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Kontrollvereinbsrung Jugendamt

weidebirke

Urgestein
Naja. Über Dritte kommunizieren könnte ja auch bedeuten, über Anwälte, Gericht und Jugendamt.

Da ich mal davon ausgehe, dass eher gemeint ist, dass ein Freund, Bekannter oder Familienmitglied Botschaften hin und her tragen soll, sage ich mal:

Nein.

Kontaktsperre zum Gewalttäter ist üblich, ja.
 

weidebirke

Urgestein
Sie darf einen dritten auffordern Nachrichten weiter zu leiten?
Was heißt dürfen? Klar "darf" sie. Und der Aufgeforderte "darf" entscheiden, ob er das macht oder nicht.

Die Frage ist doch eher, wozu soll das gut sein? Wenn sie zum Täter keinen Abstand halten kann, fragt sich das JA sicher zu recht, ob das Kind bei ihr gut aufgehoben ist.

Es geht doch nicht um dürfen, sondern um Schutz. Sie darf für sich entscheiden, keinen Schutz zu wollen. Aber das Kind kann das nicht für sich entscheiden und ist ausgeliefert. Daher muss die Mutter entscheiden, was sie möchte. Das Kind oder den Täter.
 
Was heißt dürfen? Klar "darf" sie. Und der Aufgeforderte "darf" entscheiden, ob er das macht oder nicht.

Die Frage ist doch eher, wozu soll das gut sein? Wenn sie zum Täter keinen Abstand halten kann, fragt sich das JA sicher zu recht, ob das Kind bei ihr gut aufgehoben ist.

Es geht doch nicht um dürfen, sondern um Schutz. Sie darf für sich entscheiden, keinen Schutz zu wollen. Aber das Kind kann das nicht für sich entscheiden und ist ausgeliefert. Daher muss die Mutter entscheiden, was sie möchte. Das Kind oder den Täter.
Sie ist im gewaltschutzprogramm bis zum 20.06 und sie hat eine Vereinbarung der Kontaktsperre und niMmt Kontakt über dritte zu mir auf und das ist wirklich ok ?????
 
Was heißt dürfen? Klar "darf" sie. Und der Aufgeforderte "darf" entscheiden, ob er das macht oder nicht.

Die Frage ist doch eher, wozu soll das gut sein? Wenn sie zum Täter keinen Abstand halten kann, fragt sich das JA sicher zu recht, ob das Kind bei ihr gut aufgehoben ist.

Es geht doch nicht um dürfen, sondern um Schutz. Sie darf für sich entscheiden, keinen Schutz zu wollen. Aber das Kind kann das nicht für sich entscheiden und ist ausgeliefert. Daher muss die Mutter entscheiden, was sie möchte. Das Kind oder den Täter.
Es ist oben alles beantwortet.

In welcher Rolle bist Du? Bist Du der, zu dem sie aus Gewaltschutzgründen keinen Kontakt haben soll/ will?
Ja sie ist vermutlich Borderlinerin das vermute ich erst seid der Trennung und ich habe sie geschlagen vor Ohnmacht das sie mich psychisch fertig gemacht hat und mir alles nehmen will. Dem Jugendamt habe ich gesagt das ihr Antrag auf gewaltschutz eher für mich zum vortell ist und jetzt schreibt sie mir über dritte
 

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