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Kindesunterhalt

G

Gelöscht 77808

Gast
Den Satz musst du mir näher erklären.
Das Kind kann gem §1600 d BGB Klage auf Feststellung der Vaterschaft erheben, da die Mutter niemanden als Vater benannt hat.
Wird der Klage statt gegeben, so wird es auf einen Test hinaus laufen.
Ist er der Vater, so wird der Test positiv sein.

Darüber sollte er sich vorher Sicherheit verschaffen ,denn in dem Verfahren wird er kaum den Gegenbeweis führen können.
Einfacher ist es vermutlich angesichts einer drohenden Klage, die Vaterschaft vorher anzuerkennen / anerkennen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Das Kind kann gem §1600 d BGB Klage auf Feststellung der Vaterschaft erheben, da die Mutter niemanden als Vater benannt hat.
Wird der Klage statt gegeben, so wird es auf einen Test hinaus laufen.
Ist er der Vater, so wird der Test positiv sein.

Darüber sollte er sich vorher Sicherheit verschaffen ,denn in dem Verfahren wird er kaum den Gegenbeweis führen können.
Einfacher ist es vermutlich angesichts einer drohenden Klage, die Vaterschaft vorher anzuerkennen / anerkennen zu lassen.
Ich verstehe leider immer noch nicht was das mit meinem Post zu tun haben soll. Er zahlt aktuell, einen unter dem Unterhalt liegenden Betrag für ein Kind von dem er nicht weiß ob er der Vater ist.
Sollte er nicht der Vater sein verschwendet er sein eh schon geringes Einkommen. Wenn sich, aus welchem Grund auch immer, aufklärt das er der Vater ist, dann darf er kräftig nachzahlen. Und wenn er richtig Pech hat, werden die bis dahin gezahlten Beträge nicht anerkannt.

Sollte er der Vater sein, dann sollte er auch angemessen Unterhalt zahlen, sich als Vater eintragen lassen und Mitspracherecht haben. Wenn er für den Unterhalt nicht aufkommen kann, übernimmt das die Behörde und sobald sich die finanzielle Lage ändert, holt sich die Behörde ihr Geld zurück.

Im eigenen Umfeld kenne ich selbst ein Beispiel und weiß deshalb das es der bessere Weg ist wenn Klarheit über die Vaterschaftsverhältnisse vorliegen.

Wenn die Mutter vom Staat Unterhalt beziehen will, dann wird sie früher oder später ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen müssen, denn:

...."Wer Unterhaltsanspruch bekommen will, muss angeben, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Ist der Vater nicht bekannt oder nicht auffindbar, kann das dazu führen, dass die Behörden keinen Unterhaltsvorschuss bezahlen. Denn Mütter müssen in einem solchen Fall den Behörden nach Möglichkeit helfen, festzustellen, wer der Vater des Kindes ist. "

Also so oder so, Klarheit über die Vaterschaft denn, warum für ein Kind zahlen das nicht sein Kind ist oder Verantwortung übernehmen falls es sein Kind ist da sich der Staat sein Geld eh zurückholt und auch das Kind sein Recht einklagen kann.
 

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