Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Macken an Arbeitsplatte

Piepel

Aktives Mitglied
Danke das ist echt hilfreich.
Thx.

Wenn der VM die Forderung so an Dich heran getragen hat, kann man ja nur davon ausgehen, dass er es so meint wie er es schreibt.

Er verlangt etwas kompliziertes, nämlich eine Reparatur der Platte von gleicher Beschaffenheit und Güte wie der Rest.
Besteht die Platte aus Press-Span, mit Dekor beklebt, so kann es sich um Melaminharz-beschichtete Platten handeln.
Die Reparatur wäre dann nicht mehr nur kompliziert, sondern böse, da mehrere Papierlagen, mit Kunststoff getränkt, aufgebracht wurden und wieder hergestellt werden sollen.
Also worst case.

In der Situation wäre es für mich nicht verwunderlich, dass Du etwas hilflos bist, und daher den Vermieter um tatkräftige Unterstützung bitten müsstest, weil Du ja jedenfalls kooperativ bist und eine einvernehmliche Lösung suchst, die später keine Wünsche mehr offen lassen .
Uuuuh...

Du würdest also zunächst den Vermieter bitten, Dir jenes Dir nicht vorliegende aber von Dir unterschriebene Übergabeprotokoll mit Bildern als Anlage zu zu stellen, und darauf Schäden zu markieren, die er dem Vormieter zuschreibt.
Alles an nicht markierten Kratzern wären demnach in Augen des Vermieters schon mal Gebrauchsspuren - oder ?

Darüber hinaus würdest Du ihn bitten, die Einkaufsrechnung der Küche zwecks Abschätzung des Zeitwertes vor zu legen, denn daraus soll sich ergeben, ob mehrwertsteuerfrei vom Vormieter gebraucht oder im Handel neu gekauft wurde, wann gekauft wurde ,wie alt die Küche ist und welchen Preis welche Komponenten hatten – sowie: ob angefallene MWSt als Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wurde, also bei der Schadensberechnung aussen vor bleibt.

Der verbleibende Wert der Arbeitsplatte kann sodann beziffert werden, und sollte sie vorher schon so beschädigt gewesen sein, dass eine (nicht erfolgte) Reparatur den Zeitwert überschritten hätte, so war sie damals zwar vorhanden – aber nahezu wertlos.



Hat der Vermieter aber kein Übergabeprotokoll, so müsste er sich fragen, welche Kratzer genau er Dir anlastet, und warum er das vor hat.
Hat er eine Rechnung und die Küche ist alt oder die Arbeitsplatte war bei Deinem Einzug wertlos, so müsste er sich fragen warum Du die jetzt bezahlen sollst.
Erteilt er Dir den Auftrag, die Arbeitsplatte zu ersetzen (obwohl eine Reparatur den Zeitwert überschreitet), so müsste er sich fragen, welchen Kostenrahmen ( neu für alt) er zu bezahlen beabsichtigt.

Die Antworten auf die Fragen, die er sich stellt, sollte er Dir auch gleich mitteilen, damit Du nicht dieselben Fragen stellst. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

SFX

Aktives Mitglied
Ich habe ihr 100 Euro geboten aber das reicht ihr scheinbar nicht.
Hallo,

die Alte ist verrückt! Mein Tipp: Zahle ab jetzt keine Miete mehr, sodass die die Kaution für den Ausfall der Mietzahlung benutzen muss (wofür diese ja auch vorgesehen ist). Dann bist du fein raus und musst dem Geld nicht hinterherlaufen. Widerrufe zur Not die Lastschrift der letzten Monate, bis du auf den Betrag der Kaution kommst. Sonst siehst du die nämlich nie wieder. Nicht der erste Fall, dass Vermieter versuchen, ihre heruntergekommene Bude auf Kosten der Mieter zu sanieren. Du darfst dann wegen der Kaution zum Anwalt rennen und hast Stress + Zusatzkosten ohne Ende.

Soll sie doch zum Anwalt gehen und ihre 50€-Billigarbeitsplatte einklagen, wenn sie will.

Möchtest du es zuerst auf die milde Tour versuchen und die Konfrontation vermeiden, dann biete ihr an, die Platte auf eigene Kosten auszutauschen. Kostet im Baumarkt inklusive Zuschnitt wahrscheinlich weniger als die von dir angebotenen 100€, erfordert aber handwerkliches Geschick und zeitlichen Aufwand.

LG,
SFX
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ich habe ihr 100 Euro geboten aber das reicht ihr scheinbar nicht.
Läuft.
Also hältst Du den Ball flach und zögerst die Sache hinaus.
Bekommst Du innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung keine Rechnung, die unbestritten fällig ist, so steht die Rückzahlung der gesamten Kaution an, da nicht fristgerecht Forderungen geltend gemacht wurden?
 

Rainbow92

Aktives Mitglied
Sie verweigert die Wohnungsannahme. Habe noch zwei Monate Frist, aber bei 80 Interessenten dachte ich, die Nummer sei ab April durch. Jetzt wird sie es sicherlich unnötig hinauszögern.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Die Abnahme kann sie natürlich verweigern, weil Du ja noch nicht raus bist und sich alles ändern kann.
Das finde ich jetzt nicht so tragisch.
Ob sie an Dich oder den Nachfolger vermietet macht für sie keinen Unterschied: sie kann eher nicht doppelt vermieten.
Also könnte sie auch kurzfristig reagieren - wenn sie denn wüsste , welche Position sie hat.
Weiss sie das, hast Du ihr geschrieben?
 

SFX

Aktives Mitglied
Hallo,

wiegesagt… sofort Mietzahlung einstellen :sneaky: zwei Monate noch bist du im Vertrag? Oh perfekt, das ergibt ja exakt deine Kaution :cool:

Weshalb solltest DU der Dumme sein, der nachher zum Anwalt rennen muss um seine wegen einer beschädigten Pressspan-Platte einbehaltene Kaution einzuklagen? Die Sache kann ruhig umgekehrt laufen! Soll SIE doch mal versuchen, die Reparatur ihrer 15 Jahre alten Ramschküche einzuklagen?

Wichtig wären nur Fotos und ggf. Zeugen.

LG,
SFX
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben