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Kinder in Deutschland müssen Hunger leiden????

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Sorry, aber das beantwortet nicht meine Frage. Oder soll das heißen, dass der Staat primär die Verantwortung für die kinder zu tragen hat, nur weil die Eltern die Kohle vom Staat für sich kosumieren?
Hat primär die Verantwortung, zuständige Behörde, für hungernde, obdachlose Menschen, unter anderem Kinder, bei widerrechtlicher Leistungsverweigerung an Leistungsberechtigten - was anderes hat hier noch niemand behauptet.
 
Es heißt doch oben: Der Gesetzgeber KANN......
Und auf amtsdeutsch übersetzt heißt das nichts weiter als: Der Gesetzgeber kann die arme Bevölkerung durch Gutscheine, aber auch mit Mehltüten und Zuckerwürfeln versorgen. Wenn er aber dazu zu faul ist, darf er auch einen Geldbetrag auszahlen.
Letzteres ist für den Gesetzgeber nur wichtig für den Fall, daß es keine Lebensmittel mehr gibt. Dann haben die Leute wenigstens Geld, mit dem sie nichts kaufen können - aber es ist gesetzeskonform.
 
Hat primär die Verantwortung für hungernde, obdachlose Menschen, unter anderem Kinder, bei widerrechtlicher Leistungsverweigerung an Leistungsberechtigten - was anderes hat hier noch niemand behauptet.
Offensicht fällt es Dir schwer mir zu folgen.

Sanktionen, egal ob berechtigt oder nicht, ob willkürlich oder nicht, sind Wirkung, nicht Ursache! Es wäre mir außerdem neu, dass man sofort 100% kürzt. Selbst wenn, gibt es noch andere Möglichkeiten sein Kind zu versorgen. Was auch kein Dauerzustanden bleiben muß. Die Kürzung gilt doch nicht lebenslang! Wenn ich die Verantwortung nicht tragen kann, dann stellt sich mir die Frage ob ich mir überhaupt der Verantwortung über mein kind bewußt bin, oder mich aus dieser herrausschleichen will, wenn ich das auf MEINE H4 Problem schiebe, die ich womöglich selber verursacht habe.

Wie sich kleine kinder beim Amt beschweren sollen, damit das Geld was ihnen zusteht beim Kind ankommt, ist mir schleierhaft. Was das mit Obdachlosen etc. zu tun hat ebenfalls.
 
Es heißt doch oben: Der Gesetzgeber KANN......
Und auf amtsdeutsch übersetzt heißt das nichts weiter als: Der Gesetzgeber kann die arme Bevölkerung durch Gutscheine, aber auch mit Mehltüten und Zuckerwürfeln versorgen. Wenn er aber dazu zu faul ist, darf er auch einen Geldbetrag auszahlen.
Letzteres ist für den Gesetzgeber nur wichtig für den Fall, daß es keine Lebensmittel mehr gibt. Dann haben die Leute wenigstens Geld, mit dem sie nichts kaufen können - aber es ist gesetzeskonform.
Da kolllidiert doch SGB II ganz klar mit Bundesverfassungsgerichtsurteil und Grundgesetz.
 
Offensicht fällt es Dir schwer mir zu folgen.

Sanktionen, egal ob berechtigt oder nicht, ob willkürlich oder nicht, sind Wirkung, nicht Ursache! Es wäre mir außerdem neu, dass man sofort 100% kürzt. Selbst wenn, gibt es noch andere Möglichkeiten sein Kind zu versorgen. Was auch kein Dauerzustanden bleiben muß. Die Kürzung gilt doch nicht lebenslang! Wenn ich die Verantwortung nicht tragen kann, dann stellt sich mir die Frage ob ich mir überhaupt der Verantwortung über mein kind bewußt bin, oder mich aus dieser herrausschleichen will, wenn ich das auf MEINE H4 Problem schiebe, die ich womöglich selber verursacht habe.

