Die banken haben bei der schaffung von 850 k zpo massives lobbying betrieben und verhindert, dass es einen rechtsanspruch auf ein p-konto gibt, diesen gibt es nur auf das jedermannkonto.
Insofern konnten sie den rahmen des p kontos selbst ausgestalten und haben sich eine 4 wöchige prüfungsfrist nach jeder pfändung eingebaut, z.b. die coba hat das so gemacht aber auch die haspa.
Das heisst: Trotz status als p-konto kann die bank das guthaben 4 wochen einfrieren um zu prüfen, selbst wenn es um den freibetrag nach 850 c zpo geht.
Mein tipp: nicht zum anwalt sondern eine bank suchen, die freiwillig anders verfährt.
Wer tipps bei der banksuche braucht, kann gerne eine PN schreiben.
Insofern konnten sie den rahmen des p kontos selbst ausgestalten und haben sich eine 4 wöchige prüfungsfrist nach jeder pfändung eingebaut, z.b. die coba hat das so gemacht aber auch die haspa.
Das heisst: Trotz status als p-konto kann die bank das guthaben 4 wochen einfrieren um zu prüfen, selbst wenn es um den freibetrag nach 850 c zpo geht.
Mein tipp: nicht zum anwalt sondern eine bank suchen, die freiwillig anders verfährt.
Wer tipps bei der banksuche braucht, kann gerne eine PN schreiben.