Der Ladeninhaber hat das Hausrecht - okay. Aber er hat weder das Recht, willkürlich zu handeln noch, einen Jugendlichen "einfach so" festzuhalten, seine Sachen zu durchsuchen ohne jeden Grund!!!😡
Mein damals 13jähriger Sohn kam völlig entsetzt nach Hause, nachdem ihm genau obiges passiert ist!
Er hatte nichts gestohlen und der Hausdetektiv NULL Recht, ihn festzuhalten und seine Sachen zu durchsuchen! Was sich dann auch rasch herausstellte.
Beschwerde beim Ladeninhaber - Fehlanzeige. Niemand reagierte.....
Ich schäme mich heute noch, dass ich damals nicht Anzeige erstattet habe gegen die Vorgehensweise des Ladensdetektives/-inhabers! Und der auf mein Beschwerdeschreiben nicht einmal reagiert hat....
Heute würde ich ganz anders (re)agieren!👎
Der Hausdetektiv hat das Recht einen potenziellen Ladendieb festzuhalten, wenn er einen begründeten Verdacht hat, also jemanden zb dabei beobachtet hat, das Ware eingesteckt wurde. Da sind Fehler natürlich vorprogrammiert.
In so einem Fall könnte man auch einfach mal kooperativ sein, seine Tasche vorzeigen und so zeigen, das man nichts falsch gemacht hat.
Das würde auch den Verkäufern und Detektiven ihre Arbeit erleichtern und dabei helfen, die große Anzahl an echten Ladendiebstählen einzudämmen, was widerum im Interesse aller ehrlicher Kunden sein sollte.
Bei der hohen Anzahl an Kunden, die täglich überwacht werden müssen, passieren nunmal Fehler, vor allem weil sich einige Kunden durch ihr Verhalten auch unnötig Verdacht erregen oder durch ihr Verhalten dafür sorgen, das sie unnötigerweise überwacht werden müssen, obwohl sie zb gar nicht die Absicht haben irgendwas zu klauen.
Im Übrigen behaupten Diebe in 99% der Fälle IMMER, das sie unschuldig sind. Auch Jugendliche gegenüber ihren Eltern. Solche Unschuldsbeteuerungen müssen daher nicht automatisch der Wahrheit entsprechen.
Wie gesagt, man kann einen riesen Aufstand machen oder sich einfach kooperativ zeigen. Beide Seiten sollten einfach vernünftig miteinander umgehen.