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Hilfe Kontopfändung!!!!!

Bleib bei Deinem Glauben. Was glaubst Du warum es diese P-Konten gibt? Nur aus Spaß? Wenn dies eingerichtet ist, kann unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht vom Konto gepfändet werden.
 
Die aktuelle Pfändungsfreigenze liegt bei 1.139,99 Euro pro Monat.
Wobei das für 1 Person gilt. Hast Du Kinder, kommen noch Beträge hinzu.

https://www.p-konto-info.de/

Eigentlich muss Deine Bank Dein Konto umwandeln, da jeder ein Recht auf ein P-Konto hat.
Der Dispo muss dann in ein abzuzahlenden Kredit umgewandelt werden.

gruesse, katie.

In der aktuellen Pfändungstabelle 2018 wurde die Pfändungsfreigrenze auf 1.139,99 € erhöht
Quelle: https://anwalt-kg.de/privatinsolven...-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich muss Deine Bank Dein Konto umwandeln, da jeder ein Recht auf ein P-Konto hat.
Der Dispo muss dann in ein abzuzahlenden Kredit umgewandelt werden.

Warum sollte die Bank das müssen?

Von was sollte der Kredit zurückgezahlt werden? So ein Vertrag wäre sittenwidrig, da sich die Bank eine Rückzahlung versprechen lassen würde, die der Kunde, sprich die TE, gar nicht einhalten kann.
 
Dies stimmt so nicht. Ein P-Konto kann nur bis zum Freibetrag gepfändet werden. Allerdings sind einige Anträge bei Gericht und der Bank zu stellen. Dazu gibt es diverse Internetseiten.

Hier hat GreyBear recht. Denn das Konto heißt nicht Umsonst Pfändungsschutzkonto.
Hast Du einen Dispo auf Dein Konto und dann noch ein Pfändung wird es schwer mit dem P-Konto.

Nun kommt der Hammer: Ich hatte bei der Hamburger Spaßkasse auch ein P-Konto. Konto wurde gepfändet und die Spaßkasse hatte meine Kontokarte gesperrt. Es war nur die Normale Karte für den Auszugsdrucker und den Geldautomaten. Überziehen ist eh nicht drin, da P-Konten reine Guthabenkonten sind.

Ich habe mein Konto bei der Spaßkasse genau aus diesen Grund gekündigt. Mir eine neue Bank gesucht, dort ein Guthabenkonto eingerichtet und dieses dann in ein P-Konto umgewandelt. Da mein neues Konto ein reines Onlinekonto ist habe ich sogar eine Kreditkarte (Debitkarte). Ist nichts auf dem Konto kann ich nicht mit der Karte Einkaufen.

Aber ich komme so an mein Geld ran, Nachteil: es gibt in DE keine Filiale meiner Bank, außer den Hauptsitz im München. Geld einzahlen wird so etwas schwieriger. Aber hey ich will ja nichts einzahlen sondern wenn dann abheben und das geht an jeden Automaten.

Also zusammengefasst:

  • Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto
  • Das Pfändungsschutzkonto kann zwar gepfändet werden, aber man kann bis zum Pfändungsfreibetrag über sein Geld verfügen. Aber Vorsicht lässt Du Geld auf dem Konto und es bleibt bis zum nächsten Geldeingang auch dort, wird es für den nächsten Monat auf den Geldeingang mit angerechnet.
  • Das Pfändungsschutzkonto ist ein reines Guthabenkonto
  • Hast Du ein Dispo, muss der vorher beglichen werden.
  • Hast Du ein Dispo und eine Pfändung = A-Karte und neues Konto muss her. Altes Kündigen.
  • Man darf nur ein P-Konto haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • (...)
  • Das Pfändungsschutzkonto kann zwar gepfändet werden, aber man kann bis zum Pfändungsfreibetrag über sein Geld verfügen. Aber Vorsicht lässt Du Geld auf dem Konto und es bleibt bis zum nächsten Geldeingang auch dort, wird es für den nächsten Monat auf den Geldeingang mit angerechnet.
Jo - und deshalb war ich mit ner Freundin, die pleite ist, bei der Bank . Die Miete haben wir dann bar auf das Konto des Vermieters eingezahlt.
Ich hätte mich ja in den Hintern gebissen, wenn da irgend eine Pfändung unterwegs gewesen wäre, das Mietgeld fest sitzen würde und sie dann die zweite fristlose kassiert 🙂
 

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