Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
@Piepel
Bringe ich jetzt total etwas durcheinander oder warst Du früher nicht Polizist? 🤔
Dann müsstest Du ja wissen, wie Politessen so ticken... 😉
Ich denke, da irrst du dich. Sie kommt dort hin, sieht, dass du offensichtlich die Parkzeit überschritten hast, und soll dir BEWEISEN, dass du tatsächlich schon zu lange da stehst?Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Und du kannst deine Behauptungen natürlich auch beweisen?Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.
Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.
Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.
Du steht also auf dem Standpunkt, dass jede Knolle wegen zu langer Parkzeit rechtswidrig ist, sofern der Parkplatz nicht 24/7 durchgehend überwacht wird. Mutige betrachtungsweise und an realitätsferne kaum zu übertreffen. Der Nachweis des Parkbeginns ist die Parkscheibe, denn der Gesetzgeber traut dem Autofahrer (in deine Fall offenbar zu unrecht) zu, eine Uhr zu lesen und ein weißes Rädchen zu drehen.Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.
Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.
Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.
Nein, ich meine die, die nicht illegal sind 🙂Falls du die meinst, die dauernd mitlaufen: die sind illegal. Lass dich nicht erwischen.
Anzeige (6)
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)