Hier hat GreyBear recht. Denn das Konto heißt nicht Umsonst
Pfändungsschutzkonto.
Hast Du einen Dispo auf Dein Konto und dann noch ein Pfändung wird es schwer mit dem P-Konto.
Nun kommt der Hammer: Ich hatte bei der Hamburger Spaßkasse auch ein P-Konto. Konto wurde gepfändet und die Spaßkasse hatte meine Kontokarte gesperrt. Es war nur die Normale Karte für den Auszugsdrucker und den Geldautomaten. Überziehen ist eh nicht drin, da
P-Konten reine
Guthabenkonten sind.
Ich habe mein Konto bei der Spaßkasse genau aus diesen Grund gekündigt. Mir eine neue Bank gesucht, dort ein Guthabenkonto eingerichtet und dieses dann in ein P-Konto umgewandelt. Da mein neues Konto ein reines Onlinekonto ist habe ich sogar eine Kreditkarte (Debitkarte). Ist nichts auf dem Konto kann ich nicht mit der Karte Einkaufen.
Aber ich komme so an mein Geld ran, Nachteil: es gibt in DE keine Filiale meiner Bank, außer den Hauptsitz im München. Geld einzahlen wird so etwas schwieriger. Aber hey ich will ja nichts einzahlen sondern wenn dann abheben und das geht an jeden Automaten.
Also zusammengefasst:
- Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto
- Das Pfändungsschutzkonto kann zwar gepfändet werden, aber man kann bis zum Pfändungsfreibetrag über sein Geld verfügen. Aber Vorsicht lässt Du Geld auf dem Konto und es bleibt bis zum nächsten Geldeingang auch dort, wird es für den nächsten Monat auf den Geldeingang mit angerechnet.
- Das Pfändungsschutzkonto ist ein reines Guthabenkonto
- Hast Du ein Dispo, muss der vorher beglichen werden.
- Hast Du ein Dispo und eine Pfändung = A-Karte und neues Konto muss her. Altes Kündigen.
- Man darf nur ein P-Konto haben.