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Kindesunterhalt

werner67

Neues Mitglied
Hallo ich habe mich mit meiner Ex auf einen Geringeren Kindesunterhalt für zwei Jahre geeinigt damit ich meine Wohnung nicht verliere. Ich bin immer nicht sicher ob ich der Vater bin unterstütze sie jedoch trotzdem. Da ich auch auf keinem Papier als Vater auftauche bin ich aktuell zu nichts verpflichtet. Jetzt meine Frage wenn der Frau irgendwann einfällt sie will den Vater feststellen lassen und ich bin es, und ihr dann einfällt mich rückwirkend auf den Unterhalt zu verklagen wie kann ich die aktuellen Zahlungen anrechnen lassen. Derzeit überweis ich das Geld mit dem Betreff "Lebensstütze" (da ich ja kein Vater bin kann/will ich hier auch nicht Unterhaltszahlung angeben) Wird ein Gericht diese Zahlungen anrechnen oder nicht ? Muss ich die Bezeichnung ändern ?

Viele Grüße
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Zwei wertvolle Tipps von einer ehemaligen studentischen Mitarbeiterin aus einer Familienrechtskanzlei:

1) Keine falschen Betreffs, das ist bei späteren Verfahren vor Gericht immer schlecht, denn die Gegenpartei könnte versuchen, die Zahlung als Schenkung darzustellen.

2) Stelle für Dich objektiv fest, ob Du der Vater bist: Ich kann Dir den Vaterschaftstest Duo DNA für 149,- Euro empfehlen. Wir haben in einer Kanzlei im ersten Schritt allen männlichen Mandanten empfohlen, soweit sie noch Zugriff auf ihr Kind hatten oder sonst an Genmaterial kamen. Einer hat sogar Nachts mal Müll aus der Mülltonne geholt und mühsam Genmaterial extrahiert, um dann festustellen, dass er nicht der Vater ist.

Erzähle keinem von dem Test, denn zu einer nachträglichen Aufklärung bist Du rechtlich nicht verpflichtet.

Wenn Du der Vater bist, zahle freiwillig, denn das Geld ist für Dein Kind und nicht für die Ex. Du hast sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und mußt z.B. zusätliche Minijobs annehmen, um den Unterhalt zu erwirtschaften:

§ 1603 Abs. 2 BGB lautet: „Unterhaltspflichtige Eltern sind ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden

Wenn Du nicht der Vater bist, gehe zu einem Anwalt und sage ebenfalls nichts zum Test zu Deiner Ex. Gute Anwälte wissen, wie man dann auch ohne Einwilligung des anderen Elternteils eine gerichtliche Feststellung hinbekommt.

Schlechten Anwälten oder Männern, die ihren Mund nicht halten können, passiert das hier:
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Ich schließe mich der Vorrednerin an. Machen einen Test um sicher zu sein das du der Vater bist. Dann hast du Klarheit oder willst du für ein Kind zahlen das evtl. nicht mal deins ist? Wenn es dein Kind ist, dann zahle den Unterhalt der dem Kind zusteht. Was willst du tun wenn sie dich irgendwann als Vater angibt? Spätestens dann wird ein Vaterschaftstest fällig.

Ist die Vaterschaft nicht festgestellt, kann rechtlich nicht geklärt werden, wer Unterhalt bezahlen muss. Bei Feststellung der Vaterschaft kann daher auch der Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt des Kindes geltend gemacht werden, da erst mit Feststellung der Vaterschaft deutlich wird, wer den Unterhalt zahlen muss.

Und sollte sich andererseits rausstellen das du nicht der Vater bist, glaubst du du bekommst dein Geld wieder?

Also egal ob du der Vater bist oder nicht, du solltest dir Sicherheit verschaffen. Wer vögelt muss auch Verantwortung übernehmen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Wer vögelt muss auch Verantwortung übernehmen.
Anders ausgedrückt: die Verantwortung soll dem Erzeuger zukommen..

Schlechten Anwälten oder Männern, die ihren Mund nicht halten können, passiert das hier:
In dem angeführten Urteil ging es um eine Anfechtung einer bereits festgestellten Vaterschaft, die vermutlich der damalige Ehemann geführt hat, weil die Frau fremd gegangen war. Der letzte Satz dort lautet: "Das Interesse des Vaters oder Scheinvaters, sich Gewissheit über seine Vaterschaft zu verschaffen, kann auch dann nicht als höherrangig angesehen werden, wenn es der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, denen er als gesetzlicher Vater ausgesetzt ist, dienen soll."
Er war ausweislich seines Tests nicht biologischer Vater, so dass die Vermutung eingetroffen ist, dass als Vater gilt, wer in der Zeit Ehemann ( =gesetzlicher Vater) war.
Wäre er ein beliebiger Dritter, so wäre vermutlich die Vaterschaftsklage des Kindes bereits an dem DNA Test gescheitert.

