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Mahnbescheid erhalten - wie richtig verhalten

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Das hört sich alles sehr seltsam an. Geht es um eine größere Sachbeschädigung? Sonst macht sich die Polizei kaum die Mühe, das Handy zu orten :confused:. Und war sonst niemand vor Ort, gibt es keine anderen Zeugen? Wer hat denn die Polizei überhaupt verständigt? War der Anschuldiger auch vor Ort?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen bzw. ich musste erstmal mit aufs Revier und wurde dort verdächtigt bzw. verhört. (..)
Jetzt muss der Anwalt vom Geschädigten meine Adresse offensichtlich von der Polizei bekommen haben, was mir schon kräftig stinkt.

Die Polizei wird wohl den Geschädigten ausfindig gemacht haben und der hat gleich im Ermittlungsverfahren einen Adhäsionsantrag gestellt und dadurch Akteneinsicht bekommen.
Die Polizei hat sich also nicht falsch verhalten.
Wo man dann schon mal Deine Personalien hatte wurde gleich ein Mahnverfahren beantragt. Das sollte dazu dienen, die Kosten gering zu halten. Hat aber nicht geklappt.
Nun wird dann wohl weiter ermittelt um Indizien zusamen zu tragen. Beweise oder Zeugen scheinen noch nicht aufgetaucht zu sein, denn die stünden ebenfalls in der Ermittlungsakte.

Mich wundert aber schon, dass der Mahnbescheid raus ist: man muss sich ziemlich sicher sein. Da das Verfahren nämlich jetzt rechtsanhängig ist, kann der Geschädigte seine Ansprüche nicht vor einem anderern Gericht geltend machen.
Vielleicht verstehe ich aber auch zu wenig von der Materie.
 

Nachtmond18

Mitglied
Wie gesagt, wenn der Kläger eine Rechtschutzversicherung hat, muss er sich um einem möglichen Verlust keine Sorgen machen. Wenn er sich so sicher wäre (durch irgendwelche Beweise, Fotos, sonstiges) könnte er anstatt Mahnbescheid ja gleich klagen.

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass er es einfach versucht. Vielleicht meint er auch, dass ich dadurch eingeschüchtert bin und einfach zahle.

Zu Darknessgirl: es geht um eine Sachbeschädigung auf einem Gartengrundstück, unter anderem wurden dort auch teure Gegenstände zerstört und Sachen angezündet. Ein Anwohner hat das von weitem gehört/ anhand von Qualm bemerkt und die Polizei gerufen. Die Streife hat mich dann auf einem Feldweg versetzt unterhalb des Tatorts angetroffen, kontrolliert und - da ich Raucher bin - auch ein Feuerzeug bei mir gefunden. Deshalb meinte ich am falschen Ort zur falschen Zeit weil ich grade als die ankamen den Bereich erreicht hatte. Unmittelbare Zeugen gibt es sonst keine weil da niemand mehr sonst unterwegs war.

Da ich strikt alles abgestritten habe, wurden vom Provider die Daten verlangt, welche belegen sollen, dass ich vor Eingang der Meldung sowie bis zum Eintreffen der Polizei im dortigen Funkmast eingeloggt war. Tolle Leistung, da so ein Funkmast mehrere km² umfassen kann. Dem Geschädigten muss dann also bekanntgeworden sein dass es einen "Verdächtigen" gibt, und wie auch immer haben die meine Daten an den herausgegeben. Vielelicht haben die auf Antrag auch einfach mitgeteilt, dass sie davon "ausgehen" dass ich es war.

Aber egal wie man es dreht, einen Mahnbescheid kann wohl jeder gegen jeden erlassen.
Insbesondere finde ich aber krass dass es ja quasi schriftlich einfach heißt "Sie sind es gewesen"...
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Rein rechtlich?

So gibt das nichts.

Straftaten wie Sachbeschädigung müssen immer noch nachgewiesen werden.

Ob Du ein handy hast, das in der Zeit im selben Funkmast eingeloggt war, beweist nicht, dass es andere Personen ohne handy gab, die nicht eingeloggt waren.

Als Raucher hast Du natürlich ein Feuerzeug dabei. Rauchen ist aber nicht strafbar, Feuerzeuge zu besitzen ebenfalls nicht.

§170 STPO: Die Tat konnte nicht nachgewiesen werden.
Verfahren eingestellt - mit der Option, das Verfahren wieder aufzunehmen, falls sich neue Anhaltspunkte ergeben.
 

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