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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Selbst wenn man wollte, kann man solche Bagetelldinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bis zum BGH vortragen.Die Verkehrsüberwacherin hat eine Straftat begangen. Ich finde deine Erklärungen total logisch. Das werden die Richter sicherlich auch so sehen. Klag sie an. Am besten bis zum BGH. Viel Erfolg!
Das müsstest du erst mal beweisen. Kannst du aber nicht. So steht Aussage gegen Aussage, und der Anschein spricht gegen dich.Ich hab ne OWI begangen, sie eine Straftat.
Indem sie als Zeugin auftritt, dass der Wagen in einem dokumentierten Zeitraum an derselben Stelle stand - ich aber mit Wagen nicht da war
Falls du die meinst, die dauernd mitlaufen: die sind illegal. Lass dich nicht erwischen.Übrigens: es gibt auch elektronische Parkscheiben.
Damit hat sich "vergessen" erledigt.
Das war doch Ironie.Selbst wenn man wollte, kann man solche Bagetelldinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bis zum BGH vortragen.
Einigen muss man die Ironie auf die Bindehaut tattowieren..Das war doch Ironie.
Mal eben angemerkt:
Nein, es geht nicht um die 25 Euro. Es geht auf ihrer Seite um eine Straftat, Knast bis 5 Jahre.
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