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Knolle

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Ich habe die Sachlage nicht verstanden ?

Du hast dort geparkt mit Parkscheibe.

Bist dann von Parkplatz A weggefahren, danach wieder gekommen und auf Parkplatz B - beim gleichen Parkstreifen - mit der gleichen Ankunftszeit wie in A geparkt ?
 

Hallo Hajooo,

schau mal hier: Knolle. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Eventuell könntest du einen anderen Tatbestand verwirklichen, sofern es dir (nicht ihr!) gelingt zu beweisen, dass du viel kürzere Zeit geparkt hast und die Parkscheibe gar nicht benutzt hast / benutzen wolltest (oder dich beim Einstellen vertan hast).
 
Danke erst mal für die Kritiken und Anregungen.
Ich hätte erst nicht gedacht, dass man so viel falsch verstehen kann und werde es bei der Schilderung berücksichtigen.

@Piepel
Bringe ich jetzt total etwas durcheinander oder warst Du früher nicht Polizist? 🤔
Dann müsstest Du ja wissen, wie Politessen so ticken... 😉

So ähnlich.
Ich bearbeite zwar keine Ordnungswidrigkeiten sondern Strafanzeigen, aber auch da heisst es, genau hinzusehen.
Manchmal steckt der Teufel im Detail - und das muss man erkennen ( können), anstatt es einfach laufen zu lassen, damit anfängliche Fehler nicht einfach übernommen und als Grundlagen von Entscheidungen herangezogen werden.
 
Sorry, bin nur neugierig und Du musst natürlich nicht antworten @Piepel, weil es ganz Deine Sache ist, aber wirst Du sie nun anzeigen? Sonst schlafe ich heute Abend wieder schlecht und wer will das schon? 🙂
 
Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.

Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.

Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.
 
Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Ich denke, da irrst du dich. Sie kommt dort hin, sieht, dass du offensichtlich die Parkzeit überschritten hast, und soll dir BEWEISEN, dass du tatsächlich schon zu lange da stehst?
Nein, ich glaube, DU musst beweisen, dass du noch NICHT zu lange da stehst.

So oder so: Wenn du tatsächlich dagegen vorgehst, wirst du nichts erreichen außer noch mehr Ärger.
 
Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.

Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.

Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.
Und du kannst deine Behauptungen natürlich auch beweisen?
Könnte sonst nämlich auch als Ausrede ausgelegt werden.
 
Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.

Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.

Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.
Du steht also auf dem Standpunkt, dass jede Knolle wegen zu langer Parkzeit rechtswidrig ist, sofern der Parkplatz nicht 24/7 durchgehend überwacht wird. Mutige betrachtungsweise und an realitätsferne kaum zu übertreffen. Der Nachweis des Parkbeginns ist die Parkscheibe, denn der Gesetzgeber traut dem Autofahrer (in deine Fall offenbar zu unrecht) zu, eine Uhr zu lesen und ein weißes Rädchen zu drehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.

Wenn du das beweisen kannst, wirst du voraussichtlich wegen Parkens ohne Parkscheibe / mit falsch eingestellter Parkscheibe bis zu 30 Minuten auf 20 EUR reduzieren können.


Allerdings ist deine Rechtsauffassung, zumindest die, die du hier äußerst, abstrus. Sie muss den Wagen nicht sehen, um einen Zeitraum berechnen zu können, die Parkscheibe reicht dafür.
 
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