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Krankenversicherung nach einem Jahr Arbeitslosigkeit

Lovelylaught

Mitglied
Guten Abend,
Ich hab eine Frage zu meiner Krankenversicherung nach meiner Arbeitslosigkeit.

Ich bin seit bald einem Jahr arbeitslos, ich suche seit einem Jahr nach einer Teilzeitstelle, vergebens.
Mein Kind hat total blöde Kita Zeiten, von 7:30 - 12:30 Uhr.
Das kam schon vielen sehr übel bei Bewerbungsgespräch zudem kann ich nur von Montag bis Freitag in den Zeiten.

Jetzt ist es so, ich hab mich ganze Zeit von 520€ Jobs ferngehalten, da ich immer der Auffassung war das ich dann nicht Krankenversichert bin .
Meine Schwägerin sagte mir nur gerade das es anders sei das wenn ich jetzt arbeitslos gemeldet bin und ich mach meiner Arbeitlosenzeit von einem Jahr in einen mini job übergehe das die Agentur für Arbeit meine Krankenversicherung übernimmt.


Stimmt das ? Ich bin echt am verzweifeln!
 

kasiopaja

Urgestein
Guten Abend,
Ich hab eine Frage zu meiner Krankenversicherung nach meiner Arbeitslosigkeit.

Ich bin seit bald einem Jahr arbeitslos, ich suche seit einem Jahr nach einer Teilzeitstelle, vergebens.
Mein Kind hat total blöde Kita Zeiten, von 7:30 - 12:30 Uhr.
Das kam schon vielen sehr übel bei Bewerbungsgespräch zudem kann ich nur von Montag bis Freitag in den Zeiten.

Jetzt ist es so, ich hab mich ganze Zeit von 520€ Jobs ferngehalten, da ich immer der Auffassung war das ich dann nicht Krankenversichert bin .
Meine Schwägerin sagte mir nur gerade das es anders sei das wenn ich jetzt arbeitslos gemeldet bin und ich mach meiner Arbeitlosenzeit von einem Jahr in einen mini job übergehe das die Agentur für Arbeit meine Krankenversicherung übernimmt.


Stimmt das ? Ich bin echt am verzweifeln!
Du bist wenn das Alg1 ausläuft, bei der Arge und somit Bürgergeld-Empfängerin.
Das bedeutet , dass die die Arge für die die Beiträge in die Krankenversicherung einbezahlt und du weiter krankenversichert bist.
Mit dem Minijob bist Du nicht krankenversichert, nur durch die Arge, also das Bürgergeld.
Das Höchtentgelt für den Minijob beträgt ab Januar 2024 538 Euro.
Allerdings wird Dir bei einem Hinzuverdienst über 100 Euro das Bürgergeld entsprechend gekürzt.

.
 

Lovelylaught

Mitglied
Huhu, dazu sollte ich noch erwähnen das wir ein Haus haben und mein Partner gut verdient. Verheiratet sind wir nicht, sonst würde es einfach mit der Familien Versicherung klappen. Zudem möchte ich endlich wieder raus ins leben
 

carrot

Aktives Mitglied
Huhu, dazu sollte ich noch erwähnen das wir ein Haus haben und mein Partner gut verdient. Verheiratet sind wir nicht, sonst würde es einfach mit der Familien Versicherung klappen. Zudem möchte ich endlich wieder raus ins leben
Dann kommt ein Schreiben von der Krankenkasse, wenn kein Arbeitgeber und kein Jobcenter Beiträge zahlt,. Denn dann geht nur noch, die Beiträge selbst zahlten.
Weiß nicht wie hoch das aktuell ist, das wird die zuständige Krankenkasse wissen.

Mit einem Minijob ist man zumindest nicht Krankenversichert.
Eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle wäre da eine Alternative,
 

kasiopaja

Urgestein
Huhu, dazu sollte ich noch erwähnen das wir ein Haus haben und mein Partner gut verdient. Verheiratet sind wir nicht, sonst würde es einfach mit der Familien Versicherung klappen. Zudem möchte ich endlich wieder raus ins leben
Dann wirst Du vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebensgefährten bilden und bekommst eventuell noch im ersten Jahr nach Alg1 Bürgergeld.
Danach eher nichts mehr.
Jedenfalls bist Du mit einem Minijob nicht krankenversichert.
Rentenversichert schon, wenn Du dem nicht aktiv widersprichst.
 

kasiopaja

Urgestein
Meine Schwägerin sagte das wenn ich keine Leistungen mehr bekomme ich aber arbeitssuchend mit einem kleinen Job bin würde die Agentur für Arbeit meine Beiträge zahlen.
Da Du mit Deinem Lebensgefährten zusammenwohnst, bildest Du eine Bedarfsgemeinschaft und er muss für Dich aufkommen, das heißt , dass Du kein Bürgergeld erhältst.
Es gibt allerdings Ausnahmen, dazu müsstest Du glaubhaft machen, dass ihr in der Not nicht füreinander aufkommen wollt.
Wenn Du kein Bürgergeld erhältst und kein Alg1, dann zahlt niemand für Dich in die Krankenversicherung ein, was bedeutet , dass Du Dich selbst versichern musst.
Oder aber Du bekommst irgendwo einen Teilzeitjob, der über der Grenze für den Minijob in Höhe von derzeit 538 Euro liegt, dann bist Du gesetzlich versichert und Du und der AG zahlt in die Krankenversicherung ein.
Mit einem Minijob alleine bist Du nicht krankenversichert.
 

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