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Ladendiebstahl mit 16 Jahren – was nun?

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Mir geht es vor allem darum, zu wissen, was ungefähr auf mich zukommen könnte.
Das Diebstahlsdelikt wird von Amts wegen verfolgt- es spielt also keine Rolle, ob der Laden Strafanzeige gestellt hat oder nicht. Die Polizei wird dich und einen Elternteil zur Beschuldigtenvernehmung vorladen. Da kannst du hingehen, oder es bleiben lassen. Es besteht keine Verpflichtung, dort auszusagen.

Nach Abschluss des Ermittlungen geht die Akte zur Staatsanwaltschaft. Die entscheidet, wie weiter zu verfahren ist. Typisch ist eine vorläufige Einstellung des Strafverfahrens mit Zustimmung des Gerichts. Im Gegenzug kommen Arbeitsstunden, Täter-Opfer-Ausgleich und -hier nicht zuzreffend- Verkehrsunterricht in Frage.

Das wiederum vermittelt das Jugendamt, da wirst du als nächstes hin eingeladen. Die bekommen auch deine Strafakte zur Einsicht. Wenn du die Auflagen erfülltst, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Wenn nicht, folgt eine Verhandlung am Amtsgericht. Dort können alle in Paragraph 10, 12 und 15 Jugendgerichtsgesetz genannten Maßnahmen verhängt werden, wozu auch die vorgenannten Maßnahmen gehören.

Bei einer Gerichtsverhandlung trägst du unter Umständen die Kosten des Strafverfahrens, sofern du der Tat schuldig bist.

Aber: wer klaut denn beim allerersten mal Champagner? Den wolltest du doch nicht selbst trinken, oder?
 
Wenn nicht, folgt eine Verhandlung am Amtsgericht. Dort können alle in Paragraph 10, 12 und 15 Jugendgerichtsgesetz genannten Maßnahmen verhängt werden, wozu auch die vorgenannten Maßnahmen gehören.

Bei einer Gerichtsverhandlung trägst du unter Umständen die Kosten des Strafverfahrens, sofern du der Tat schuldig bist.
Entschuldigt bitte, ich muss gerade lachen. 🤣 Meine Fresse...ich wundere mich über den deutschen Amtsschimmel und empfehle jedem der daran glaubt mal bitte Nachts um 2 auf dem Neumarkt in Köln die Heroin-Dealer anzupiXXen... jetzt bin ich aber raus hier, das ist mir zu...sagen wir... "abstrakt" was an Strafen verhängt wird angeblich für jemanden der 2 Flaschen Schampus klaut ...aber jeder wie er / sie mag... realistisch ist das mitnichten. bin raus hier 🙂
 
ich bin 16 Jahre alt und wurde gestern beim Ladendiebstahl erwischt. Es war das erste Mal, dass ich überhaupt mit der Polizei zu tun hatte.

Es war also das erste Mal, dass du erwischt wurdest.... gestohlen hast du wohl schon öfter.

Denn es hört sich so an, dass du 'klein angefangen' hast und es halt 'immer gut ging', so wurdest du mutiger und hast höher preisige und größere Produkte raus schmuggeln wollen.

Gut, dass es nun kam wie es kam. Denn du warst auf keinem guten Weg.

Wir sprechen hier ja nicht davon, dass du ein ganz schlechtes Zuhause hast und vor lauter Hunger und Verwahrlosung einen Apfel gestohlen hast.

Bitte denke mal über deine Beweggründe nach. Was reizt dich daran, Ware mitgehen zu lassen, die als Luxusartikel gelten? Ist es der Kick? Wen willst du damit beeindrucken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Fresse...ich wundere mich über den deutschen Amtsschimmel
Ich bin ein Jugendamtsmitarbeiter und neuerdings für straffällige Jugendliche dort zuständig. Ich weiss es also ganz genau, und ja, auch für eine gestohlene Getränkedose wird Anklage erhoben, wenn der Betroffene seine Arbeitsstunden nicht macht oder sonstwie querschiesst.
 
Ich bin ein Jugendamtsmitarbeiter und neuerdings für straffällige Jugendliche dort zuständig. Ich weiss es also ganz genau, und ja, auch für eine gestohlene Getränkedose wird Anklage erhoben, wenn der Betroffene seine Arbeitsstunden nicht macht oder sonstwie querschiesst.
Und deswegen darf ich mich nicht über dich / deine Arbeit wundern? ;-)
 
Und deswegen darf ich mich nicht über dich / deine Arbeit wundern? ;-)
Doch, darfst du 😉

Der TE wurde ja aber erwischt beim Klauen. Es kann ja nicht so sein, daß dann gar nichts passiert.

Ladendiebstahl wird härter geahndet als Schwarzfahren oder sagen wir eine Beleidigung. Da wird das Verfahren häufig eingestellt wegen Geringfügigkeit. Aber wer klaut, kriegt eine Sanktion. Der TE bekommt wahrscheinlich ein paar Arbeitsstunden, die er machen muss. Ich finde das angemessen.
 
Ich habe mit 16 mit einer Freundin Klamotten geklaut auch ungefähr im Wert von 150€. Meine Eltern mussten mich von der Polizei abholen und ich wurde dann zu 40 Sozialstunden verurteilt, das war nicht so schlimm,habe ich im Krankenhaus abgeleistet. Abermeine Eltern waren sehr wütend.
Danach habe ich nie mehr geklaut, war zumindest bei mir abschreckend genug.
 
Hallo zusammen,

ich bin 16 Jahre alt und wurde gestern beim Ladendiebstahl erwischt. Es war das erste Mal, dass ich überhaupt mit der Polizei zu tun hatte.

Ich habe zwei Flaschen Champagner im Wert von ca. 140 € genommen und bin damit aus dem Laden gegangen, ohne zu bezahlen. Nach dem Verlassen des Ladens wurde ich von einem Detektiv angehalten. Die Polizei kam dazu, hat meine Personalien aufgenommen und eine Anzeige gemacht.

Ich habe alles direkt zugegeben. Meine Eltern wurden vor Ort nicht angerufen, aber die Polizei hat nach der Telefonnummer meines Vaters gefragt und mich gehen lassen. Außerdem musste ich beim Laden 50 € Bearbeitungsgebühr/Vertragsstrafe zahlen und etwas unterschreiben.

Hat jemand selbst mit einen ähnlichen Fall gehabt (ungefähr in diesem Preisbereich)? Was ist danach passiert? Kam Post von der Staatsanwaltschaft oder gab es z. B. Sozialstunden, eine Verwarnung oder wurde das Verfahren eingestellt?

Mir geht es vor allem darum, zu wissen, was ungefähr auf mich zukommen könnte.

Vielen dank für eure Hilfe!

Du bist vielleicht einer, warum macht man soetwas. Ich hoffe es war dir eine Lehre und du machst das nie wieder. Und was die mögliche Strafe anbelangt, nehme sie an und verbuche sie als Lehrgeld.
 
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