Wie gesagt, wenn der Kläger eine Rechtschutzversicherung hat, muss er sich um einem möglichen Verlust keine Sorgen machen. Wenn er sich so sicher wäre (durch irgendwelche Beweise, Fotos, sonstiges) könnte er anstatt Mahnbescheid ja gleich klagen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass er es einfach versucht. Vielleicht meint er auch, dass ich dadurch eingeschüchtert bin und einfach zahle.
Zu Darknessgirl: es geht um eine Sachbeschädigung auf einem Gartengrundstück, unter anderem wurden dort auch teure Gegenstände zerstört und Sachen angezündet. Ein Anwohner hat das von weitem gehört/ anhand von Qualm bemerkt und die Polizei gerufen. Die Streife hat mich dann auf einem Feldweg versetzt unterhalb des Tatorts angetroffen, kontrolliert und - da ich Raucher bin - auch ein Feuerzeug bei mir gefunden. Deshalb meinte ich am falschen Ort zur falschen Zeit weil ich grade als die ankamen den Bereich erreicht hatte. Unmittelbare Zeugen gibt es sonst keine weil da niemand mehr sonst unterwegs war.
Da ich strikt alles abgestritten habe, wurden vom Provider die Daten verlangt, welche belegen sollen, dass ich vor Eingang der Meldung sowie bis zum Eintreffen der Polizei im dortigen Funkmast eingeloggt war. Tolle Leistung, da so ein Funkmast mehrere km² umfassen kann. Dem Geschädigten muss dann also bekanntgeworden sein dass es einen "Verdächtigen" gibt, und wie auch immer haben die meine Daten an den herausgegeben. Vielelicht haben die auf Antrag auch einfach mitgeteilt, dass sie davon "ausgehen" dass ich es war.
Aber egal wie man es dreht, einen Mahnbescheid kann wohl jeder gegen jeden erlassen.
Insbesondere finde ich aber krass dass es ja quasi schriftlich einfach heißt "Sie sind es gewesen"...