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Konflikte mit Tochter nach Diagnose

Ich würde mich nicht von Bewertungen des Mieterschutzbundes abhängig machen, sondern mir eine eigene Meinung bilden.

Falls du in 9 Monaten raus müsstest und eh kaum was findest, wäre es realistisch einige Abstriche zu machen, vor allem, da du sagst, dass dein Einkommen eher niedrig ist.

Gegen Impulsivität kannst nur du etwas tun. Es an der Tochter auszulassen mit einem Rausschmiss wird euer Verhältnis zueinander bestimmt nicht verbessern.
Es war nicht richtig, was deine Tochter getan hat, deine auch nicht.
Nicht desto trotz ist es für sie und auch für dich gut, wenn ein gewisser Abstand herrscht.

Sie muss erwachsen werden und du kannst etwas durchatmen.

Ich lege dir dennoch ans Herz, bei einer evtl. Wohnungssuche flexibel zu sein, sonst sind die Chancen etwas zu finden noch geringer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, dass du mir noch mal geantwortet hast. Ich habe deine Beiträge zu meinem Thema immer besonders geschätzt.

Ganz ehrlich kann ich mir auch vorstellen, dass meine Tochter tatsächlich Essig auf den Teppich gekippt hat. Was sie natürlich nicht zugeben wollte. Dieser Punkt ist wirklich schlimm, denn ich könnte mir vorstellen, dass Sachbeschädigung von Eigentum der Nachbarn eine massive Störung des Hausfriedens ist. Allerdings ist es auch der Teppich, der ständig auf den Gang gelegt wurde. Ich hatte den Vermieter schon Anfang des Jahres darüber informiert und ihm zweimal ein Foto geschickt, wo der Teppich über Nacht dort lag. Klar, das war pure Provokation der Nachbarn und jetzt haben sie tatsächlich etwas damit erreicht. Das Ding hat übrigens nur meine Tochter und mich gestört, da wir im Dachgeschoss wohnen und die anderen Nachbarn nichts von diesen Aktionen mitbekommen haben.

Nachdem mir hier schon im vorletzten Jahr zum Mieterverein geraten worden war, habe ich mir die Bewertungen im Internet angesehen und festgestellt, dass die Mehrheit der Mitglieder eine negative Bewertung abgegeben hat. Es hieß, die Mitarbeiter seien lustlos und und unfreundlich. Deshalb habe ich im März letzten Jahres einen Anwalt aufgesucht. Er wirkte ziemlich gelangweilt von meinem Fall. Seiner Ansicht nach sollte ich mich halt auch über die Nachbarn beschweren, bei lauter Musik die Polizei rufen und bei einer Kündigung Widerspruch einlegen. Er konnte mir natürlich nicht sagen, wie die Chancen stehen, falls es zu einem Prozess kommt.
Vergiss bitte nicht, dass Bewertungen im Netz mit Vorsicht zu genießen sind. Dort schreiben vornehmlich Leute, die negative Erfahrungen gemacht haben, während die zufriedenen still vor sich hinschweigen. Bei Mietrechtsangelegenheiten gibt es m. E. nichts besseres als den Mieterverein, auch wenn die etwas stoffelig wirken. Die müssen keine Partylöwen sein, auch nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen, einfach nur ihren Job machen und den machen sie i.d.R. solide, einfach weil es fast nichts gibt, was sie noch nicht gesehen haben und sie über ein riesiges deutschlandweites Netzwerk und entsprechende Kontakte verfügen. Niemals hätte ich denen einen Anwalt vorgezogen, den du für jeden einzelnen Handschlag neu und gut bezahlen musst. Daher wiederhole ich ein letztes Mal meinen Rat, zum Mieterbund zu gehen. Die Mitgliedschaft kostet pauschal für ein ganzes Jahr um die 120 Euro zzgl. Aufnahmegebühr. Die sollen für dich schleunigst ein Schreiben aufsetzen und der Kündigung widersprechen, auch damit man dich ernst nimmt und versteht, dass du nun gute Unterstützer an der Seite hast. Tust du das nicht wirst du womöglich noch geräumt, denn ich tippe, dass der Vermieter dafür jetzt rechtlich korrekt die Weichen stellt. Daher tunlichst widersprechen!!! Zugeben würde ich da gar nichts (weder aus der Vergangenheit noch aktuell und ich hoffe, dass du das auch noch nie getan hast) und ich würde auch nicht ausziehen. Der Wohnungsmarkt ist vielerorts eine Katastrophe oder sieht es bei euch anders aus?

Mehr kann man dir wohl auch nicht mehr raten.
 
Es gibt doch überhaupt keinen rechtsgültigen Kündigungsgrund!

