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Kontrollvereinbsrung Jugendamt

Du hast vollkommen recht ich bin in der besten Kanzlei vor Ort und es geht hier nur um schadensbegrenzung ...das Paradoxe ist das ich seit 20 Jahren Fußball Schiedsrichter bin und ich deskalierend geschult bin kannst du erahnen was die abgezogen hat um mich zu so einer Tat zu bringen!!!?....

Egal was sie abgezogen hat, der schwarze Peter liegt jetzt erst einmal bei dir und du musst schauen, wie du da rauskommst.

Den Kontakt zu ihr würde ich an deiner Stelle schon aus reinem Selbstschutz vermeiden, auch über Dritte.
 
Du hast recht ..mir geht es auch nur noch um schadensbegrenzung ich kann mich gut selbst reflektieren und weiß das ich große S**** gebaut habe ..

Gut, dass du das weißt - ein guter Anwalt und begleiteter Umgang sind auf jeden Fall ganz oben auf der Liste.

Zu deinem Schutz solltest du die Kontaktaufnahme über Dritte abblocken und da auch nicht drauf reagieren - das könnte dir negativ ausgelegt werden ("Der verfolgt mich über meine Freunde und belästigt meine Familie" zB).

Ansonsten wäre vielleicht eine Therapie ganz gut - Beziehungen zu Borderlinern steckt man manchmal nur schwer weg und es macht sich Gut vorm Familiengericht.

Einfach wegnehmen darf deine Ex die Kinder nicht bzw dir grundlos den Umgang verbieten.
 
Grundlos?

Hast du den Nasenbruch und dass er sein Kind umbringen wollte, nicht gelesen?

Das erste war (laut ihm) eine Sache zwischen ihm und ihr und das er sein Kind umbringen wollte, behauptet sie (sagt er).
Für Zweiteres müsste es Beweise geben, bevor dauerhaft begleiteter Umgang verboten werden darf.

In Deutschland hat man trotz aller Umstände fast immer Rechte an seinen Kindern - ob das gut oder schlecht ist, sei dahin gestellt.
 

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