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Wapiti
Gast
Wenn das so im Tarifvertrag steht, kannst du zum Schichtende , d.h.: von heute auf morgen kündigen. Einfach machen und bei der Kündigung auf die tarifvertraglichen Regelungen hinweisen. Bei bei Kündigung zusätzlich hilfsweise auf die gesetzlichen Regelungen verweisen.Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während derer das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist gemäß des Tarifvertrages für das Private Transport und Verkehrsgewerbe Hessen zum "SCHICHTENDE" kündbar ist. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Fristen.
so steht das im vertrag, wie versteht ihr das, darf man da zum schichtende kündigen?
Wäre ja von jetzt auf gleich.
Lohnzahlungen noch für eine Schicht, dann einstellen. Die Kündigung per Einschreiben (am besten mit Rückschein ) zustellen lassen.
Viele Arbeitnehmer befinden sich nach wie vor in dem Irrglauben, daß Arbeitsunfähigkeit eine Art absoluten Kündigungsschutz bedeuten würde.
Wenn in eurem Tarifvertrag steht, in der Probezeit bis zum Schichtende, umgehst du keine Kündigungsfrist, da es faktisch keine gibt.