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Kündigungsfrist

  • Starter*in Starter*in Knopf85
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K

Knopf85

Gast
Hallo leute,
ich brauche hilfe in sachen Arbeitsrecht!!!
Also ich habe drei jahre meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen als Friseurin in Salon A und ganz überraschend auch von meinem Chef übernommen.Seit dem 26.06.2007 arbeite ich bei Ihm als Gesellin.Nach der Frage ob ich einen Arbeitsvertag erhalte und vorallem WANN, kam nur eine dumme bemerkung wie "Wozu brauchst du einen?" oder "Was willst du mit sowas?". Nach mehrmaligem nachfragen, hab ich immernoch keinen erhalten.Also ich weiß nicht wieviel ich Verdiene oder wieviele Arbeitsstunden ich arbeiten muss und und und. Jetzt fährt er am 12.07 in den Urlaub und ich habe nichts schriftliches in der Hand!Am 16.07 bekomme ich bescheid, ob und wann ich in einem anderen Salon (B) anfangen kann mit einem Arbeitsvertag!(vorraussichtlich ab september!) Ich fühle mich in dem Salon A noch immer wie ein Azubi, werde herumgeschupst und schlecht behandelt!Mobbing ist keine seltenheit und wegen kleinigkeiten muss ich sogar schon anfangen zu weinen, weil es mir zu nahe geht!Kurz gesagt: Ich will da so schnell wie möglich weg!!!Jetzt hab ich im i-net versucht herraus zu finden wie meine Kündigungsfrist abläuft, da ich erst 2 wochen als gesellin da arbeite und ab dem 16.07 ich vorraussichtlich kündigen möchte! nur wie ist meine kündigungsfrist und meine kündigung richtig und vor allem rechtlich, wenn ich nochnichtmal einen Arbeitsvertag habe? und kann ich überhaupt jetzt schon kündigen?

Kann mir jemand helfen?😕
würde mich sehr freuen!!!!

Lieben Gruß
Knopf85
 
hallo knopf,

dumme situation. was ich aber nicht verstehe ist, wenn du doch eh bald in den salon b wechselst, warum willst du dann kündigen?

einen arbeitsvertrag hast du indirekt, da du nach der ausbildung direkt weitergearbeitet hast. damit steht dir ab dem tag auch dein gehalt als mitarbeiter zu, nicht mehr als azubi!!
rede nochmal mit deinem chef und warte ab bis du bescheid kriegst. wenn du selbs kündigst bekommst du eine sperre vom arbeitsamt u das kann ja auch nicht in deinem sinne sein 🙂

LG
 
Hallo Knopf85,
du hast deine Ausbildung zur Friseurin erfolgreich abgeschlossen, das heißt im Klartext, dass dein während der Ausbildung gültiger Ausbildungsvertrag nun seinen Zweck erfüllt und damit an Gültigkeit verloren hat.
Da du bis jetzt immer noch keinen Arbeitsvertrag hast, womit du eigentlich momentan ohne feste Beschäftigung bist, so gibt es meiner Meinung nach nicht viele Möglichkeiten:
  1. Rede mit deinem Chef darüber, dass du innerhalb einer Woche den Friseursalon verlassen wirst und bitte ihn um Bezahlung deines Lohns.
  2. Solltest du doch noch gerne weiter bei deiner jetzigen Arbeitsstelle bleiben wollen, so rede mit deinem Chef darüber und mach ihm das klar. Sage jedoch auch, dass du dich aber leider ohne Arbeitsvertrag wegen dieser Ungewissheit nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen wirst.
Da ich deinen Chef und dich nicht kenne, so denke ich, dass du wissen wirst, was das Beste sein wird. Auf jeden Fall hoffe ich für dich auf eine friedliche Lösung des Problems.
 
Da ich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend eingetragen wurde, noch werend meiner Ausbildung, weiß das Arbeitsamt bescheid, dass ich keinen Arbeitsvertag habe und das ich übernommen wurde. Ausserdem durch das mobbing, könnte ich mir eine Bescheinigung von meinem Hausarzt holen, der mich unterstützen würde. Ich denke auch, dass mein chef mir einen Aufhebungsvertag unterschraiben würde, wenn ich mit ihm rede und ihm meine Gründe des Kündigens nenne. Nur ich möchte lieber, dass alles rechtlich vollstatten geht, als das ich einen aufn deckel bekomme! nur stellt sich immernoch die Frage, ob ich eine kündigungsfrist einhalten muss, da ich ja noch keinen vertag habe oder nicht?!?
 
