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monschi23
Gast
hi ihr lieben.
kurz zu meiner (unserer) situation: ich bin 23 jahre und azubi. mein freund ist 28 jahre und auch azubi (zweite ausbildung). wir haben einen sohn 3 Jahre.
so wie man sieht sind wir beide azubis und haben dem entsprechend wenig geld zur verfühgung um den lebensunterhalt von uns dreien selbst zu bestreiten.
im januar diesen jahres haben wir kinderzuschlag beantragt. dieser wurde dann im juli diesen jahres abgelehnt mit der begründung, dass wir zu wenig einkommen haben. der tipp der sachbearbeiterin lautete, dass wir bab beantragen sollen....ich meinte dazu nur, dass wenn sie in die unterlagen schauen würde, dass sie da sehen könnte, dass ich bereits bab erhalte und mein freund keinen anspruch hat da er in der zweitausbildung ist. letztendlich ist der kinderzuschlag abgelehnt worden, weil uns, um genau zu sein, 5 ganze € fehlten, um unseren eigenen bedarf bzw. unseren eigenen unterhalt zu bestreiten.( da ja der kinderzuschlag nur fürs kind ist und nicht für die eltern , in dem sinne,...was ja auch logisch ist). das erzählten wir meiner schwiegermutter und die meinte ob wir denn die 20€ mit angegeben haben, die sie meinem freund immer zahlen. ich so..... ja, aber wie ich hier gerade sehe wurden die gar nicht berücksichtig.
soweit so gut. daraufhin erhoben wir widerspruch gegen die ablehnung, da ja die besagten 20€ nicht berücksichtigt wurden. damit war ich dann auch in der zuständigen widerspruchststelle um dieses darzulegen. ich erwähnte nebenbei, dass mein freund ja in der zweitausbildung ist....darauf hin meinte der sachbearbeiter: wie zweitausbildung..dadurch ergeben sich ja ganz andere berechnungsgrundlagen...denn ihr lebensgefehrte wird dadurch nicht als azubi berücksichtigt, sondern als angestellter. ich war total fassungslos. wie kann man jemanden als angestellten sehen, wenn er doch NUR azubi ist...ist für mich total unlogisch. das ende vom lied war, dass wir dadurch wieder keinen anspruch auf einen kinderzuschlag haben ( was ich nebenbei gesagt heute erfahren habe )....
naja es kam der hinweis, dass wir ja zum job center gehen können und algII beantragen können, um unseren lebensunterhalt decken zu können und das die zeit, die wir in der familienkasse mit der beantragung, ablehnung, widerspruch,ablehnung vergeudet haben, da rückwirkend zugesprochen bekommen....ah ja ...ist klar...
wir also zum job center...die "freundliche" dame, in ihrem kleinen "netten" büro, meinte daraufhin....oh, wie rückwirkende zeit berücksichtigen???...nein das machen wir nicht....ach und algII beantragen ist auch nicht drin, da sie ja azubis sind und nen anspruch auf bab haben....ich schon total sauer...ich meinte, dass ich das bei mir nachvollziehen kann, nicht aber bei meinem freund....denn wenn sie die gesetze kennen würde, würde die sie wissen, dass jemand der in der zweitausbildung ist keinen anspruch auf bab hat.ihre reaktion (wortwörtlich): hmmm ja ...da kann ich ihnen auch nicht helfen.....TOLL dachte ich mir.
das ist doch alles total widersprüchlich oder nicht. der kinderzuschlag soll zum teil auch dazu dienen um kinderarmut abzuschaffen. das aber, wie in unserem beispiel, zwei azubis ihn nicht bekommen aufgrund komischer berechnungsmethoden der familienkasse und bezüglich algII auch ein nein kommt, weil wir ja azubis sind und anspruch auf bab haben finde ich total hooooooooool.
dadurch ist unser sohn teilweise noch schlechter gestellt, als ein kind dessen eltern algII bekommen, obwohl seine eltern arbeiten. desweiteren werden geringverdiener vom job center bezuschusst weil sie ihren lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. was ist mit uns, den azubis??? wir sind auch geringverdiener. warum können wir nicht so einen zuschuss erhalten um unseren lebensunterhalt zu bestreiten?? das alles ist total .....ahhhhhhhh....... was sollen wir denn jetzt machen????? warum ist denn dieses system so "assi"????
helft uns doch...bin gerade auf huundertachtzig.
