Hallo,
Mir sind im Juli vier Schreiben von der Infoscore zugestellt worden.
Auf der Rückseite des ersten Schreibens wurden Beträge ausgewiesen, die bis 2013 zurückgehen.
Angeblich hätte PayPal mir gegenüber irgendwelche Forderungen aus Dienstleistungsverträgen.
Ich bin zwar PayPal Kunde, die angegebene Email Adresse gehört allerdings nicht zu mir.
Die Schreiben von Infoscore habe ich zunächst ignoriert. Vor allem aber, weil mir im zweiten Schreiben angeboten wurde, die angeblichen Schulden in Form eines Bausparvertrags zu begleichen, was mir natürlich sehr verdächtig vorkam.
Es wurde im Anschluss mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Auch dieses Schreiben hatte ich ignoriert.
Heute kam dann tatsächlich ein Mahnbescheid per Förmliche Zustellung ins Haus geflattert.
PayPal angerufen.. hier wurde mir bestätigt, dass das in den Schreiben angegebene Konto tatsächlich existiert, jedoch passten weder Name noch Kontonummer zu mir. So sah man in der Abteilung für Sicherheit ein, dass es sich hierbei um Datenmissbrauch handeln musste und daher wurde mir geraten, Anzeige gegen unbekannt zu erstatten, was ich soeben auf der Wache erledigt habe.
Die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige soll ich sowohl an PayPal, als auch an die Infoscore GmbH faxen.
Gegen den Mahnbescheid sollte man natürlich sofort Widerspruch einlegen. Eine Kopie der Bescheiningung über die Anzeige soll man beilegen.
So wird das Mahnverfahren gestoppt und es werden keine weiteren Schritte seitens Infoscore eingeleitet.
PayPal hat zudem sofort das im Schreiben angegebene Fake Konto eingeschränkt, so dass ich auch hier nichts mehr zu erwarten habe.
Also entgegen vieler Meinungen, man sollee die Briefpost seitens Infoscore ignorieren, kann ich nur dazu raten, alles zunächst auf Richtigkeit zu prüfen. Kann man sicher sein, dass Datenmissbrauch betrieben worden war, am Besten erstmal mit dem Gläubiger (in diesem Fall PayPal) auseinandersetzen und anschließend Anzeige gegen Unbekannt erstatten, um sich gegen weitere rechtliche Schritte und Zahlungsforderungen abzusichern.
Hoffe, diese Erfahrung hilft anderen ebenfalls, denn meist liest man "nicht reagieren, nicht zahlen".
Nicht zahlen ist schon richtig, reagieren sollte man aber schon, um ein gerichtliches Mahnverfahren zu verhindern 🙂