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Mahnbescheid erhalten - wie richtig verhalten

Nachtmond18

Mitglied
Hallo, ich habe einen Mahnbescheid erhalten.

Es geht darin nicht um die typische Geldforderung, sondern um Schadensersatz aus einer Sache die ich gar nicht verursacht habe. Diesem Mahnbescheid ging ein Schreiben eines Anwalts voraus, ohne Begründung oder Beweise. Es stand nur drin, dass ich es gewesen sein soll. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert, der demjenigen geschrieben hat, dass die Sache bestritten wird.

Da in Deutschland jeder gegen jeden ein Mahnverfahren betreiben kann - ob die Forderung überhaupt berechtigt ist oder nicht - gehe ich davon aus, dass auf diesem Wege nun einfach mal "versucht" wird Geld herauszuholen, da derjenige vermutlich eine Rechtschutzversicherung hat.

Meine Frage: ist es ratsam den Widersprich direkt den Anwalt machen zu lassen (wegen Kosten), oder einfach selbst zu widersprechen? Ab wann muss der Antragsteller seine Anschuldigung überhaupt begründen? Im ersten Schreiben stand nur "sie waren das...." ohne Beweise, ohne Begründung.
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Den Widerspruch kannst du problemlos selbst verfassen. Dazu brauchst du keinen Rechtsanwalt.
Wenn der Gegner trotzdem das Geld von dir will, muss er ein Verfahren in die Wege leiten und dort muss er begründen, wie es zu der Forderung kommt.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Schade dass Du schon jetzt den Anwalt eingeschaltet hast.
Hättest Du selbst die Gegenseite informiert und es begründet, dass/warum Du es nicht gewesen bit ( falls das geht), dann hätte sich der Anwalt nun wider besseren Wissens erneut mit Dir in Verbindung setzen müssen. die darauf hin anfallenden Anwaltskosten hättest Du als Schaden ersetzt verlangen sollen.
vgl.:frag-einen-anwalt.de/Wir-sollen-Mahnbescheid-des-Anwalts-der-Gegenseite-zahlen--f284972.html
 
G

Gelöscht

Gast
Beim Widerspruch des Mahnbescheides brauch es noch keine Begründung, da kreuzt man einfach nur an ohne weitere Begründung. Dafür benötigt man keinen Anwalt.

Dann heißt es abwarten, ob Klage gegen dich eingereicht wird und dann kann man Anhand der Klagebegründung entsprechend reagieren und das entweder selbst oder mit Anwalt.
 

Nachtmond18

Mitglied
Also auf dem Mahnbescheid steht, dass der Antragsteller für den Fall des Widerspruchs das streitige Verfahren durchführen will. Da derjenige mich quasi nur "verdächtigt" - weiß jemand ab wann er Beweise vorbringen muss, bzw. kann ich eigentlich nicht wegen Falschbeschuldigung dagegen vorgehen?
 
K

kasiopaja

Gast
Also auf dem Mahnbescheid steht, dass der Antragsteller für den Fall des Widerspruchs das streitige Verfahren durchführen will. Da derjenige mich quasi nur "verdächtigt" - weiß jemand ab wann er Beweise vorbringen muss, bzw. kann ich eigentlich nicht wegen Falschbeschuldigung dagegen vorgehen?
Der Antragsteller kann auf den Mahnbescheid draufschreiben, was er will.

Wichtig ist erstmal, dass Du so schnell wie möglich widersprichst , also das NEIN-Feld auf dem Mahnbescheid ankreuzt und den Mahbescheid dann zurückschickst. Am besten per Einschreiben. Oder Du bringst ihn persönlich zum Gericht und lässt Dir die Abgabe quittieren.

Dann sieht man ja , ob der Antragsteller sein Drohung wahr macht und tatsächlich Klage erhebt oder ob es nur eine leere Drohgebärde war.

Im Falle einer Klage muss er beweisen , dass seine Klage rechtens ist.

Dann kannst Du Dir immer noch einen Anwalt nehmen.
 

Nachtmond18

Mitglied
Ich frage mich nur wohin wir eigentlich kommen, wenn jeder jedem einfach so einen Mahnbescheid schicken kann, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist oder nicht.

Gibt es hier keine Handhabe zwecks Schadensersatzforderung wenn sich die Anschuldigung später als haltlos herausstellt? Ich meine da könnte sich ja jeder ein Hobby daraus machen irgendwelchen Leuten Mahnbescheide zu verschicken, wenn die dann z.B. grade im Urlaub sind oder es versäumen innerhalb von 14 Tagen zu reagieren hat man direkt einen Vollstreckungstitel?

Klingt irgendwie paradox für mich. Deshalb kann ich nicht ganz glauben dass es da keine Möglichkeit gibt, wenn der Antragsteller im Prinzip gar nicht sicher sein kann, dass es der andere war. Ist eigentlich schon dreist sowas.
 
G

GrayBear

Gast
Klingt irgendwie paradox für mich. Deshalb kann ich nicht ganz glauben dass es da keine Möglichkeit gibt, wenn der Antragsteller im Prinzip gar nicht sicher sein kann, dass es der andere war. Ist eigentlich schon dreist sowas.
Du hast recht. Auch dem Vollstreckungsbescheid kannst Du nochmals 14 Tage lang widersprechen und erst dann wird er rechtskräftig für die nächsten 30 Jahre. Da die meisten Gerichte nach den ersten 14 Tagen auch noch etwas Bearbeitungszeit benötigen, hast Du als mehr als 4 Wochen Zeit für einen Einspruch. Aber wer seine Post so lange nicht "bearbeitet", hat tatsächlich schlechte Karten.

Ein Link zum nachlesen.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich frage mich nur wohin wir eigentlich kommen, wenn jeder jedem einfach so einen Mahnbescheid schicken kann, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist oder nicht.
Einen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden beantragen. Sogar online. Da wird auch nichts geprüft.

Darum muss man ja so bald wie möglich widersprechen.
 

FarbSpiel

Mitglied
Hallo,

ich weiss nicht, ob man hier ein anderes Forum nennen darf, aber im Forum 123recht.de
gibt es viele Beispiele über genau Deine Situation.

Da gibts auch Leute, die sich wirklich gut auskennen und Du kannst Deinen Fall dort schildern.

wichtig ist erst mal, zu widersprechen und am besten per Einschreiben zurück schicken, damit Du da was in der Hand hast.

Manchmal wird geschaut, ob die Leute so viel Angst bekommen und direkt zahlen anstatt sich zu wehren.

Toi toi toi Dir
 

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