Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Das Diebstahlsdelikt wird von Amts wegen verfolgt- es spielt also keine Rolle, ob der Laden Strafanzeige gestellt hat oder nicht. Die Polizei wird dich und einen Elternteil zur Beschuldigtenvernehmung vorladen. Da kannst du hingehen, oder es bleiben lassen. Es besteht keine Verpflichtung, dort auszusagen.Mir geht es vor allem darum, zu wissen, was ungefähr auf mich zukommen könnte.
Nach Abschluss des Ermittlungen geht die Akte zur Staatsanwaltschaft. Die entscheidet, wie weiter zu verfahren ist. Typisch ist eine vorläufige Einstellung des Strafverfahrens mit Zustimmung des Gerichts. Im Gegenzug kommen Arbeitsstunden, Täter-Opfer-Ausgleich und -hier nicht zuzreffend- Verkehrsunterricht in Frage.
Das wiederum vermittelt das Jugendamt, da wirst du als nächstes hin eingeladen. Die bekommen auch deine Strafakte zur Einsicht. Wenn du die Auflagen erfülltst, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Wenn nicht, folgt eine Verhandlung am Amtsgericht. Dort können alle in Paragraph 10, 12 und 15 Jugendgerichtsgesetz genannten Maßnahmen verhängt werden, wozu auch die vorgenannten Maßnahmen gehören.
Bei einer Gerichtsverhandlung trägst du unter Umständen die Kosten des Strafverfahrens, sofern du der Tat schuldig bist.
Aber: wer klaut denn beim allerersten mal Champagner? Den wolltest du doch nicht selbst trinken, oder?