Wie sich kleine kinder beim Amt beschweren sollen, damit das Geld was ihnen zusteht beim Kind ankommt, ist mir schleierhaft. Was das mit Obdachlosen etc. zu tun hat ebenfalls.

Wieso sollte man dir folgen? 🙄

Wurde hier ja schön öfters angesprochen, was Hartz IV unterstützt: Hungerlohnsektor, Armutschere, bestenfalls halblegal, scheinbarer Deckmantel von Legalität, in Richtung Sklaverei, und von daher sind diese Sanktionen eh fragwürdig genug.

Gut, dann gibts aber noch die andere Seite, dass selbst der Sektor begrenzt ist, also Millionen Arbeitsplätze nicht zu besetzen sind, da schlicht nicht vorhanden, wie die Reise nach Jerusalem, was diese Sanktionen noch schlechter da stehen lassen.

Was da ein Kind dafür kann, ist mir schleierhaft, und wie Eltern das ernähren sollen ohne irgendwelche Einkünfte im Fall von Nullsanktionen, mindestens genauso.

Dass das für Kinder dann Fremdbetreuung bedeutet, ist ja wohl auch klar, weil eben genauso argumentiert wird: Eltern schuld.
 
Obwohl alle Sanktionen auf 3 Monate beschränkt sind darf man bestimmt auch nicht nachfragen, warum das bei manchen Kindern trotzdem Dauerzustand ist,
ohne Frühstück und Pausenbrot in die Schule zu gehen.
Oder von kleinauf daran gewöhnt, in der Suppenküche Mittag zu essen.
 
Die dann auch aureichend plausibel beantwortet wurde.

Ist nicht haltbar, was ihr da erzählt.

Bleibt bitte beim Thema und fangt nicht wieder an,
Euch gegenseitig anzumotzen.
Und ihr fangt schon wieder damit an...😉
 
aus Bundesverfasssungsgericht
Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -

  • Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  • Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
  • Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  • Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
Ich glaube, die Sanktionen haben sich verselbständingt und entsprechen nicht mehr diesem Grundsätzen,
denn es steht die Frage nach 3. enstprechend 1.

Sanktionen für ein Bedarfsminimun sind m.E. n. nicht kürzbar! Wer sich entscheidet unter den Minimumbedingungen zu leben, versagt man sein Lebensrecht. Und das in einer Luxusgesellschaft, (mit Millionen Arbeitslosen, die man für die Knebelung der Löhne braucht) - das ist mehr als schlimm. Da es zum Großteil nicht mal eine Entscheidungsfrage ist, sondern eine Schiksalsfrage setzt es den rechtmäßigen Anspruch noch um eine Wertigkeit höher.

Man wird als Bedürftiger gezwungen sein (z.B. geerbtes) Grundstück zu beleihen und bekommt deshalb kein Hartz IV. So sehe ich das lt. aus "von PC`s letzten eingebrachten Link". Im Klartext: meine Nachbarin 62 j.- alleinstehend - ist schwer Krank, nicht arbeitsfähig, bekommt k e i n e Rente, kein Krankengeld, bekommt kein Hartz IV - ich frage mich, wieso die SpK das olle Haus beleihen soll - was soll die SpK mit dem, was sie vermutlich auch bloß nicht verkauft kriegt (wie die Besitzerin).
Was nun? o.k.: sie hat keine Kinder. Gehört nicht zum Thema - wenn sie aber jünger wäre und Kind(er) hätte ... so könnte es ja kommen, daß man seine Kinder los wird. Aber wie ich lese, besteht Befürwortung für willkürliche Saktionen im Thema.

Für unsere gewählten Bundestagsabgeordneten (ist das das Parlament?) gibts bestimmt verläßlich Zahlen für ihren Bedarf, denn sie bekommen 830 € mehr zu den Tausenden €, die sie bekommen - tolle Inflationszulage?
 
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