Nachtmond18
Mitglied
Hallo, ich habe einen Mahnbescheid erhalten.
Es geht darin nicht um die typische Geldforderung, sondern um Schadensersatz aus einer Sache die ich gar nicht verursacht habe. Diesem Mahnbescheid ging ein Schreiben eines Anwalts voraus, ohne Begründung oder Beweise. Es stand nur drin, dass ich es gewesen sein soll. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert, der demjenigen geschrieben hat, dass die Sache bestritten wird.
Da in Deutschland jeder gegen jeden ein Mahnverfahren betreiben kann - ob die Forderung überhaupt berechtigt ist oder nicht - gehe ich davon aus, dass auf diesem Wege nun einfach mal "versucht" wird Geld herauszuholen, da derjenige vermutlich eine Rechtschutzversicherung hat.
Meine Frage: ist es ratsam den Widersprich direkt den Anwalt machen zu lassen (wegen Kosten), oder einfach selbst zu widersprechen? Ab wann muss der Antragsteller seine Anschuldigung überhaupt begründen? Im ersten Schreiben stand nur "sie waren das...." ohne Beweise, ohne Begründung.
Es geht darin nicht um die typische Geldforderung, sondern um Schadensersatz aus einer Sache die ich gar nicht verursacht habe. Diesem Mahnbescheid ging ein Schreiben eines Anwalts voraus, ohne Begründung oder Beweise. Es stand nur drin, dass ich es gewesen sein soll. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert, der demjenigen geschrieben hat, dass die Sache bestritten wird.
Da in Deutschland jeder gegen jeden ein Mahnverfahren betreiben kann - ob die Forderung überhaupt berechtigt ist oder nicht - gehe ich davon aus, dass auf diesem Wege nun einfach mal "versucht" wird Geld herauszuholen, da derjenige vermutlich eine Rechtschutzversicherung hat.
Meine Frage: ist es ratsam den Widersprich direkt den Anwalt machen zu lassen (wegen Kosten), oder einfach selbst zu widersprechen? Ab wann muss der Antragsteller seine Anschuldigung überhaupt begründen? Im ersten Schreiben stand nur "sie waren das...." ohne Beweise, ohne Begründung.