Hmm, kann mir niemand helfen ?
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Angenommen; ich hätte einen GdS von 90 auf die Psyche und schädigungsbedingte körperliche Krankheiten von 50, wie läuft die Rechnung ?
Gruss
Hallo Gast, meinst du wegen Berechnung Grundrente?
Wenn du dir die Tabelle anschaust, dann gibt es nicht mehr als 100 GdS ergo
bekommst du 100 GdS, müssten um die 650 Euro sein.
Kann man alles ergoogeln.
Die Frage ob du evtl. Zulage (Schwerbeschädigtenzulage) bekommst, müsstest du erfragen.
Die ist gestaffelt, je nach schwere.
Dann käme wohl noch das berufliche besondere Betroffensein (plus 10 GdS) dazu.
Ich kenne niemanden, der einen so hohen GdS hat.
Ich kenne nur Leute, die einen 90 GdB haben aber eben nur einen 50 oder 70 GdS, da
die Ämter gerne etwas nicht rein rechnen, was aber als schädigungsbedingt gehören
würde. Da muss man oft Jahre dafür klagen und ob man immer Recht bekommt?
Schwierig.
Zusammenrechnen darf man weder beim GdS noch beim GdB.
Mein Sohn hat 70, 40 und 30 gehabt und das Ergebnis waren dann 90.
Der erste Wert wird voll berechnet, der Rest weiß ich grad nicht...
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/gesetz/vv_30.htm
Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html