Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Knolle

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Hallo Sollilja,

schau mal hier: Knolle. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Die Verkehrsüberwacherin hat eine Straftat begangen. Ich finde deine Erklärungen total logisch. Das werden die Richter sicherlich auch so sehen. Klag sie an. Am besten bis zum BGH. Viel Erfolg!
 
Die Verkehrsüberwacherin hat eine Straftat begangen. Ich finde deine Erklärungen total logisch. Das werden die Richter sicherlich auch so sehen. Klag sie an. Am besten bis zum BGH. Viel Erfolg!
Selbst wenn man wollte, kann man solche Bagetelldinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bis zum BGH vortragen.

Wo soll die Straftat denn sein? Dass sie die Beweise nutzt, die der TE selbst vorgelegt hat? Interessante Auffassung von Straftat.

 
Ich hab ne OWI begangen, sie eine Straftat.
Indem sie als Zeugin auftritt, dass der Wagen in einem dokumentierten Zeitraum an derselben Stelle stand - ich aber mit Wagen nicht da war
Das müsstest du erst mal beweisen. Kannst du aber nicht. So steht Aussage gegen Aussage, und der Anschein spricht gegen dich.
Pech gehabt. Zahlen und Klappe halten!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben