Am Tatbestand? Wo kein Ankläger, da kein Richter würde ich mal sagen. Kein Marktleiter würde wegen einer angefangenen Brezel die Mutter anzeigen. Das wäre doch sehr marktschädigend.
Und nein, natürlich lässt man sein kleines Kind nicht selber entscheiden, ob es Süßigkeiten annehmen will oder nicht. Vorher trifft man für sich selber die Entscheidung ob es das darf oder nicht. Vielleicht hatte das Kind schon viele Süßigkeiten an dem Tag, vielleicht ist es noch auf einen Geburtstag eingeladen und bekommt dort noch Kuchen und co. vielleicht wollen die Eltern nicht, dass das Kind überhaupt Zuckerzeug bekommt oder das Kind hat eine Allergie. Das sind alles Dinge die die Eltern bedenken müssen, das kleine Kind hat da noch nicht den Überblick. (Wir reden hier doch von kleinen Kindern oder? Also keine 7-,10 oder 15- Jährige oder?)
Und nein, natürlich lässt man sein kleines Kind nicht selber entscheiden, ob es Süßigkeiten annehmen will oder nicht. Vorher trifft man für sich selber die Entscheidung ob es das darf oder nicht. Vielleicht hatte das Kind schon viele Süßigkeiten an dem Tag, vielleicht ist es noch auf einen Geburtstag eingeladen und bekommt dort noch Kuchen und co. vielleicht wollen die Eltern nicht, dass das Kind überhaupt Zuckerzeug bekommt oder das Kind hat eine Allergie. Das sind alles Dinge die die Eltern bedenken müssen, das kleine Kind hat da noch nicht den Überblick. (Wir reden hier doch von kleinen Kindern oder? Also keine 7-,10 oder 15- Jährige oder?)