Deine Ex-(Freundin/Frau?) hat entweder ein eheliches oder ein voreheliches oder nacheheliches Kind.
Ich vermute, dass es kein eheliches Kind war, denn ansonsten stündest Du als gesetzlicher Vater ( nicht als biologischer Vater) von Amts wegen bereits fest.

Also egal ob du der Vater bist oder nicht, du solltest dir Sicherheit verschaffen.
Wenn Du der Vater bist und dies so von anderen auch problemlos nachgewiesen werden kann, fällt ja die Strategie weg zu beweisen, dass Du nicht der Vater bist.

Wenn Du nicht der Vater bist, gehe zu einem Anwalt und sage ebenfalls nichts zum Test zu Deiner Ex. Gute Anwälte wissen, wie man dann auch ohne Einwilligung des anderen Elternteils eine gerichtliche Feststellung hinbekommt.
Wenn wie aktuell eine Verbindung zwischen zwei Menschen ( wie bei Euch) besteht, ist eine ungeklärte Situation unbefriedigend.

Zum einen gehst Du hin und zahlst an die Frau, jedoch soll die Zahlung gerade keinen Unterhalt darstellen, weil man Dich sonst fragen könnte, wieso Du Unterhalt zahlst.
Zum anderen ist dadurch kein Unterhalt der Kinder sondern ein Unterstützung der Frau erfolgt, so dass der Kindesunterhalt des Erzeugers ggf immer noch fehlt - und Vorschussleistungen nachgefordert werden könnten.

So zahlst Du, falls Du Vater bist, doppelt.

Angesichts dieser Gefahr wäre ein guter Rat eines Anwalts auf Dauer vielleicht preiswerter.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Anders ausgedrückt: die Verantwortung soll dem Erzeuger zukommen..
In dem angeführten Urteil ging es um eine Anfechtung einer bereits festgestellten Vaterschaft, die vermutlich der damalige Ehemann geführt hat, weil die Frau fremd gegangen war. Der letzte Satz dort lautet: "Das Interesse des Vaters oder Scheinvaters, sich Gewissheit über seine Vaterschaft zu verschaffen, kann auch dann nicht als höherrangig angesehen werden, wenn es der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, denen er als gesetzlicher Vater ausgesetzt ist, dienen soll."
Er war ausweislich seines Tests nicht biologischer Vater, so dass die Vermutung eingetroffen ist, dass als Vater gilt, wer in der Zeit Ehemann ( =gesetzlicher Vater) war.
Wäre er ein beliebiger Dritter, so wäre vermutlich die Vaterschaftsklage des Kindes bereits an dem DNA Test gescheitert.
Die Komplexität liegt woanders und das Urteil bildet genau den Fall ab, der so gefährlich ist.

Wenn er objektiv der Vater ist, muß er eh zahlen, ich rede also über den Fall, dass er objektiv nicht der Vater ist, er aber entweder die Vaterschaft fälschlich anerkannt hat, weil er einer Lüge der Frau aufgesessen ist oder aber die Vaterschaft gesetzlich vermutet wird, weil er verheiratet war oder aber die Frau ihn als nichtehelichen Vater angegeben hat und er sich bisher nicht dagegen gewehrt hat.

Er braucht in dieser Situation einen begründeten Anfangsverdacht, damit ein Gericht überhaupt die (zunöchst vermutete) Vaterschaft feststellen läßt, wenn die Mutter dies verweigert. Das war im verhandelten Fall so.

Und jetzt kommt das Problem: Ein "heimlicher Vaterschaftstest" ohne Einwilligung der Mutter schafft selbst dann keinen Anfangsverdacht, wenn der Test eindeutig den Kläger (Anfechtungsklage) als Vater ausschließt.

