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wolf11
Gast
Ok, das mit dem rückständigen Unterhalt habe ich verstanden. Erstmal herzlichen Danke.Nach Eröffnung der Inso kann für den rückständigen Unterhalt vor der Inso nicht gepfändet werden.
Lag keine Lohn-/Gehaltsabtretung vor, wird der Unterhaltsgläubiger auch nicht vorrangig mit pfändbaren Lohnbestandtteilen bedient.
Die ZPO läßt für nach Eröffnung entstehende Unterhaltsschulden aber die Möglichkeit offen, eben in den Vorrechtsbereich zu pfänden.
Sie sollten schnellstens über das Familiengericht mit Hilfe eines Anwaltes (Beratungshilfe) eine Anpassung des Unterhaltes beantragen.
Und nein, es lag keine Lohnabtretung nur die Lohnpfändung von Unterhaltsamt.
Kann ich die Anpassung des Unterhalts nur mit einen Anwalt beantragen? Meine Abschlussfrage....