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Kinderzuschlag vs. AlgII i.V.m Azubi sein

G

Gast

Gast
Ja, wenn du das alles weisst, warum fragst du dann hier und vor allem : Warum hast du im Januar einen Antrag gestellt, von dem du eigentlich auf Grund deiner Ausbildung wissen müsstest, dass er ins Leere läuft? und ganz vor allem : warum wartest du fast ein ganzes Jahr, bevor du dich nun wie irre aufregst und jetzt erst reagierst??

völlig unverständliche Grüße
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ich würde generell nie "vorsprechen" sondern nur den Schriftweg wählen---oder mit einem Beistand zum Amt gehen.

Warum holst Du Dir nicht mal einen Beratungsschein und erkundigst Dich bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ?


Ansonsten...Du kennst ja den Weg--Fristen beachten Widerspruch einlegen,klagen...SCHRIFTLICH only.

(Ähnlich komplizierte Sachlagen haben z.B. volljährige lebenslang behinderte Kinder...die werden auch zwischen Grundsicherungsamt/Sozialamt/ARGE---und dem Hinweis auf lebenslange Unterhaltspflicht der Eltern hin-und-hergekegelt...) .

Guck mal in die "Disskussionsforen der Sozialämter",vielleicht hast Du sogar die Gnade des "Zutritts" als Amts-Azubi ;) ,dort findet man neben zynisch-sarkastischem Amtsstuben-geplänkel (VORSICHT--nix für zarte Seelen...) auch ab und zu sachdienliche Tips.
Diskussionsforum der Sozialämter • Foren-Übersicht

Viel Erfolg!
 

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