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Knolle

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Meine Aussage sowie zwei Zeugen sollten ausreichen.

Nein, ich glaube, DU musst beweisen, dass du noch NICHT zu lange da stehst.

Es gilt als Ausfluss des Artikels 20 GG die Unschuldsvermutung.

Man kann eine Handlung nur sinnlich oder physisch erfassen. Keine Handlung ist all das was es nicht gegeben hat und das kann man nicht erfassen. Es kann also niemand all das beweisen, was er nicht getan hat.

Würde die Behörde den Beweis fordern, dass ich den Wagen zu einem Zeitpunkt nicht dort stehen hatte, so würde sie gleichzeitig verlangen dass ich beweise, dass es weltweit keinen Abschleppunternehmer o.ä. gibt, der auf meine Weisung den Wagen zu keinem Zeitpunkt dort hin gehoben hat.
Erst danach bin als Halter nicht mehr verantwortlich ( §25a(1) StVG).
Sonst aber schon.

(edit eingefügt: ) Es gibt aber eine Alternative.

Diese besteht darin, dass ich es sein lasse zu beweisen was es nicht gegeben hat und anstelle dessen beweise, was es in der Zeit gab. Also beweise ich, dass ich woanders stand. Dies muss ich aber nicht, weil das anderswo-parken keine OWI ist und daher nicht bemängelt werden kann.

Dann erst ergibt sich eine Folgerung.

Nämlich die, dass ich an der nicht geparkten Stelle nicht geparkt haben kann, weil ich nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann.
 
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Hallo Piepel,

schau mal hier: Knolle. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Meine Aussage sowie zwei Zeugen sollten ausreichen.



Es gilt als Ausfluss des Artikels 20 GG die Unschuldsvermutung.

Man kann eine Handlung nur sinnlich oder physisch erfassen. Keine Handlung ist all das was es nicht gegeben hat und das kann man nicht erfassen. Es kann also niemand all das beweisen, was er nicht getan hat.

Würde die Behörde den Beweis fordern, dass ich den Wagen zu einem Zeitpunkt nicht dort stehen hatte, so würde sie gleichzeitig verlangen dass ich beweise, dass es weltweit keinen Abschleppunternehmer o.ä. gibt, der auf meine Weisung den Wagen zu keinem Zeitpunkt dort hin gehoben hat.
Erst danach bin als Halter nicht mehr verantwortlich ( §25a(1) StVG).
Sonst aber schon.



Diese besteht darin, dass ich es sein lasse zu beweisen was es nicht gegeben hat und anstelle dessen beweise, was es in der Zeit gab. Also beweise ich, dass ich woanders stand. Dies muss ich aber nicht, weil das anderswo-parken keine OWI ist und daher nicht bemängelt werden kann.

Dann erst ergibt sich eine Folgerung.

Nämlich die, dass ich an der nicht geparkten Stelle nicht geparkt haben kann, weil ich nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann.
Sorry du bist nicht ganz koscher.
Du hast wirklich keinen Plan.
Wenn du so argumentierst, würde ich als Sachbearbeiter eine MPU anordnen. Nur um zu überprüfen, ob du auch weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen solltest.
Wegen einmal Parkscheibe vergessen so einen Aufriss zu veranstalten, dass ist definitiv nicht mehr normal.
 
Sorry du bist nicht ganz koscher.
Du hast wirklich keinen Plan.
Ich geb Dir mal ne Verständnishilfe an die Hand: sei so nett und schreib doch mal mit eigenen Worten, was Du dann verstanden hast.

Anschließend magst Du uns noch erklären, welchen Sinn ein Diskussionsforum ohne das Wort
" Diskussion" hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich geb Dir mal ne Verständnishilfe an die Hand: sei so nett und schreib doch mal mit eigenen Worten, was Du dann verstanden hast.