sry für den langen text musste mich mal auslassen....
kurz zu meiner (unserer) situation: ich bin 23 jahre und azubi. mein freund ist 28 jahre und auch azubi (zweite ausbildung). wir haben einen sohn 3 Jahre.
so wie man sieht sind wir beide azubis und haben dem entsprechend wenig geld zur verfühgung um den lebensunterhalt von uns dreien selbst zu bestreiten.
im januar diesen jahres haben wir kinderzuschlag beantragt. dieser wurde dann im juli diesen jahres abgelehnt mit der begründung, dass wir zu wenig einkommen haben. der tipp der sachbearbeiterin lautete, dass wir bab beantragen sollen....ich meinte dazu nur, dass wenn sie in die unterlagen schauen würde, dass sie da sehen könnte, dass ich bereits bab erhalte und mein freund keinen anspruch hat da er in der zweitausbildung ist. letztendlich ist der kinderzuschlag abgelehnt worden, weil uns, um genau zu sein, 5 ganze € fehlten, um unseren eigenen bedarf bzw. unseren eigenen unterhalt zu bestreiten.( da ja der kinderzuschlag nur fürs kind ist und nicht für die eltern , in dem sinne,...was ja auch logisch ist). das erzählten wir meiner schwiegermutter und die meinte ob wir denn die 20€ mit angegeben haben, die sie meinem freund immer zahlen. ich so..... ja, aber wie ich hier gerade sehe wurden die gar nicht berücksichtig.
soweit so gut. daraufhin erhoben wir widerspruch gegen die ablehnung, da ja die besagten 20€ nicht berücksichtigt wurden. damit war ich dann auch in der zuständigen widerspruchststelle um dieses darzulegen. ich erwähnte nebenbei, dass mein freund ja in der zweitausbildung ist....darauf hin meinte der sachbearbeiter: wie zweitausbildung..dadurch ergeben sich ja ganz andere berechnungsgrundlagen...denn ihr lebensgefehrte wird dadurch nicht als azubi berücksichtigt, sondern als angestellter. ich war total fassungslos. wie kann man jemanden als angestellten sehen, wenn er doch NUR azubi ist...ist für mich total unlogisch. das ende vom lied war, dass wir dadurch wieder keinen anspruch auf einen kinderzuschlag haben ( was ich nebenbei gesagt heute erfahren habe )....
naja es kam der hinweis, dass wir ja zum job center gehen können und algII beantragen können, um unseren lebensunterhalt decken zu können und das die zeit, die wir in der familienkasse mit der beantragung, ablehnung, widerspruch,ablehnung vergeudet haben, da rückwirkend zugesprochen bekommen....ah ja ...ist klar...
wir also zum job center...die "freundliche" dame, in ihrem kleinen "netten" büro, meinte daraufhin....oh, wie rückwirkende zeit berücksichtigen???...nein das machen wir nicht....ach und algII beantragen ist auch nicht drin, da sie ja azubis sind und nen anspruch auf bab haben....ich schon total sauer...ich meinte, dass ich das bei mir nachvollziehen kann, nicht aber bei meinem freund....denn wenn sie die gesetze kennen würde, würde die sie wissen, dass jemand der in der zweitausbildung ist keinen anspruch auf bab hat.ihre reaktion (wortwörtlich): hmmm ja ...da kann ich ihnen auch nicht helfen.....TOLL dachte ich mir.
das ist doch alles total widersprüchlich oder nicht. der kinderzuschlag soll zum teil auch dazu dienen um kinderarmut abzuschaffen. das aber, wie in unserem beispiel, zwei azubis ihn nicht bekommen aufgrund komischer berechnungsmethoden der familienkasse und bezüglich algII auch ein nein kommt, weil wir ja azubis sind und anspruch auf bab haben finde ich total hooooooooool.
dadurch ist unser sohn teilweise noch schlechter gestellt, als ein kind dessen eltern algII bekommen, obwohl seine eltern arbeiten. desweiteren werden geringverdiener vom job center bezuschusst weil sie ihren lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. was ist mit uns, den azubis??? wir sind auch geringverdiener. warum können wir nicht so einen zuschuss erhalten um unseren lebensunterhalt zu bestreiten?? das alles ist total .....ahhhhhhhh....... was sollen wir denn jetzt machen????? warum ist denn dieses system so "assi"????
helft uns doch...bin gerade auf huundertachtzig.
sry für den langen text musste mich mal auslassen....