Piepel
Aktives Mitglied
Thx.Danke das ist echt hilfreich.
Wenn der VM die Forderung so an Dich heran getragen hat, kann man ja nur davon ausgehen, dass er es so meint wie er es schreibt.
Er verlangt etwas kompliziertes, nämlich eine Reparatur der Platte von gleicher Beschaffenheit und Güte wie der Rest.
Besteht die Platte aus Press-Span, mit Dekor beklebt, so kann es sich um Melaminharz-beschichtete Platten handeln.
Die Reparatur wäre dann nicht mehr nur kompliziert, sondern böse, da mehrere Papierlagen, mit Kunststoff getränkt, aufgebracht wurden und wieder hergestellt werden sollen.
Also worst case.
In der Situation wäre es für mich nicht verwunderlich, dass Du etwas hilflos bist, und daher den Vermieter um tatkräftige Unterstützung bitten müsstest, weil Du ja jedenfalls kooperativ bist und eine einvernehmliche Lösung suchst, die später keine Wünsche mehr offen lassen .
Uuuuh...
Du würdest also zunächst den Vermieter bitten, Dir jenes Dir nicht vorliegende aber von Dir unterschriebene Übergabeprotokoll mit Bildern als Anlage zu zu stellen, und darauf Schäden zu markieren, die er dem Vormieter zuschreibt.
Alles an nicht markierten Kratzern wären demnach in Augen des Vermieters schon mal Gebrauchsspuren - oder ?
Darüber hinaus würdest Du ihn bitten, die Einkaufsrechnung der Küche zwecks Abschätzung des Zeitwertes vor zu legen, denn daraus soll sich ergeben, ob mehrwertsteuerfrei vom Vormieter gebraucht oder im Handel neu gekauft wurde, wann gekauft wurde ,wie alt die Küche ist und welchen Preis welche Komponenten hatten – sowie: ob angefallene MWSt als Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wurde, also bei der Schadensberechnung aussen vor bleibt.
Der verbleibende Wert der Arbeitsplatte kann sodann beziffert werden, und sollte sie vorher schon so beschädigt gewesen sein, dass eine (nicht erfolgte) Reparatur den Zeitwert überschritten hätte, so war sie damals zwar vorhanden – aber nahezu wertlos.
Hat der Vermieter aber kein Übergabeprotokoll, so müsste er sich fragen, welche Kratzer genau er Dir anlastet, und warum er das vor hat.
Hat er eine Rechnung und die Küche ist alt oder die Arbeitsplatte war bei Deinem Einzug wertlos, so müsste er sich fragen warum Du die jetzt bezahlen sollst.
Erteilt er Dir den Auftrag, die Arbeitsplatte zu ersetzen (obwohl eine Reparatur den Zeitwert überschreitet), so müsste er sich fragen, welchen Kostenrahmen ( neu für alt) er zu bezahlen beabsichtigt.
Die Antworten auf die Fragen, die er sich stellt, sollte er Dir auch gleich mitteilen, damit Du nicht dieselben Fragen stellst.
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