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Löhnpfändung in privat Insolvenz

W

wolf11

Gast
Moin,moin....

folgende Fragen zum Thema: Lohnpfändung in einer privInsolvenz.

Ich habe eine privInsolvenz mit Beschluss vom 18.02.2008 per Post vom Gericht erhalten.
Ich habe seit ca. 2 Jahren eine Löhnpfändung aus rückständigen Unterhaltszahlung (durch Arbeitslosigkeit).
Ich liege mit meinem Gehalt unter dem notwendigen Verdienst um meine kompletten Unterhaltsleistungen zu erfüllen.In Zahlen 1200 Euro(Netto) ,Unterhaltsforderung aus zwei Kindern mit 687 Euro.
Durch die Lohnpfändung liege ich aber seit 2 Jahren unterhalb des Existenzminimum.
Was in Zahlen heisst, Restgehalt von 862,50 Euro.

Fragen:
Ab wann beginnen die 6 Jahre genau?
Kann ich was machen um auf 890 Euro als Existenzminimum kommen?
 
W

wolf11

Gast
hallo wolf 11

schau mal hier...Pfändungsliste

vielleicht hilft dir das fürs erste weiter.

gruß waldfee
Danke Waldfee, aber die List hilft mir nicht wirklich weiter.

Die Lohnpfändung sehe ich jeden Monat auf meinem Gehalt. Ich bin Unterhaltspflichtig für die beiden Kinder als Summe ausgedrückt 687 Euro.
Ich verdiene aber 1200 Euro (netto), das heisst es werden jeden Monat 337,5 Euro gepfändet. Meine Frage betrifft auch mehr, kann ich mich dagegen Einspruch erheben um auf 890 Euro monatlich zukommen?

Kann mir jemand helfen?
 
W

Waldfee

Gast
es tut mir leid wolf,aber da kann ich dir leider nicht weiter helfen.
aber der stan ist glaube in so etwas ein experte.den könntest du doch mal fragen (per pn vielleicht?).
 
W

Waldfee

Gast
der stan ist ein user hier und pn heißt: persönliche nachricht,also mail :).
gehe einfach auf sein profil und von da kannste eine mail schicken.
 
S

Stan

Gast
Moin,moin....

folgende Fragen zum Thema: Lohnpfändung in einer privInsolvenz.

Ich habe eine privInsolvenz mit Beschluss vom 18.02.2008 per Post vom Gericht erhalten.
Ich habe seit ca. 2 Jahren eine Löhnpfändung aus rückständigen Unterhaltszahlung (durch Arbeitslosigkeit).
Ich liege mit meinem Gehalt unter dem notwendigen Verdienst um meine kompletten Unterhaltsleistungen zu erfüllen.In Zahlen 1200 Euro(Netto) ,Unterhaltsforderung aus zwei Kindern mit 687 Euro.
Durch die Lohnpfändung liege ich aber seit 2 Jahren unterhalb des Existenzminimum.
Was in Zahlen heisst, Restgehalt von 862,50 Euro.

Fragen:
Ab wann beginnen die 6 Jahre genau?
Kann ich was machen um auf 890 Euro als Existenzminimum kommen?
Ich gehe mal davon aus, dass diese Unterhaltsschulden mit in die Insolvenz fließen. Du hast mit Sicherheit einen Insolvenzverwalter. Rede mit ihm. Denn meines Wissens kann während des Insolvenzverfahrens nur das an den IV abgeführt werden, das über der Pfändungsfreigrenze liegt. Andere Pfändungen dürften nicht mehr laufen. Schicke der pfändenden Stelle eine Kopie des Beschlusses des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gleichzeitig auch den Arbeitgeber informieren.
 

paps1959

Aktives Mitglied
ergänzend zu Stan.

Als erstes sollte dringend eine Anpassung des Unterhaltstitels an die tatsächlichen Einkommensverhältnise angestrebt werden. Sonst entstehen ganz schnell Neuschulden, die die Situation nicht verbessern, im Gegenteil.

Zweitens könnte wegen der Altunterhaltsschulden noch 2 Jahre (nach Eröffnung) der pfändbare Teil abgeführt werden, wenn eine Lohnabtretung vorlag.

Drittens kann wegen der jetzt wahrscheinlich neu auftretenden Unterhaltsschulden auch in den Vorrechtsbereich gepfändet werden (Differenz zwischen Selbstbehalt und unpfändbarem Netto).

Sollten Sie derzeit Unterhalt zahlen, wäre ein Netto von bis zu 1570,- pfändungsfrei.
 
W

wolf11

Gast
ergänzend zu Stan.

Als erstes sollte dringend eine Anpassung des Unterhaltstitels an die tatsächlichen Einkommensverhältnise angestrebt werden. Sonst entstehen ganz schnell Neuschulden, die die Situation nicht verbessern, im Gegenteil.

Zweitens könnte wegen der Altunterhaltsschulden noch 2 Jahre (nach Eröffnung) der pfändbare Teil abgeführt werden, wenn eine Lohnabtretung vorlag.

Drittens kann wegen der jetzt wahrscheinlich neu auftretenden Unterhaltsschulden auch in den Vorrechtsbereich gepfändet werden (Differenz zwischen Selbstbehalt und unpfändbarem Netto).

Sollten Sie derzeit Unterhalt zahlen, wäre ein Netto von bis zu 1570,- pfändungsfrei.
Morgen, und schon mal Danke im voraus.

Noch einige Fragen:
Wo lass ich den Unterhatstiteln anpassen?
Noch 2 Jahre ab diesem Moant?
Und was heisst Lohnabtretung, es ist eine Pfändung von der Unterhaltskasse?
Selbstverständlich können Sie nch weiter Pfänden,da ich nur 1200 Euro verdiene. Muss den deren Seite ein neuer Titel erworben werden, oder kann ich freiwillig die Differenz von 1200 Euro zu 890 Euro abführen?
Ich kann kein Unterhaltzahlen, der zahlbare Betrag wird gepfändet.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Nach Eröffnung der Inso kann für den rückständigen Unterhalt vor der Inso nicht gepfändet werden.

Lag keine Lohn-/Gehaltsabtretung vor, wird der Unterhaltsgläubiger auch nicht vorrangig mit pfändbaren Lohnbestandtteilen bedient.

Die ZPO läßt für nach Eröffnung entstehende Unterhaltsschulden aber die Möglichkeit offen, eben in den Vorrechtsbereich zu pfänden.

Sie sollten schnellstens über das Familiengericht mit Hilfe eines Anwaltes (Beratungshilfe) eine Anpassung des Unterhaltes beantragen.
 

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