Nur weil ein Teppich nach Essig riecht, kann man nicht gekündigt werden.

In Zukunft würde ich mich mit den Nachbarn auf keine Streitgespräche mehr einlassen.

Und das teilst du deinem Vermieter so mit.
Du hast keine Ahnung, was die Nachbarn von dir wollen und du kannst auch nichts dafür, dass der Teppich mitten auf dem Gang liegt.
Freundlich und bestimmt wäre ich beim Schreiben.

Wie gesagt, diese Kündigung würde so vor Gericht niemals durchgehen.
Und dein Vermieter weiß das bestimmt.
Er reagiert halt auf die anderen Nachbarn, damit hat er seine „Schuldigkeit“ getan.
 
Wie gesagt, diese Kündigung würde so vor Gericht niemals durchgehen.
Marika scheint aber auch völlig ohne Not das Feld räumen zu wollen. Und ich bin mir nicht sicher, ob eine Räumung nicht auch dann durchgeführt werden kann, wenn man der Kündigung nicht mindesrens fristgerecht widerspricht. Daher wäre dieser Widerspruch für mich das Mindestmaß; allein getätigt ohne sachkundigen Vertreter aber m. E. nicht wirklich klug. Ich könnte mir vorstellen, dass du @Marika46 dazu neigst, dich um Kopf und Kragen zu reden/schreiben. Ohne Sachverstand besteht dann durchaus die Gefahr, die eigene Situation zu verschlimmern.
 
Richtig, nach der Abmahnung im Oktober 2024 forderte mein Vermieter mich einige Wochen später mündlich auf, mir innerhalb eines halben Jahres eine neue Wohnung zu suchen. Er hat innerhalb dieses halben Jahres zweimal schriftlich nachgefragt, wie es mit einem Wohnungswechsel aussehe und ich habe schriftlich geantwortet, dass ich trotz intensiver Bemühungen nichts gefunden habe. Das alles ist auch im Kündigungsschreiben festgehalten.

Ohne diese Vorgeschichte gäbe es wahrscheinlich keinen Kündigungsgrund, aber so...
Es gibt auch mit Vorgeschichte keinen Kündigungsgrund. Schon gar nicht, wenn der Vermieter "auffordert", sich binnen 1 Jahres eine Wohnung zu suchen. Das ist rechtlich nicht haltbar. Leider hast du ihm signalisiert, dass du ausziehen möchtest, aber keine passende Wohnung findest. Das war unüberlegt.

Die Abmahnung bezog sich ja auf Zustände, die von euch abzustellen sind. Ich sehe keinen Grund, selbst wenn deine Tochter Essig über den Teppich gekippt hat, dass ihr dem nicht nachgekommen seid.
Ist der Kündigungsgrund explizit aufgelistet?

Was du jetzt unbedingt machen musst, ist, mithilfe Mieterverein/Anwalt (wie dir schon mehrmals hier vorgeschlagen), Widerspruch einzulegen, unabhängig davon, ob du ausziehen wirst oder nicht.
Der Mieterverein zahlt aber keinen gerichtlichen Prozess.
Selbst wenn es keine Aussicht auf Erfolg gäbe, lässt sich manchmal eine beidseitige Vereinbarung herausschlagen, wie z.B. Umzugskostenbeteiligung des Vermieters o.ä.

Vielleicht kommt meine Tochter ja wieder. Irgendwie hoffe ich jetzt auf eine zeitnahe Aussprache.
Nicht hoffen, sondern aktiv den Kontakt zu deiner Tochter herstellen, dich für deinen impulsiven Rausschmiss entschuldigen und fragen, was sie vorhat, ob sie bei ihrem Freund gedenkt, einzuziehen. Sie ist 18 und kann das so machen, wenn sie möchte. Du möchtest das nicht wissen, um ihr Vorhaltungen zu machen, sondern im Falle der Wohnungssuche könntest du dich in dem Fall wohnungsmäßig verkleinern.

Ich würde also gegen diese Kündigung vorgehen und parallel nach einer geeigneten Wohnung suchen. Dazu musst du aber wissen, ob mit oder ohne Tochter.
Wenn du ein geringes Einkommen hast, kannst du Wohngeld beantragen und dir...

Wohnungen, die diese Standards, erfüllen sind hier fast unerschwinglich bei meinem niedrigen Einkommen.

...einen Wohnberechtigungsschein besorgen.
 
Ich verstehe weder das Theater um den Teppich als auch den Rausschmiss der Tochter.
Bei Euch läuft irgendwie was gehörig schief. Emotional vor allem. Bei allen beiden. Tochter und Mutter.
 

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