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Macken an Arbeitsplatte

Das mit der Kaution abwohnen würde ich am liebsten machen, allerdings ist das ja auch nicht wirklich zulässig und würde glaub ich nur zu weiteren Problemen führen.
Zu welchen Problemen? Die Bude ist heruntergekommen! Die Alte spekuliert genau darauf, dass du keinen Bock auf Ärger hast und lieber zahlst. Wenn du die Kaution abwohnst, hat sie selbst den Stess und Ärger. Tun kann sie eigentlich überhaupt nichts dagegen!

LG,
SFX
 
Das mit der Kaution abwohnen würde ich am liebsten machen, allerdings ist das ja auch nicht wirklich zulässig und würde glaub ich nur zu weiteren Problemen führen.
Ja das hatte ich auch schonmal überlegt und nachdem ich mich mehr informiert habe, festgestellt das es keine gute Idee ist und lieber sein gelassen. Da haben Vermieter dann verschiedenste Möglichkeiten gegen dich vorzugehen, z. B. dich einmal ermahnen und wenn du weiterhin nicht zahlst aus der Wohnung zu schmeißen und noch andere Dinge. Mach ansich alles ordentlich, zahl die Miete weiter und bestehe dann auf deine Kaution. Wenn es Forderungen geben sollte, widerspreche den Forderungen, sag das die Küche schon alt ist, es bereits einige Abnutzungserscheinungen bei Einzug gegeben hat und es in der Zeit, in der du dort gewohnt hast, zu ganz normalen weiteren Abnutzungserscheinungen gekommen ist, welche in den Mietkosten gedeckt sind, du aber nichts kaputt gemacht hast. Natürlich alles schriftlich, per Einschreiben Einwurf. Die Kaution dürfen die bis zu 12 Monate nach Beendigung einbehalten und müssen sie dir spätestens dann auszahlen.

So viel Geld verliert man da nicht wenn es um die Kaution geht. Schreib denen das einmal, dass sie dir die Kaution bitte überweisen sollen nach dem Auszug und der Verrechnung der Nebenkosten. Warte dann ab und wenn sie es nicht überweisen, dann nach 12 Monaten kannst du denen ein Mahnschreiben schicken mit genügend Zeit, dir das Geld zu überweisen. Sollte dann nach ein paar Wochen nichts kommen, kannst du zum Gericht gehen und darüber geht es dann weiter. Das erstmal kostet dich nicht allzu viel. Ich glaube im unteren 2 stelligen Bereich. Auf das Schreiben vom Gericht müssen die dann eingehen und entweder Geld überweisen, oder aber belegen können, warum sie es nicht überweisen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für 60 € gibts den Mieterschutzbund. Die regeln das dann vernünftig für dich.

Wenn du es aber noch günstiger haben möchtest, für 30€ gibt es im Baumarkt einfache Küchenplatten. Die sind i.d.R. 2,60 m lang. Irgendjemand in deinem Bekanntenkreis hat bestimmt auch eine Stichsäge und kann ein bisschen damit umgehen.

Als Vermieterin kann ich dir sagen, dass eine einfache Küche nach 10 Jahren keinen einforderbaren Schaden aufweisen kann, weil sie keinen Gegenwert mehr hat.
Wenn es sich um eine hochwertige Markenküche handelt, dann ist es tatsächlich nach 15 Jahren so, dass der Wert kaum mehr gegengerechnet werden kann.
Lass dir von der Vermieterin die Rechnung der Küche geben. Sie muss dir erst einmal nachweisen, dass die Küche noch einen Wert hat. Dazu ist sie verpflichtet.

Wenn du aber tatsächlich keinen kampf um deine Kaution führen möchtest, investiere die 60€ in den Mieterschutzbund.
 

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