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Kinderwunsch als Single. Zwischen Hoffnung und Zweifel.

(- mir geht es da vor allem um die „Form von Pflegeelternschaft“, bei denen Kinder wirklich als ihre Kinder aufwachsen und ein Leben lang bleiben und nicht nur vorübergehend unterkommen können. Was ebenso wichtig ist, aber nicht das Thema hier.)
So etwas gibt es nicht wirklich.

Sicher gibt es Situationen, in denen das Kind wirklich nicht und nie wieder zu den Eltern kann, aus Gründen, aber ganz genau weiß man das erst hinterher. So lange es rechtliche Eltern gibt, haben diese auch Rechte. Und man hat sie mit im Boot und muss sich mit ihnen auseinander setzen.

Das wird einem bei dem Prozess eigentlich auch ganz genau gesagt, trotzdem bleibt ganz oft die Erwartung bestehen und ist die Enttäuschung groß, wenn man sich dann nach zehn Jahren plötzlich doch damit auseinander setzen muss, dass das Kind zurück zum rechtlichen Elternteil geht.

Ich will hier keine miese Laune verbreiten, aber das ist eine Tatsache, der man ins Auge schauen muss.
 
So etwas gibt es nicht wirklich.

Sicher gibt es Situationen, in denen das Kind wirklich nicht und nie wieder zu den Eltern kann, aus Gründen, aber ganz genau weiß man das erst hinterher. So lange es rechtliche Eltern gibt, haben diese auch Rechte. Und man hat sie mit im Boot und muss sich mit ihnen auseinander setzen.

Das wird einem bei dem Prozess eigentlich auch ganz genau gesagt, trotzdem bleibt ganz oft die Erwartung bestehen und ist die Enttäuschung groß, wenn man sich dann nach zehn Jahren plötzlich doch damit auseinander setzen muss, dass das Kind zurück zum rechtlichen Elternteil geht.

Ich will hier keine miese Laune verbreiten, aber das ist eine Tatsache, der man ins Auge schauen muss.
Hallo Weidebirke,
danke für deine ausführliche Antwort!

Inhaltlch möchte ich damit mit einem "Jein" antworten und auch gleich klarstellen, dass ich von der Situation und den Bedingungen eines deutschsprachigen Nachbarlandes spreche und nicht von Deutschland. Wenn du dich darauf beziehst, weißt du mehr als ich. Was mein Heimatland betrifft, bin ich nach so vielen Jahren bestens vertraut mit dem rechtlichen Rahmen und tatsächlich wird im System hierzulande zwischen Kurzzeit- und Langzeitpflegeeltern unterschieden.

Kurzzeitpflege = wenn ein Kind akut aus der Familie genommen werden und untergebracht werden muss. Es lebt dann für einen begrenzten Zeitraum in einer Kurzzeitpflegefamilie, dass können Wochen oder Monate sein, in manchen Fällen leider auch länger. In der Zeit werden die Eltern des Kindes betreut und unterstützt und je nach Umständen geprüft, ob das Kind zurück kann. Das ist auch primäres Ziel. Aber es gibt Umstände, die eine Rückführung nicht möglich machen und erst dann kommt die Option Langzeitpflegefamilie ins Spiel.

Langzeitpflegefamilie = die Familie, in der das Kind aufwachsen und erwachsen werden soll, erst nach abgeschlossenem Gerichtsverfahren.

Was stimmt: natürlich haben die Eltern weiterhin Rechte, wobei sie durch die Abnahme eben auch einen Teil davon verlieren. Was bleibt, ist in erster Linie das Recht auf Kontakt und es ist auch wichtiger Teil der Pflegeelternschaft, diesen Kontakt zu unterstützen und zu ermöglichen. Man hat sie definitiv mit im Boot und muss sich mit ihnen auseinandersetzen, alles richtig. Sie haben auch das Recht, bei Gericht eine erneute Prüfung des Sorgerechts zu beantragen. Das können sie jederzeit tun, theoretisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Aber: es wird immer im Sinne des Kindes entschieden. Wenn die Eltern nach wenigen Monaten einen Antrag stellen und ihre Lebensumstände es zulassen, besteht sicher die Chance, dass das Kind zu ihnen zurückkommt. (Aber das wird wie gesagt eigentlich genau evaluiert und geprüft, während sich das Kind in Kurzzeitpflege befindet.)
Jedoch nicht nach Jahren. Vielleicht wird das in Deutschland anders gehandhabt, aber hier wird kein Kind nach zwei, drei oder gar noch mehr Jahren aus seinem gegenwärtigen familiären Umfeld gerissen und von seinen primären Bezugspersonen, die die Langzeitpflegeeltern nun mal sind, getrennt. Noch dazu ein Kind, das ohnehin schon viel mitgemacht und vermutlich Traumata im Gepäck hat.

Hier ist die Rückführungsquote geringer als 1%. Das liegt vor allem an der Zwischenstation der Kurzzeitpflege, die als Zeitraum genutzt wird, zu schauen, ob es ein sicheres Zurück zu den Herkunftseltern gibt.. Das ist zwar alles andere als optimal für ein kleines Kind, wenn es erst weg von den Eltern muss, dann in eine Kurzzeitpflegefamilie kommt und sich am Ende herausstellt, dass es dauerhaft nicht zurück zu den leiblichen Eltern kann und somit ein weiteres Mal einen Bindungsabbruch und Neuanfang erlebt, wenn es in die Langzeitpflegefamilie kommt.

Vielleicht ist das System in Deutschland anders und die Abläufe sind besser, aber so ist das System in meinem Heimatland und dementsprechend sind auch für mich die Gegebenheiten, sollte ich Pflegemutter werden dürfen.
 
Noch als Gedanke: Dann wäre es sinnvoll, Du würdest das im Eingangspost noch ergänzen (dass Du nicht in D lebst), denn die Bedingungen für Pflegeeltern scheinen sehr unterschiedlich zu sein.

Möglicherweise struggeln deutsche Pflegeeltern mit ganz anderen Dingen als schweizerische, österreichische, ...
 
Also ich habe wahnsinnigen Respekt vor Pflegeeltern. Das ist kein leichter Weg.

Eine gute Bekannte von mir hat zwei Pflegekinder - in zwischen GsD adoptiert - aber das ist eine echte Herausforderung. Alleine schon die Ämter, die leiblichen Eltern, das Bangen, ob die Kinder bleiben dürfen und nicht zuletzt haben ganz viele dieser Kinder große psychische Defizite.

Für meine Bekannte hat es sich gelohnt. Aber der Weg ist schwer, das sollte man sich vor Augen halten.

Alles Gute
 

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