereicherung handelt. Die Behauptung, Inhaber einer in Wahrheit nicht bestehenden Forderung zu sein, beinhaltet eine Täuschung über Tatsachen, wenn sich aus dem Erklärungswert der Äußerung ein objektivierbarer Tatsachenkern ergibt, über dessen Vorhandensein oder Fehlen beim Getäuschten unrichtige Vorstellungen erweckt werden. Wir reden hier zwar in dem Fall noch über den Bagatellbereich; dennoch - auch der Versuch ist strafbar.