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Kinderzuschlag vs. AlgII i.V.m Azubi sein

M

monschi23

Gast
hi ihr lieben.
kurz zu meiner (unserer) situation: ich bin 23 jahre und azubi. mein freund ist 28 jahre und auch azubi (zweite ausbildung). wir haben einen sohn 3 Jahre.

so wie man sieht sind wir beide azubis und haben dem entsprechend wenig geld zur verfühgung um den lebensunterhalt von uns dreien selbst zu bestreiten.

im januar diesen jahres haben wir kinderzuschlag beantragt. dieser wurde dann im juli diesen jahres abgelehnt mit der begründung, dass wir zu wenig einkommen haben. der tipp der sachbearbeiterin lautete, dass wir bab beantragen sollen....ich meinte dazu nur, dass wenn sie in die unterlagen schauen würde, dass sie da sehen könnte, dass ich bereits bab erhalte und mein freund keinen anspruch hat da er in der zweitausbildung ist. letztendlich ist der kinderzuschlag abgelehnt worden, weil uns, um genau zu sein, 5 ganze € fehlten, um unseren eigenen bedarf bzw. unseren eigenen unterhalt zu bestreiten.( da ja der kinderzuschlag nur fürs kind ist und nicht für die eltern , in dem sinne,...was ja auch logisch ist). das erzählten wir meiner schwiegermutter und die meinte ob wir denn die 20€ mit angegeben haben, die sie meinem freund immer zahlen. ich so..... ja, aber wie ich hier gerade sehe wurden die gar nicht berücksichtig.

soweit so gut. daraufhin erhoben wir widerspruch gegen die ablehnung, da ja die besagten 20€ nicht berücksichtigt wurden. damit war ich dann auch in der zuständigen widerspruchststelle um dieses darzulegen. ich erwähnte nebenbei, dass mein freund ja in der zweitausbildung ist....darauf hin meinte der sachbearbeiter: wie zweitausbildung..dadurch ergeben sich ja ganz andere berechnungsgrundlagen...denn ihr lebensgefehrte wird dadurch nicht als azubi berücksichtigt, sondern als angestellter. ich war total fassungslos. wie kann man jemanden als angestellten sehen, wenn er doch NUR azubi ist...ist für mich total unlogisch. das ende vom lied war, dass wir dadurch wieder keinen anspruch auf einen kinderzuschlag haben ( was ich nebenbei gesagt heute erfahren habe )....

naja es kam der hinweis, dass wir ja zum job center gehen können und algII beantragen können, um unseren lebensunterhalt decken zu können und das die zeit, die wir in der familienkasse mit der beantragung, ablehnung, widerspruch,ablehnung vergeudet haben, da rückwirkend zugesprochen bekommen....ah ja ...ist klar...

wir also zum job center...die "freundliche" dame, in ihrem kleinen "netten" büro, meinte daraufhin....oh, wie rückwirkende zeit berücksichtigen???...nein das machen wir nicht....ach und algII beantragen ist auch nicht drin, da sie ja azubis sind und nen anspruch auf bab haben....ich schon total sauer...ich meinte, dass ich das bei mir nachvollziehen kann, nicht aber bei meinem freund....denn wenn sie die gesetze kennen würde, würde die sie wissen, dass jemand der in der zweitausbildung ist keinen anspruch auf bab hat.ihre reaktion (wortwörtlich): hmmm ja ...da kann ich ihnen auch nicht helfen.....TOLL dachte ich mir.

das ist doch alles total widersprüchlich oder nicht. der kinderzuschlag soll zum teil auch dazu dienen um kinderarmut abzuschaffen. das aber, wie in unserem beispiel, zwei azubis ihn nicht bekommen aufgrund komischer berechnungsmethoden der familienkasse und bezüglich algII auch ein nein kommt, weil wir ja azubis sind und anspruch auf bab haben finde ich total hooooooooool.

dadurch ist unser sohn teilweise noch schlechter gestellt, als ein kind dessen eltern algII bekommen, obwohl seine eltern arbeiten. desweiteren werden geringverdiener vom job center bezuschusst weil sie ihren lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. was ist mit uns, den azubis??? wir sind auch geringverdiener. warum können wir nicht so einen zuschuss erhalten um unseren lebensunterhalt zu bestreiten?? das alles ist total .....ahhhhhhhh....... was sollen wir denn jetzt machen????? warum ist denn dieses system so "assi"????

helft uns doch...bin gerade auf huundertachtzig.

sry für den langen text musste mich mal auslassen....
 
