Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Wow !

Supi !

Prima ! . . . . .

Oh Mensch, das lässt hoffen, es liest sich gut. Danke.
Auch wir snd in guter Hoffnung.

Dir weiterhin viel Genesung.
 
Wow !

Supi !

Prima ! . . . . .

Oh Mensch, das lässt hoffen, es liest sich gut. Danke.
Auch wir snd in guter Hoffnung.

Dir weiterhin viel Genesung.

Das finde ich richtig super!
Herzlichen Glückwunsch!
Hast du die 70 GdS dauerhaft?
Wäre sehr wünschenswert, im Normalfall leider nicht da sie
alle paar Jahre überprüfen wollen...
 
Hallo Hawkeye und andere Leser,
ich hatte dir gestern bereits als Gast geschrieben, doch möchte ich dich, solltest du dich hierher noch einmal verirren, vorbeischauen, fragen, wie man den GdS berechnen kann.

Angenommen; ich hätte einen GdS von 90 auf die Psyche und schädigungsbedingte körperliche Krankheiten von 50, wie läuft die Rechnung ?

Gruss
Gast
 
Das finde ich richtig super!
Herzlichen Glückwunsch!
Hast du die 70 GdS dauerhaft?
Wäre sehr wünschenswert, im Normalfall leider nicht da sie
alle paar Jahre überprüfen wollen...

Hallo Vermisst,

danke für den Glückwunsch. Dauerhaft gibt es im OEG ja nicht, da die gesundheitliche Situation sich theoretisch wieder verbessern oder verschlechtern kann. Das ist bei der EM Rente ja nicht anders, da selbst die unbefristeten Renten immer wieder überprüft werden. Natürlich muss (sollte) das Versorgungsamt schon nachvollziehbare Gründe haben, dass die GDS reduziert wird. Ich denke, wer schädigungsbedingt dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, sollte sich immer im 50-80% GDS Bereich befinden. Dieses ist eigentlich auch in den Richtlinien so festgesetzt, aber wird leider nie von den Versorgungsämtern berücksichtigt.

Gruß
Hawkeye
 
@hawkeye: Auch von meiner Seite gratuliere ich Dir. Auch ich habe 70% bekommen und muß aber noch auf den letzten Urteilsspruch warten (seit einem Jahr schon). Doch bald hoffe ich, daß es abgeschlossen wird. Ich bitet dich um einen Gefallen, (Wenn du es willst natürlich): Bitte halte uns doch auf dem Laufenden, wie sie deine Nachzahlung mit den anderen Sozialliestungen verrechnen, falls du sie bekommen hast. Ich habe hier einen Thread eröffnet dafür aber nichts Substantielles herausgefunden, außer Unorndung im Umgang damit. Also, Ich meine, wenn dun Alg oder Grundsicherung bekommen hast. Und es wäre auch super nett von Dir, wenn du uns informieren würdest, ob sie dir deine Nachzahlungen nach einem Jahr als Vermögen anrechnen wollen.Das dürfen die meines Wissens nicht, aber es gibt welche hier, bei denen sie das wohl tun. Rechtens ist das nicht. Ich wünsche Dir, daß da bei Dir alles gut läuft
(wünsche ich mir auch).
 
Hmm, kann mir niemand helfen ?

.........

Angenommen; ich hätte einen GdS von 90 auf die Psyche und schädigungsbedingte körperliche Krankheiten von 50, wie läuft die Rechnung ?

Gruss
 
Hmm, kann mir niemand helfen ?

.........

Angenommen; ich hätte einen GdS von 90 auf die Psyche und schädigungsbedingte körperliche Krankheiten von 50, wie läuft die Rechnung ?

Gruss

Hallo Gast, meinst du wegen Berechnung Grundrente?
Wenn du dir die Tabelle anschaust, dann gibt es nicht mehr als 100 GdS ergo
bekommst du 100 GdS, müssten um die 650 Euro sein.
Kann man alles ergoogeln.
Die Frage ob du evtl. Zulage (Schwerbeschädigtenzulage) bekommst, müsstest du erfragen.
Die ist gestaffelt, je nach schwere.
Dann käme wohl noch das berufliche besondere Betroffensein (plus 10 GdS) dazu.
Ich kenne niemanden, der einen so hohen GdS hat.
Ich kenne nur Leute, die einen 90 GdB haben aber eben nur einen 50 oder 70 GdS, da
die Ämter gerne etwas nicht rein rechnen, was aber als schädigungsbedingt gehören
würde. Da muss man oft Jahre dafür klagen und ob man immer Recht bekommt?
Schwierig.
Zusammenrechnen darf man weder beim GdS noch beim GdB.
Mein Sohn hat 70, 40 und 30 gehabt und das Ergebnis waren dann 90.
Der erste Wert wird voll berechnet, der Rest weiß ich grad nicht...
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/gesetz/vv_30.htm

Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hawkeye und andere Leser,
ich hatte dir gestern bereits als Gast geschrieben, doch möchte ich dich, solltest du dich hierher noch einmal verirren, vorbeischauen, fragen, wie man den GdS berechnen kann.

Angenommen; ich hätte einen GdS von 90 auf die Psyche und schädigungsbedingte körperliche Krankheiten von 50, wie läuft die Rechnung ?

Hallo Gast,

ich kann dir das so nicht beantworten, weil...
GdS von 90 heißt ja Grad der Schädigungsfolge und meint damit immer schädigungsbedingte Folgen.
Bei den 50 schreibst du aber auch schädigungsbedingt.

Bitte schau da nochmal nach, ob nicht irgendeine von den beiden Einstufungen eine GdB ist.
Aber, es läuft definitiv nicht so, dass 90 + 50 = 140 sind. Das kann ich ausschließen.


