Portion Control
Urgestein
ich hoffe, dass man da nichts zahlen muss. fuer das kind: ok. aber fuer sie... das faende ich schon ein bisschen uebertrieben, da sie nicht verheiratet waren, keine beziehung hatten und auch nie zusammengelebt haben... hoffentlich sieht es das gericht auch so, wenn es wirklich vor gericht kommt! abgesehen davon denke ich nicht, dass da was uebrig bleiben wuerde, wenn man den selbstbehalt beruecksichtigt.
Ja, kommt letztendlich auf den SB an. Denn Betreuungsunterhalt ist definitiv fällig. Du darfst das mit dem nachehelichen Unterhalt und Trennungsunterhalt nicht verwechseln, welcher nur nach einer Ehe anfällt. Den Betreuungsunterhalt gibt es auch für nicht verheiratete, weil sich das ja auf das gemeinsame Kind bezieht und die Kindsmutter die ersten Jahre nicht arbeiten kann. Ist ja auch korrekt, denn bei einem gemeinsamen Kind ist eine Ehe ja nicht von belang. Die Mutter muss trotzdem entbinden und kann nicht arbeiten. Unabhängig auch davon, ob sie seit Jahren H4 bezieht oder noch nie arbeiten war. Der Staat findet schon immer einen deppen der bezahlen muss und freut sich, dass es Bürger gibt, wie deinen Lebenspartner! 😉
Also, das wird noch ne ganz harte Prüfung für euch! Ich könnte es nicht. Seitensprung verzeihen schon, aber nicht wenn man dann noch so dämlich ist und nichtmal verhüten kann. Auch in Bezug auf Krankheiten. Mir bräuchte er sein Ding nicht mehr hineinschieben...