Grundsätzlich ist es so, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer regulären Beschäftigung - bei weniger als 2 J. Betriebszugehörigkeit (dazu zählt die Ausbildungszeit nicht) - ist 4 Wochen entweder auf den 15. oder das Ende eines Monats.

Das heisst , dass die Kündigung Deinem Chef nachweislich (Nachweis z.B. durch Einschreiben oder aber durch persönliche Empfangsbestätigung oder durch Zeugen) entweder mindestens 4 Wochen vor dem 15. eines Monats oder aber mindestens 4 Wochen vor dem Monatsende des zu Kündigenden Monats vorliegen muss.

Es hält Dich aber niemand davon ab auch schon vor dieser Frist auf einen späteren Zeitpunkt zu kündigen.

Kündigen würde ich allerdings erst , wenn ich sicher den Arbeitsvertrag mit Firma B in der Tasche habe.

Dann aber sofort.

Da Du weiterhin angemeldet bist - hoffentlich - und nach der Lehre sozusagen stillschweigend übernommen wurdest , bist Du - meiner Meinung nach - in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis und solltest Dich auch an die obengenannten Kündigungsfristen halten.

Gruß. kasiopaja
 
Sobald ich bescheid bekomme von dem Salon B werd ich eine schriftliche kündigung schreiben und meinem jetztigen Chef geben und eine bestetigung des erhalts unterschreiben lassen. Eine frühere Arbeitskollegin hat gekündigt und ist am nächsten Tag nicht mehr gekommen.Ist das rechtlich falsch gewesen? oder könnte ich das auch machen? Also Kündigen und dann nicht mehr zur Arbeit kommen?
 
Das Problem mit dem Arbeitsvertrag ist nicht ganz ohne...
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass zwischen dir und deinem Chef zumindest ein mündlicher (Arbeits-)Vertrag besteht, womit ich kasiopaja zustimmen würde.

Das Problem, was ich allerdings sehe, ist im Zweifelsfall die Auslegung sowie der Nachweis dieses mündlichen Vertrages. Um dies richtig beurteilen zu können, muss man deinen chef kennen, und das tun wir alle nicht! Wenn du also jetzt mit einer Frist von 4 Wochen kündigst (siehe kasiopaja), und dein Chef dir was böses will, lässt er dich noch 4 Wochen arbeiten, und zahlt dir dann aber keinen Lohn bzw. nur einen Obolus, da ihr ja nix schriftliches vereinbart habt. Oder er "kündigt" dir fristlos unter Berufung auf eine Probezeit oder sagt einfach nur, dass du nicht mehr kommen brauchst, einen Arbeitsvertrag habt ihr ja nicht. Auch in diesem Fall würde ich nicht mit der Bezahlung der letzten Arbeitswochen rechnen.

Um auf die rechtliche Frage zu kommen: wie schon erwähnt ist der Nachweis eines mündlichen Vertrages schwierig, wenn nicht unmöglich. Aus diesem Grund würde ich, wenn ich die Zusage vom neuen Salon hätte, und ich mich im jetzigen Salon ohnehin nicht wohl fühle, dem Chef nur sagen, dass ich ab Termin X nicht mehr auf Arbeit komme. Wenn du willst, kannst ihm natürlich auch sagen, dass du was neues hast...mit richtigem Arbeitsvertrag. Ihr könnt bei der Gelegenheit ja drüber sprechen, ob du bis dahin noch (gegen Bezahlung) arbeiten kommen kannst bzw. sollst, oder ob er keinen Wert mehr drauf legt! Allerdings solltest du damit rechnen, dass du die letzten Wochen seit Beendigung der Ausbildung umsonst gearbeitet hast.

Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg im neuen Job!
Gruß
 
bro und kasiopaja, das mit dem Arbeitsvertrag stimmt. An dem Tag wo sie ihre Ausbildung beendet hat, ist das Arbeitsverhältnis -Azubi beendet. Wenn Sie danach weiterarbeitet und Ihr Chef lässt das zu, ist ein
Arbeitsverhältnis -Angestellter daraus geworden. Bei den meisten läuft dass dann jedoch besser ab wie bei Knopf :-/

@knopf lass dir einen Beratungsschein(da du ja sehr wahrscheinlich im moment wenig Kohle haben wirst) geben, kostet 10 € und nimm dir einen Anwalt und lass dich beraten.

viel Glück!!
 
Hallo Gast!

...
@knopf lass dir einen Beratungsschein(da du ja sehr wahrscheinlich im moment wenig Kohle haben wirst) geben, kostet 10 € und nimm dir einen Anwalt und lass dich beraten.

Sind bestimmte Bedingungen für den Erhalt so eines Beratungsscheins geknüpft? Wo bekommt man einen solchen?
 

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