Und da ich sehe, dass meine beiden Freunde auch mal wieder reingeschaut haben, schreib ich euch mal ein kleines Update.

Ich bin im Moment auch hinreichend angeknockt, weil ich schon wieder ein Mörderzinnober mit dem Versorgungsamt habe.
Grund: Nun möchte man mir meine KV entziehen, weil....ich ja Schadenersatz gegen den Täter habe vollstrecken können. Durch die enorme Laufzeit bei Gericht ist natürlich eine entsprechend hohe Summe gezahlt worden. Nun fällt dem Versorgungsamt zwei Tage vor Weihnachten ein, dass die Jahresarbeitentgeltgrenze überschritten worden sein könnte.

Bis 10.01 sollte ich dann Einkommensbelege aus den letzten 4 Jahren!!! mal eben vorlegen. Kontoauszüge, Zinsbescheinigungen, Urteile
und die Oberfrechheit...man habe das ja nicht gewußt.....tssss....seit Februar stehe ich denen auf den Füßen und Frage, was ist mit Schadenersatz, anrechnungsfähig ja oder nein. Nichts...keine Antwort...und denn mal eben in 14 Tagen zwischen Jahren.
Die Behauptung hat man natürlich in den Raum gestellt, weil der SB u.U. geschlafen hat und man so ja vielleicht KV Beiträge noch für 3 Jahre rückwirkend nachfordern könnte.
Zum Glück mache ich alles nur mit Lesebetätigungen und archiviere alles.

Nun kenne ich also auch das SGB V....weil mich ja keine KV mehr nehmen will....weil ich ja einen Schaden habe.

Ganz ehrlich....es ruiniert einem die Gesundheit, der Preis ist sehr hoch, mir wird er zu hoch. Ich werde jetzt die beiden Klagen noch durchprügeln, bevor eine Dritte kommt.
Dann lasse ich die Soße ruhend stellen und überleg sehr ernsthaft dieses Land zu verlassen.
Denn ein Leben ist unter solchen Bedingungen eher nicht möglich. es zerstört mir das an Gesundheit, was ich mir so mühsam wieder erarbeitet habe.

So long....hoffentlich läuft es bei euch besser.
 
Hallo Pink Panther,

so müsste es heissen . . .
schädigungsbedingt die Psyche von 90 GdB
schädigungsbedingt 50 auf eine körperliches Krankheitsbild

Beide Krankheiten, die Psyche und die körperliche Erkrankung sind eindeutig schädigungsbedingt, leider noch nicht gutachterlich festgehalten.


In deinem Fall ist es jetzt so, dass du der KV noch Geld schuldest, weil die Nachzahlung vom Versorgungsamt eine gewisse Einkommensgrenze überschritten hat; habe ich das nun richtig verstanden ?

-------

Vermisst dir auch lieben dank für deine Mühe.
 
Pink Panther, möchte dir nur sagen, dass es mir wehtut, wenn ich lese,
was bei dir alles los ist.
Mir wird beim lesen schon schlecht.
Dürfen die denn KV Beiträge zurückfordern?
Mit welcher Begründung? Weil du zu viel Geld als Entschädigung bekommen
hast?
Ich denk an dich und drück dich mal virtuell.
Jetzt ist mir klar, warum du dich so selten meldest.
Mir geht es ähnlich, ich streite mich grad wegen der Haushaltsh. rum...
Psychiater und andere Ärzte verstehen überhaupt nicht, warum man
hier so pingelig ist und vor allem notwendige Hilfen einfach einstellen möchte....


@Pink Panther - Thema Auswandern
Du möchtest das Land verlassen?
Hast du dich hinreichend informiert, ob das bei OEG (Opferentschäd.)
überhaupt geht?
Das Thema hatten wir glaube ich schon mehrmals und eine Antwort gab
es damals nicht zufrieden stellend.
Deshalb würd ich mich da zuerst beim Bundesministerium erkundigen oder
wer da zuständig ist...
Könnte mir vorstellen, da die ja immer wieder neu begutachten wollen,
dass du das Land nur für begrenzte Zeit (3 Monate -wie halt Urlauber auch öfters tun)
das tun darfst.
Denn ich denke, auch du bist nicht lebenslang auf OEG eingestuft worden.
Ähnlich wie ein H4 Bezieher das Land nicht verlassen darf....kann schon aber mit sofortiger
Kürzung bzw. Einstellung der Leistungen!


@ Gast
Nun ist mir klar, dass du GdB meinst also 90 Psyche, 50 Körper, ich
schätze mal da kommt ne 100 raus aber nun mal erst GdB.
Das alles von der Schädigung kommt, siehst du nun so, die Gutachter (sofern du vorgeladen wirst) können ein ganz anderes Ergebnis mitteilen.
Ich habe auch insges. 90 und zwar besteht das aus 80 und 20 oder 30.
Habe aber derzeit nur 50 GdS (Erhöhung beantragt, bzw. Widerspruch) alles andere werde ich mir "erstreiten" müssen.😱
Du kannst dich glücklich schätzen, wenn du die Psyche (90) voll anerkannt bekommst
und nicht ein Teil als Mileugeschädigt abgetan wird!
Wobei das mit dem Mileu geschädigt nicht rechtens ist....aber da muss dann
ein guter OEG Anwalt ran denke ich....
Muss nicht so sein bei dir, ich berichte von dem was ich mitbekomme oder selbst erlebe...
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B OEG Gutachten war Negativ, was kann nun getan werden? Gewalt 4
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 31
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben