Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.
Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.
Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.