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Langzeitstudiengebühren...

C

cora1234

Gast
Wie einige von euch wissen, pflege ich nebenher meine Oma und hab insgesamt bereits mehrere Jahre Studium hinter mir (wegen Pflege, Nebenjob usw)
.
Passend vor Weihnachten flatterte jetzt der Bescheid ins Haus, dass ich ab kommendem Semester Langzeitstudiengebühren bezahlen muss.
Und das ist nicht wenig. Es sind 500 Euro plus 200 Euro normalem Semesterbeitrag.

Also 700 Euro eben mal nebenbei, nur dafür dass ich eingeschrieben bleiben darf. 500 Euro sind Strafgebühren, weil ich schon so lange studiere.
Ich hatte davor schon nicht viel Geld, aber das geht nun leider gar nicht. Ich hab keine Ahnung wie ich eben mal 500 Euro parat haben soll.

Ich war dann bei der Beratung meiner Uni und der Mensch dort meinte, da ich ja jemanden pflege könnte ich einen Härtefallantrag stellen. Er gibt dafür aber kein Gewähr.

Nun habe ich nachgeschaut und die Hochschule gibt als Härtefallgründe nur Pflege eines Kindes, Gremienarbeit oder chronische Erkrankung und nicht Pflege eines Angehörigen an.

Was also tun? Meint ihr, es gibt da eine Möglichkeit, dass sie das gelten lassen?

Ich bin ja durch die Pflege schon benachteiligt und letztendlich hat die auch dazu beigetragen, dass ich so ewig studiere.
 
Wie einige von euch wissen, pflege ich nebenher meine Oma und hab insgesamt bereits mehrere Jahre Studium hinter mir (wegen Pflege, Nebenjob usw)
.
Passend vor Weihnachten flatterte jetzt der Bescheid ins Haus, dass ich ab kommendem Semester Langzeitstudiengebühren bezahlen muss.
Und das ist nicht wenig. Es sind 500 Euro plus 200 Euro normalem Semesterbeitrag.

Also 700 Euro eben mal nebenbei, nur dafür dass ich eingeschrieben bleiben darf. 500 Euro sind Strafgebühren, weil ich schon so lange studiere.
Ich hatte davor schon nicht viel Geld, aber das geht nun leider gar nicht. Ich hab keine Ahnung wie ich eben mal 500 Euro parat haben soll.

Ich war dann bei der Beratung meiner Uni und der Mensch dort meinte, da ich ja jemanden pflege könnte ich einen Härtefallantrag stellen. Er gibt dafür aber kein Gewähr.

Nun habe ich nachgeschaut und die Hochschule gibt als Härtefallgründe nur Pflege eines Kindes, Gremienarbeit oder chronische Erkrankung und nicht Pflege eines Angehörigen an.

Was also tun? Meint ihr, es gibt da eine Möglichkeit, dass sie das gelten lassen?

Ich bin ja durch die Pflege schon benachteiligt und letztendlich hat die auch dazu beigetragen, dass ich so ewig studiere.

Erstens fällt Deine Oma ja wohl unter "Angehörige" und "chronische Krankheit" und zweitens hättest Du Dir schon lange fremde Hilfe holen sollen, damit Dir eben diese Situation erspart bleibt.

Man kann nicht sein ganzes Leben, Geld und seine ganze Zeit einem Angehörigen opfern und dann selbst auf der Strecke bleiben.

Im übrigen hätte Oma ja genug Geld , damit sie Dich für die Pflege entlohnen und unterstützen könnte. Müsste sie ja bei einem Fremden auch tun.
 
cora1234 meinte:
Also 700 Euro eben mal nebenbei, nur dafür dass ich eingeschrieben bleiben darf. 500 Euro sind Strafgebühren, weil ich schon so lange studiere.

Wenn ich mich recht entsinne, enthält der Semesterbeitrag doch auch eine Fahrkarte? Allein dafür zahlen viele Leute monatlich schon über 100€. Während meines Studiums musste ich 500€ Studiengebühren pro Semester über 5 Jahre zahlen. Danach wurden die Gebühren wieder abgeschafft. ^___^
 
Weder die eine noch die andere Antwort bringt mich weiter.

Mir nützt überhaupt nichts, dass andere auch Geld bezahlen mussten oder irgendwelche Vorhaltungen von wegen, dass ich mir hätte Hilfe suchen sollen.
Die Zeit ist um und die kann niemand mehr zurück drehen. Daran kann niemand etwas ändern und von hätte oder sollte oder andere zahlen auch so viel, habe ich trotzdem keine Lösung für mein Problem.

Bitte nur konstruktive Ratschläge, die mir etwas bringen.


Chronisch krank ist nicht auf die Oma bezogen, sondern auf mich als Studentin und ich bin eben nicht chronisch krank.
Ich pflege "nur" eine Angehörige.
 
