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Löhnpfändung in privat Insolvenz

W

wolf11

Gast
Nach Eröffnung der Inso kann für den rückständigen Unterhalt vor der Inso nicht gepfändet werden.

Lag keine Lohn-/Gehaltsabtretung vor, wird der Unterhaltsgläubiger auch nicht vorrangig mit pfändbaren Lohnbestandtteilen bedient.

Die ZPO läßt für nach Eröffnung entstehende Unterhaltsschulden aber die Möglichkeit offen, eben in den Vorrechtsbereich zu pfänden.

Sie sollten schnellstens über das Familiengericht mit Hilfe eines Anwaltes (Beratungshilfe) eine Anpassung des Unterhaltes beantragen.
Ok, das mit dem rückständigen Unterhalt habe ich verstanden. Erstmal herzlichen Danke.
Und nein, es lag keine Lohnabtretung nur die Lohnpfändung von Unterhaltsamt.
Kann ich die Anpassung des Unterhalts nur mit einen Anwalt beantragen? Meine Abschlussfrage....
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo wolf11,

vor dem Familiengericht brauchst du keinen Anwalt. Suche dir das zuständige Familiengericht heraus. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Kindes, gehe dort zur Rechtsantragsstelle und lasse dich beraten. Soweit ich weiß, sind die auch bei der Formulierung des Antrags behilflich.

Alles Gute
Sisandra
 
B

BULGARI

Gast
Wenn Sie 2 unterhaltspflichtige Kinder haben, dürfen Sie mehr von Ihrem Nettogehalt behalten, als was Sie hier nannten.
Das Existenzminimum steht jedem zu. Hier müssen Sie Ihren Insolvenzverwalter unbedingt fragen.
 
W

wolf11

Gast
Hallo Leute,

ich möchte noch mal zu den Hilfestellung von Euch einiges mitteilen.

Also ich war bei Anwalt, der Unterhaltstitel kann ER nicht bearbeiten,da ein Richter es für Unverhältnismächtig findet wegen ca. 30 Euro ein Verfahen zueröffnen.
Mein Treuhänder hat nicht auf meine Bitte zum Existenzm. von 862,5 auf 890 Euro regagiert, mitteilung von Ihrer seite.....der Titel ist vollstreckbar und bezüglich der Pfändungsgrenze soll ich mit meinem Arbeitergeber in Verbindung setzen. Lachhaft, er hat den Titel jeden Monat auf den Schreibtisch, was soll er gegen die Unterschreitung machen?
Also bisher nur Verarsch.
Dennoch stehe ich mit dem Unterhaltsamt in Verbindung zum ändern des Unterhaltstitels....von 107 auf 100%.
Mal sehen ob das was wird.

Also ich mich einfach fragen, warum ich eigentlich die priv. Insolvenz gemacht habe....sie hat mir nichts gebraucht, es ist alles so wie vorher.

Dennoch danke
 
S

Stan

Gast
Also ich mich einfach fragen, warum ich eigentlich die priv. Insolvenz gemacht habe....sie hat mir nichts gebraucht, es ist alles so wie vorher.

Dennoch danke
Die bringt das, dass Sie in einer absehbaren Zeit von Ihren Schulden befreit sind und die Gläubiger in die Röhre gucken.

Ist das nichts?
 

Wimmers

Mitglied
Hallo,

ich habe selbst eine Privatinsolvenz hiner mir.

Also: der Ablauf der 6 Jahre beginnt mit dem Tag der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens; sieh mal auf das entsprechende Schreiben
des Amtsgerichtes bzw. das Datum darauf.

Hoffe, Dir geholfen zu haben und... Kopf hoch, wird schon!!!

Gruss Wimmers
 
W

wolf11

Gast
Hey Ihr lieben!

Ich habe doch noch die eine oder andere Frage.
1. Frage : Ich habe private Altersvorsorge über meinen Betrieb, diesen Betrag bezahle ich aus meiner eignen Tasche heisst aus meinem Gehalt.
Ich würde diese Altersvorsorge gerne Kündigen, sie würde mir zur Zeit netto ca. 3500 Euro zukommen lassen. Diese Altersvorsorge ist nicht in miner privat Insolenz erwähnt oder auf geführt.
Darf ich diese Auszahlen lassen?

2. Frage: Ich würde gerne einen beruflichen Wechsel machen mit höherem Verdienst. Dennoch habe ich noch die Lohnpfändung am Hals aus Rückständen seit April 08 bis heute. Mit dem neuen Job würde ich den Unterhalt in voller höhe Zahlen können.
Kann man den Rückstand begleihen?
Kann ich mit dem Unterhaltsamt einen Dial machen das die Pfändung nicht auf meinem neuen Arbeiter übertragen wird?

Kann mir jemand helfen?

LG Wolf
 

Jugejolou

Mitglied
Die Pfändugsgrenze von 890,-€ musst du beim Familiengericht neu festlegen lassen, damit du auf den niedrigeren Betrag kommst, oder du einigst dich mit deiner Ex.
 
G

Gast

Gast
Hallo Wolf11,

du kannst auf das für dich zuständige Gericht gehen und dir die Pfändungshöchstgrenze festlegen lassen. Dazu brauchst du deine Einkommennachweise und die Beschlüsse in denen der Unterhalt festgelegt wurde. Bei dder dortigen Amtsperson kannst mündlich deinen Widerspruch einlegen, und normaler Weise gleich einen neuen Bescheid mitnehmen.
 

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