C

claas

Gast
Sowas ist natürlich scheisse.
Aber mit Sicherheit wieder mal "nur" einer von vielen Fehlern was Gesetze und Reformen und den Kram angeht:rolleyes:

Da wird dann Schwarzarbeit auch wieder interessant....notgedrungen!
Gerade aufgrund solcher bescheidenen Gesetzgebungen halte Ich mir lieber immer lukrative Verdienstmöglichkeiten offen.

Hilfe leisten kann ich da nun auch nicht.
Jedoch habe ich deine Schilderung der Situation komplett gelesen und du hast mein volles Einverständniss das sowas absoluter bull**** ist rein theoretisch gesehen.

MfG Alex
 
M

monschi23

Gast
danke euch zwei;)

das ding ist halt das die grundsicherung nur für menschen ist die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen...

bin vom fach :D azubi in der agentur f. arbeit.....

hmmmm aber trotzdem danke:)

ich fin de es einfach total ungerecht...

@ der Alex: das ist niccht nur theoretisch bull***** sondern auch praktisch gesehen......
 
C

claas

Gast
@ der Alex: das ist niccht nur theoretisch bull***** sondern auch praktisch gesehen......
Stimmt wohl aufjedenfall!
Ich wundere mich wirklich...das ihr einfach keine Möglichkeit habt mehr FÜR EUER Kind zu bekommen.

Würde von euch mal einer Jurist ("in Ausbildung"^^) sein...dann könnte man damit viell. vors Landesgericht-Bundesgericht hehehe(?)

MfG Alex
 
M

monschi23

Gast
*g* das stimmt wohl:D...mein freund war heute so sauer das er gleich an frau merkel und frau vonderleihen, oder wie trulla heißt, geschrieben hat, sowie an diverse ombutsmänner....

naja vors sozialgericht gehen wir wohl auch, denn es kann nicht sein, dass menschen die wie wir in so einer lage sind, sprich zwischen sein und nicht sein schweben, überhaupt keine möglichleiten haben....

das ist voll nerv.....ahhhh ich raste gleich aus
 
C

claas

Gast
Und immer schön den Boxsack die Ärgernisse über die §§§§§§ spüren lassen;)

Ich finds gut das ihr euch das nicht "gefallen" lasst:)
Wünsche euch dann Viel Glück und Kraft^^!

MfG Alex
 
G

Gast

Gast
naja es kam der hinweis, dass wir ja zum job center gehen können und algII beantragen können, um unseren lebensunterhalt decken zu können..........
Es geht nicht um EUREN, also den Familienunterhalt , denn der kann und muss aus anderen Töpfen vorrangig gedeckt werden ( BAB für dich ). Es geht hier NUR um den Lebensunterhalt eures Kindes!

Es besteht die Möglichkeit, dass Eltern, die sich noch in der Ausbildung befinden, für ihr Kind einen Antrag auf Sozialgeld stellen - also NUR das Kind, nicht du und / oder dein Mann haben darauf Anspruch.

Weiterhin kannst du dich erkundigen, ob ihr eine Befreiung der Kindergartenbeiträge bekommen könnt, um eure Haushaltskasse zu entlasten.
 
M

monschi23

Gast
hi,

ich selber weiß das auch...arbeite in dem gebiet....aber die mitarbeiterin wusste das anscheinend net und deswegen werde ich morgen auch nochmal hin gehen um mit jemand anderen zu sprechen...,.:D
 

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