Diebstahl in diesem Rahmen, das ist kein Kavaliersdelikt mehr!
Der Sohn eines Freundes hat mal eine Buttermilch „geklaut“, wobei das nicht als vorsätzlicher Diebstahl geplant war, sondern er hat sie, unberechtigterweise, im Laden während des Einkaufs konsumiert, wollte sie ganz normal mit dem Einkauf bezahlen und hat den Becher, beim Heben einer Steige Milch in den Wagen, kurz abgestellt und dann vergessen.
Kam trotzdem zur Anzeige, ging vor Gericht, gab 30 Tagessätze à 10 Euro. Ladenverbot hat der Supermarkt nicht ausgesprochen, weil der Marktleiter seiner Schilderung geglaubt hat, was auch anhand der Videoaufzeichnung belegbar war.
Aber da ging es um einen Gegenwert von 1 Euro.
Eltern wurden natürlich informiert, ist ja sonst ein Gesetzesverstoß.
Alle fanden die Strafe angemessen, weil er daraus mehr gelernt hat als aus ein paar Sozialstunden, nämlich dass man zur Rechenschaft gezogen wird, auch für ein 1 Euro Produkt!
Was also bei 140 Euro Warenwert rauskommt, das kann sehr unterschiedlich sein.
Dass Du es zum ersten Mal getan hast, das wage ich zu bezweifeln, vielleicht nur zum ersten Mal erwischt worden. Aber die kriminelle Energie scheint ausgeprägt zu sein, also gibt es hoffentlich einen ordentlichen Schuss vor den Bug, damit ein Lern-und Verständnisprozess einsetzt.