Hallo Maddlinglala,
grundsätzlich können Kinder unter 14 Jahren in Deutschland nicht belangt werden, wenn sie eine Straftat begehen und deren Eltern haften "nur" für den tatsächlich wirtschaftlich entstandenen Schaden. Allerdings kann sich das Jugendamt einschalten oder Du bekommst Auflagen, z.B. dass Dir die Nutzung des Internets für eine gewisse Zeit (Manchmal Jahre) untersagt wird.
Wenn Du einen Fake-Account erstellst und dadurch dem anderen Menschen Verluste (Weniger Umsatz, Kundenverluste, geschädigter Leumund, etc.) entstehen, müssen Deine Eltern dafür aufkommen. Das kann schnell eine 5-stellige Summe annehmen, weil dann noch Anwalts- und Recherchekosten hinzukommen, die euch die Gegenseite sehr großzügig in Rechnung stellen wird.
Um einen Fake-Account zu erstellen, bedarf es einer erheblichen kriminellen Energie, denn das ist geplant und bedarf eines gewissen Aufwands. Wenn Du dann mit diesem Account dem anderen noch schaden willst, dann musst Du Dich fragen lassen, warum Du diesen Aufwand betreibst.
Denkst Du wirklich, dass Du von diesem Plan etwas hast? Wenn ja, was?