In solch einer Situation ist guter Rat teuer, denn es gibt jetzt nur den Ausweg bei Nichtverheirateten den Geschlechtsverkehr zu bestreiten, weil dieser widerrum den ursprünglichen Anfangsverdacht für die Vaterschaft schaffte (bei Nichtverheirateten!). Man muß aber prozessual sehr genau aufpassen, dass man keine Falschaussage tätigt (strafbar!) und trotzdem die Beweislast für den Geschlechtsverkehr auf die Mutter verlagert und dabei die Glaubwürdigkeit des Vaters nicht erschüttert. Dazu muß man sowohl im Prozessrecht als auch im Strafrecht und noch Familienrecht Erfahrungen haben, weil sich jeder kleine prozessuale Fehler sofort rächt.

Meine ehemalige Chefin hat das in vielen Fällen hinbekommen, wenn der Mandant keine groben Fehler gemacht hat und den Mund gehalten hat. Wir haben uns dabei immer 100% legal verhalten und nur die prozessualen Rechte des Vaters genutzt.

Im verhandelten Fall hatte der Vater den Test heimlich gemacht und danach die Mutter selbst konfrontiert, damit war das Kind buchstäblich im Brunnen.

Es gibt aber leider viele in Deutschland, die das nicht hinbekommen haben und nun frustriert für ein fremdes Kind zahlen müssen. Das ist bitter.
 
Zuletzt bearbeitet:

natasternchen

Aktives Mitglied
Und das nächste Problem ist: Den Kindesunterhalt nicht ausdrücklich als Kindesunterhalt zu zahlen, macht Dir auch die Regressansprüche unmöglich und bringt GAR KEINE Vorteile.

Mal angenommen, dass Du als vermeintlicher leiblicher Vater Unterhaltszahlungen geleistet hast, zu denen nicht Du, sondern der biologische echte Vater verpflichtet gewesen wäre, kannst Du diese Zahlungen nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung als Schadensersatz zurückfordern, wenn es denn nachweislich Kindesunterhalt war. Mit Deiner Bezeichnung wird das schwer.

Dann kommt aber das nächste Problem:

Deinen Schadensersatzanspruch kannst Du gegenüber dem leiblichen Vater durchsetzen. Dazu muss dieser jedoch identifizierbar bekannt sein! Hier ist der Scheinvater auf die freiwillige Auskunft der Mutter angewiesen. Kann oder will die Mutter nicht preisgeben, wer der tatsächliche Vater des Kindes ist, kann es superschwer werden, die Unterhaltsleistungen einzufordern.

Der Scheinvater hat nämlich keinen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter, da die Auskunft über die Identität des biologischen Vaters ihr Persönlichkeitsrecht verletzen würde, wie der BGH bis heute urteilt.

Ganz schön schwierig vom Ergebnis und frustrierend für den Vater. Würde der BGH anders urteilen, würden viele Frauen sagen, es sei ein besoffener ONS gewesen und sie könnte sich nicht erinnern. Das würde dem Scheinvater auch nicht helfen.

Um all das zu verhindern: Test machen, Mund halten und im Falle eines negativen Test nochmal Mund halten und ab zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Nimm besser einen männlichen Anwalt, ich habe in meiner Referendarstation im Jungendamt übel geschlechtsparteiische Frauen erlebt, die Väterrechte verletzt haben. Das hat mein Gerichtigkeitsempfinden sehr verletzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 77808

Gast
Donnerwetter, @natasternchen , coole Argumente!
Denn dies:
Und jetzt kommt das Problem: Ein "heimlicher Vaterschaftstest" ohne Einwilligung der Mutter schafft selbst dann keinen Anfangsverdacht, wenn der Test eindeutig den Kläger (Anfechtungsklage) als Vater ausschließt.
wäre lediglich Parteivortrag, nicht hingegen Beweis.

Schade, @werner67, dass Recht manchmal so komplex ist und zu Fehlentscheidungen führen kann, so sie denn solche sind!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

flower55

Aktives Mitglied
Hallo,
Vaterschaftsfestellung ist erforderlich, um das klären zu lassen, was Dich
beschäftigt.
Hier läßt sich das in einem Laienforum nicht klären.

Bleibe darüber mit der Kindsmutter im Gespräch. Sie wird ihre Gründe haben, dass
sie bislang keine Vaterschaftsfestsellung angestrebt hat.

Kümmert Du Dich unabhängig von der Zahlung um das Kind, ohne genau zu wissen,
ob es nun Euer gemeinsames Kind ist oder nicht?
Was veranlaßt Dich, ihr diese Zahlungen zukommen zu lasssen und letztendlich
nicht genau zu wissen, ob Du nun Vater bist oder nicht und anscheinend auch von
Dir aus wenig oder nichts unternommen wird, um das klären zu lassen.

alles Liebe
flower55
 

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