Anschließend magst Du uns noch erklären, welchen Sinn ein Diskussionsforum ohne das Wort
" Diskussion" hat.
Ich sage ja, du bist völlig ahnungslos.
Dein Auto stand nachweislich an den Ort, was amtlich beweisbar ist.
Anhand der Parkscheibe ist die Parkzeit offensichtlich.
Ob du vorsätzlich oder aus Versehen die Zeit nicht oder falsch eingestellt hast, kannst du nicht beweisen.
Ansonsten würde es gar keine Bußgelder geben, weil jeder unschuldig ist.
 
Meine Aussage sowie zwei Zeugen sollten ausreichen.

Ich muss gerade laut lachen. Am besten lässt du noch deinen ganzen Freunde sind Bekanntenkreis unterschreiben, das ist dann noch glaubhafter. Mach eine Petition draus.

Gehe davon aus, dass wenn deine Karre in Zukunft gesehen wird und du nur einen Millimeter gegen irgendwas verstößt und wenn du nur zu nah an der weißen Linie parkt, dass dann der Abschlepper kommt oder sonst was passiert.
 
Danke erst mal für die Kritiken und Anregungen.
Ich hätte erst nicht gedacht, dass man so viel falsch verstehen kann und werde es bei der Schilderung berücksichtigen.



So ähnlich.
Ich bearbeite zwar keine Ordnungswidrigkeiten sondern Strafanzeigen, aber auch da heisst es, genau hinzusehen.
Manchmal steckt der Teufel im Detail - und das muss man erkennen ( können), anstatt es einfach laufen zu lassen, damit anfängliche Fehler nicht einfach übernommen und als Grundlagen von Entscheidungen herangezogen werden.
Mir erscheint, dass du dich aufgrund eines unbedeutenden Schreibtischjobs bei dem dem bestenfalls Tippfehler aufdeckst, in die Fantasie reingesteigert hast, ein begnadeter Ermittler zu sein. Und nein, dein Job ist nicht "so ähnlich" wie Polizist zu sein. Nicht annähernd.

Einen gewissen Unterhaltungswert hat dein Irrsinn aber immerhin. Das ist wie RTL in Textform.
 
Mir erscheint, dass du dich aufgrund eines unbedeutenden Schreibtischjobs bei dem dem bestenfalls Tippfehler aufdeckst,

Danke für die Anregung! Auch die war gut.
Da es ja nicht ausgeschlossen ist auf Leute mit Vorurteilen ohne die nötige sachliche Distanz zu treffen, ersetze ich nun den Namen der Dienststelle, wo ich abgefahren bin, durch die simple Adresse.
 
Danke für die Anregung! Auch die war gut.
Da es ja nicht ausgeschlossen ist auf Leute mit Vorurteilen ohne die nötige sachliche Distanz zu treffen, ersetze ich nun den Namen der Dienststelle, wo ich abgefahren bin, durch die simple Adresse.
Im Endeffekt zahlst Du und lässt es gut sein.
Oder Du legst Einspruch ein und gehst dann, falls dieser abgelehnt wird, gegebenenfalls, vor Gericht.
Diese Auswahl hast Du und was Du tun willst wirst Du selber entscheiden müssen.
Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze.
Ansonsten hast Du wohl viel Langeweile, dass Du Dich seitenweise hier ereiferst.
 
Wenn Du beweisen kannst, dass Du und Dein Auto in der besagten Zeit woanders waren und damit die Angabe der Parkscheibe ein sog. "Erklärungsirrtum" war, dann sollte die Anfechtung funktionieren. Das konnte die Politesse ja nicht wissen und musste auch nicht davon ausgehen. Aber vielleicht solltest Du jemand anderen den Sachverhalt schildern lassen, denn Deine Formulierungen sind in diesem "Fall" missverständlich und nicht leicht nachvollziehbar. Sonst kenne ich das ganz anders von Dir und habe schon so viel Gutes bei Dir mitnehmen können und dafür danke ich Dir.
 
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