Wer vögelt muss auch Verantwortung übernehmen.
Anders ausgedrückt: die Verantwortung soll dem Erzeuger zukommen..
Schlechten Anwälten oder Männern, die ihren Mund nicht halten können, passiert das hier:
In dem angeführten Urteil ging es um eine Anfechtung einer bereits festgestellten Vaterschaft, die vermutlich der damalige Ehemann geführt hat, weil die Frau fremd gegangen war. Der letzte Satz dort lautet: "Das Interesse des Vaters oder Scheinvaters, sich Gewissheit über seine Vaterschaft zu verschaffen, kann auch dann nicht als höherrangig angesehen werden, wenn es der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, denen er als gesetzlicher Vater ausgesetzt ist, dienen soll."
Er war ausweislich seines Tests nicht biologischer Vater, so dass die Vermutung eingetroffen ist, dass als Vater gilt, wer in der Zeit Ehemann ( =gesetzlicher Vater) war.
Wäre er ein beliebiger Dritter, so wäre vermutlich die Vaterschaftsklage des Kindes bereits an dem DNA Test gescheitert.
Deine Ex-(Freundin/Frau?) hat entweder ein eheliches oder ein voreheliches oder nacheheliches Kind.
Ich vermute, dass es kein eheliches Kind war, denn ansonsten stündest Du als gesetzlicher Vater ( nicht als biologischer Vater) von Amts wegen bereits fest.
Also egal ob du der Vater bist oder nicht, du solltest dir Sicherheit verschaffen.
Wenn Du der Vater bist und dies so von anderen auch problemlos nachgewiesen werden kann, fällt ja die Strategie weg zu beweisen, dass Du nicht der Vater bist.
Wenn Du nicht der Vater bist, gehe zu einem Anwalt und sage ebenfalls nichts zum Test zu Deiner Ex. Gute Anwälte wissen, wie man dann auch ohne Einwilligung des anderen Elternteils eine gerichtliche Feststellung hinbekommt.
Wenn wie aktuell eine Verbindung zwischen zwei Menschen ( wie bei Euch) besteht, ist eine ungeklärte Situation unbefriedigend.
Zum einen gehst Du hin und zahlst an die Frau, jedoch soll die Zahlung gerade keinen Unterhalt darstellen, weil man Dich sonst fragen könnte, wieso Du Unterhalt zahlst.
Zum anderen ist dadurch kein Unterhalt der Kinder sondern ein Unterstützung der Frau erfolgt, so dass der Kindesunterhalt des Erzeugers ggf immer noch fehlt - und Vorschussleistungen nachgefordert werden könnten.
So zahlst Du, falls Du Vater bist, doppelt.
Angesichts dieser Gefahr wäre ein guter Rat eines Anwalts auf Dauer vielleicht preiswerter.