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Gelöscht 120756
Gast
Rechtlich bindend ist eine Eheschließung auf dem Standesamt. Alles andere - Moschee, Kirche usw. - nenne ich mal (geringschätzend) Folklore.
Eine Schenkung oder ein notariell bestätigtes Schenkungsversprechen sollte doch eigentlich unabhängig vom Anlass gültig sein oder nicht?
Oder könnte ich dir beispielshalber heute mein Auto schenken und es morgen zurück wollen?
Die Morgengabe hat keinen rechtlichen Sonderstatus, aber die sollte doch wie jede andere Schenkung gelten???