Selbes Problem hatte eine Freundin von mir in Thüringen, da ging es aber um ihre Mutter, nicht um die Oma. Das Ende vom Lied war, dass sie die 500 Euro zusätzlich trotzdem zahlen musste.

Hier muss man aber erst ab dem 14. Semester oder bei einem Zweitstudium diese "Strafe" zahlen, 7 Semester hatte sie selber verschlampt, bevor sie sich um ihre Mutter dann kümmern musste.
 
Nicht so viel nachdenken, machen. Geh hin, erzähl die ganze Wahrheit und du wirst sehen, ob es klappt oder nicht. Ich sehe da kein Problem. Meld dich doch nochmal, wenn du es versucht hast. 😉
 
Ich verstehe nicht, warum das in der Hochschulregelung nicht inne Begriffen ist.
Wo ist der Unterschied zwischen Kind und Mutter/Oma?
Pflegebedürftig ist doch pflegebedürftig. Meine Oma ist genauso pflegebedürftig wie ein Kind.

Handhabt das jede Hochschule anders?
Ich werde definitiv in den Widerspruch gehen.
Mit einem guten Anwalt könnte man das sicher anfechten, aber der kostet ja sicher so viel wie die Langzeitstudiengebühren.
 
Weder die eine noch die andere Antwort bringt mich weiter.

Mir nützt überhaupt nichts, dass andere auch Geld bezahlen mussten oder irgendwelche Vorhaltungen von wegen, dass ich mir hätte Hilfe suchen sollen.
Die Zeit ist um und die kann niemand mehr zurück drehen. Daran kann niemand etwas ändern und von hätte oder sollte oder andere zahlen auch so viel, habe ich trotzdem keine Lösung für mein Problem.

Bitte nur konstruktive Ratschläge, die mir etwas bringen.


Chronisch krank ist nicht auf die Oma bezogen, sondern auf mich als Studentin und ich bin eben nicht chronisch krank.
Ich pflege "nur" eine Angehörige.
Dann sieh zu , dass Du jetzt auch mal Geld bekommst für Deine Pflege der Oma. Das kann sie ja nachher wieder von der Steuer absetzen.

Sag ihr , dass Du es nicht mehr so machen kannst wie vorher und ansonsten selber in Bedrängnis kommst und schaufle Dir Zeit frei - indem Du auch fremde Hilfe für die Oma annimmst - in der Du Zeit hast Geld zu verdienen zum Beispiel durch einen Ferien - oder Studentenjob.

Andere Möglichkeiten hast Du ja nicht.
 
Ich verstehe nicht, warum das in der Hochschulregelung nicht inne Begriffen ist.
Wo ist der Unterschied zwischen Kind und Mutter/Oma?
Pflegebedürftig ist doch pflegebedürftig. Meine Oma ist genauso pflegebedürftig wie ein Kind.

Handhabt das jede Hochschule anders?
Ich werde definitiv in den Widerspruch gehen.
Mit einem guten Anwalt könnte man das sicher anfechten, aber der kostet ja sicher so viel wie die Langzeitstudiengebühren.

Das Problem ist , dass eben für die Pflege eigentlich hauptsächlich die Angehörigen ersten Grades zuständig sind.

Und so sieht es wohl auch die Hochschule.

Nichtsdestotrotz kannst Du ja Deinen Standpunkt vortragen.

Vermutlich wird aber der Einwand eben der sein, dass Du oder die Angehörigen sich Entlastung durch fremde Hilfe hätten suchen können oder müssen.
 
Ich verstehe nicht, warum das in der Hochschulregelung nicht inne Begriffen ist.
Wo ist der Unterschied zwischen Kind und Mutter/Oma?
Pflegebedürftig ist doch pflegebedürftig. Meine Oma ist genauso pflegebedürftig wie ein Kind.

Handhabt das jede Hochschule anders?
Ich werde definitiv in den Widerspruch gehen.
Mit einem guten Anwalt könnte man das sicher anfechten, aber der kostet ja sicher so viel wie die Langzeitstudiengebühren.

Ich denke da wird so oder so individuell drauf geschaut, siehe meine Freundin. Ich weiß ja nicht wie weit du über der Regelstudienzeit bist und seit wann du deine Oma pflegst.

Solltest du ZUM BEISPIEL im 14 Semester sein, deine Oma aber erst seit 2 Jahren pflegen könnte die Uni auch sagen "Naja, aber sie hatten ja trotzdem 10 Semester entspannt Zeit einen Bachelor der nur 6 Semester geht zu absolvieren, denken sie wirklich das liegt an der Pflege ihrer Oma?"

Ich betone, dass es ein Beispiel ist! Aber der Uni-Alltag kann manchmal sehr hart sein, am Ende hilft erstmal nur reden und schauen was sie sagen.

Einfach probieren ob ein Antrag klappt, wenn nicht kannst du immer noch in den sauren Apfel beißen.
 

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