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wolf11
Gast
Moin,moin....
folgende Fragen zum Thema: Lohnpfändung in einer privInsolvenz.
Ich habe eine privInsolvenz mit Beschluss vom 18.02.2008 per Post vom Gericht erhalten.
Ich habe seit ca. 2 Jahren eine Löhnpfändung aus rückständigen Unterhaltszahlung (durch Arbeitslosigkeit).
Ich liege mit meinem Gehalt unter dem notwendigen Verdienst um meine kompletten Unterhaltsleistungen zu erfüllen.In Zahlen 1200 Euro(Netto) ,Unterhaltsforderung aus zwei Kindern mit 687 Euro.
Durch die Lohnpfändung liege ich aber seit 2 Jahren unterhalb des Existenzminimum.
Was in Zahlen heisst, Restgehalt von 862,50 Euro.
Fragen:
Ab wann beginnen die 6 Jahre genau?
Kann ich was machen um auf 890 Euro als Existenzminimum kommen?
folgende Fragen zum Thema: Lohnpfändung in einer privInsolvenz.
Ich habe eine privInsolvenz mit Beschluss vom 18.02.2008 per Post vom Gericht erhalten.
Ich habe seit ca. 2 Jahren eine Löhnpfändung aus rückständigen Unterhaltszahlung (durch Arbeitslosigkeit).
Ich liege mit meinem Gehalt unter dem notwendigen Verdienst um meine kompletten Unterhaltsleistungen zu erfüllen.In Zahlen 1200 Euro(Netto) ,Unterhaltsforderung aus zwei Kindern mit 687 Euro.
Durch die Lohnpfändung liege ich aber seit 2 Jahren unterhalb des Existenzminimum.
Was in Zahlen heisst, Restgehalt von 862,50 Euro.
Fragen:
Ab wann beginnen die 6 Jahre genau?
Kann ich was machen um auf 890 Euro als Existenzminimum kommen?