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Macken an Arbeitsplatte

Rainbow92

Aktives Mitglied
Hallo,

ich ziehe aus meinem Studentenappartement aus, in dem ich 5 Jahre gewohnt habe. Meine Vermieterin hat 80 Interessenten für die Wohnung. Bei einer Besichtigung war ich auch dabei. Die Dame hatte Interesse und nichts bemängelt. Heute war noch jemand da und meine Vermieterin sagt, dass er abgesprungen ist, weil auf der Arbeitsplatte in der Küche Macken sind. Es kann sein, dass die ein oder andere Macke durch mich verursacht worden ist. Es waren aber auch schon welche bei meinem Einzug vorhanden. Die Küche war bei meinem Einzug schon nicht in bestem Zustand. Meine Vermieterin fordert eine Beseitigung der Macken. Was soll ich tun? Ich sehe es nicht ein, bei ner Küche die bestimmt 15 Jahre alt ist, die Arbeitsplatte zu tauschen. Die Würde den Wert der Küche übersteigen.
 
wenn du etwas handwerkliches geschick und eine stichsäge hast, ist das nicht so schlimm. vergleiche die preise der arbeitsplatten. da gibt es große unterschiede. sonst geht deine kaution drauf, wenn du keinen nachweis wie ein bild hast. bei 15 jahren sind gebrauchsspuren schon üblich aber ein streit kann dich auch einiges kosten.
 
Es gibt kein Übergabeprotokoll und keine Fotos. Ich hätte Fotos machen sollen ich weiß. Aber soweit ich weiß, muss sie beweisen, dass die Macken vorher noch nicht da waren und deshalb macht man ein Übergäbeprotokoll
Ich weiß auch nicht, wie die Macken zustande kommen könnten. Habe heiße Sachen eigentlich immer auf ein Brett gestellt. Aber wie gesagt die Küche müsste man eigentlich mal komplett austauschen wenn man nach der Optik geht. Geräte funktionieren aber alle.
 
Wie alt darf eine Küche in einer Mietwohnung sein?
Wie lange darf man als Vermieter Miete für eine Küche verlangen? Eine Küche gilt nach 10 Jahren als „verbraucht“. Das heißt: Nach dieser Nutzungsdauer darf der Vermieter keinen Schadenersatz mehr bei Beschädigung durch den Mieter verlangen und auch keine Kosten mehr auf die Miete schlagen
 
(…) Was soll ich tun? Ich sehe es nicht ein, bei ner Küche die bestimmt 15 Jahre alt ist, die Arbeitsplatte zu tauschen. Die Würde den Wert der Küche übersteigen.

Natürlich. Daher werden für Küchen Restwerte ermittelt.
Wenn es eine Küche mittlerer Güte ist und diese nur 14 anstatt 15 Jahre alt ist, beträgt der Restwert rund 10% - und die Arbeitsplatte daher etwas unter 1% vom gesamten Anschaffungspreis.
Den Betrag solltest Du großzügig verdoppeln - und dem Vermieter anbieten 🙂
 
Natürlich. Daher werden für Küchen Restwerte ermittelt.
Wenn es eine Küche mittlerer Güte ist und diese nur 14 anstatt 15 Jahre alt ist, beträgt der Restwert rund 10% - und die Arbeitsplatte daher etwas unter 1% vom gesamten Anschaffungspreis.
Den Betrag solltest Du großzügig verdoppeln - und dem Vermieter anbieten 🙂

Danke das ist echt hilfreich.
 
Merk dir für die Zukunft, dass du beim Einzug, von jedem kleinen Mangel eine Liste + ein Foto machst und den Vermieter informierst. Damit er weiß, er wurde nicht von dir verursacht. Die Liste lässt du dir abzeichnen.

Es wird sicherlich keiner wegen einer Kerbe in einer Arbeitsplatte abspringen.
Wie es hier geregelt ist, weiß ich nicht, da die Platte vor dir schon genutzt wurde und es eine Arbeitsfläche ist. Hast du beim Einzug eine Ablöse für die Küche bezahlt?

Falls du es beseitigen willst:
Oder du googlest selbst.

Du könntest ihr aber auch 20-50 Euro anbieten für die Mängel, damit du Ruhe hast. Auch hier quittieren lassen.
 
Danke das ist echt hilfreich.

Thx.

Wenn der VM die Forderung so an Dich heran getragen hat, kann man ja nur davon ausgehen, dass er es so meint wie er es schreibt.

Er verlangt etwas kompliziertes, nämlich eine Reparatur der Platte von gleicher Beschaffenheit und Güte wie der Rest.
Besteht die Platte aus Press-Span, mit Dekor beklebt, so kann es sich um Melaminharz-beschichtete Platten handeln.
Die Reparatur wäre dann nicht mehr nur kompliziert, sondern böse, da mehrere Papierlagen, mit Kunststoff getränkt, aufgebracht wurden und wieder hergestellt werden sollen.
Also worst case.

In der Situation wäre es für mich nicht verwunderlich, dass Du etwas hilflos bist, und daher den Vermieter um tatkräftige Unterstützung bitten müsstest, weil Du ja jedenfalls kooperativ bist und eine einvernehmliche Lösung suchst, die später keine Wünsche mehr offen lassen .
Uuuuh...

Du würdest also zunächst den Vermieter bitten, Dir jenes Dir nicht vorliegende aber von Dir unterschriebene Übergabeprotokoll mit Bildern als Anlage zu zu stellen, und darauf Schäden zu markieren, die er dem Vormieter zuschreibt.
Alles an nicht markierten Kratzern wären demnach in Augen des Vermieters schon mal Gebrauchsspuren - oder ?

Darüber hinaus würdest Du ihn bitten, die Einkaufsrechnung der Küche zwecks Abschätzung des Zeitwertes vor zu legen, denn daraus soll sich ergeben, ob mehrwertsteuerfrei vom Vormieter gebraucht oder im Handel neu gekauft wurde, wann gekauft wurde ,wie alt die Küche ist und welchen Preis welche Komponenten hatten – sowie: ob angefallene MWSt als Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wurde, also bei der Schadensberechnung aussen vor bleibt.

Der verbleibende Wert der Arbeitsplatte kann sodann beziffert werden, und sollte sie vorher schon so beschädigt gewesen sein, dass eine (nicht erfolgte) Reparatur den Zeitwert überschritten hätte, so war sie damals zwar vorhanden – aber nahezu wertlos.



Hat der Vermieter aber kein Übergabeprotokoll, so müsste er sich fragen, welche Kratzer genau er Dir anlastet, und warum er das vor hat.
Hat er eine Rechnung und die Küche ist alt oder die Arbeitsplatte war bei Deinem Einzug wertlos, so müsste er sich fragen warum Du die jetzt bezahlen sollst.
Erteilt er Dir den Auftrag, die Arbeitsplatte zu ersetzen (obwohl eine Reparatur den Zeitwert überschreitet), so müsste er sich fragen, welchen Kostenrahmen ( neu für alt) er zu bezahlen beabsichtigt.

Die Antworten auf die Fragen, die er sich stellt, sollte er Dir auch gleich mitteilen, damit Du nicht dieselben Fragen stellst. 🙂
 
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