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Kennt sich jemand besonders gut aus mit Ämter?

Annalena246

Mitglied
Ich habe ALG 2 beantragt ( Aufstockung meines Ausbildungsgehaltes da Kindergeld entfallen wird). Ich bin ja verheiratet mit einem Mann der ein Visum hat für Ausbildungszwecken in Deutschland ( Student), diese Leute dürfen kein ALG 2 beantragen und das Jobcenter hat trotzdem ein Aktenvermerk an mein Mann geschickt das er mit ja oder nein ankreuzen sollte ob ER ALG2 beantragen möchte und das es aber Konsequenzen hätte wenn er es beantragt ( Aufenthaltstitel könnte entzogen werden). Nun das ALG 2 war für mich gedacht aber die sehen uns ja als eine Bedarfsgemeinschaft an und weil er jetzt mit 'Nein ' angekreuzt hat weil er das Geld nicht beantragen möchte, kann es dann jetzt sein das der Antrag komplett abgelehnt wird weil ich ja zu ihm gehöre und er kein ALG2 beantragen möchte ??

eine weitere Antwort vom Amt kann bis nächste Woche dauern und ich bin etwas ungeduldig abzuwarten ^^
 

57-55

Aktives Mitglied
Ich bin mir da nicht sicher, vielleicht vereinbart ihr Gütertrennung (vertraglich).
Es könnte in dem Fall helfen.
Sicher wäre der Gang zum Steuerberater, der müsste in der Lage sein, sichere Auskunft zu geben.
 

mitohnealles

Aktives Mitglied
Warst du die Frau die vor kurzem in Dänemark geheiratet hat und sich damit gebrüstet und verkündet hat es wäre nun alles Tutti problemlos und wie rechtsicher und lächerlich deutsche Behörden? Und jetzt soll dieser Mann den du in Deutsachland nicht so einfach heiraten durftest weil Dokumente fehlten und den Namen nicht annehmen für dich ALG2 beantragen und darf / möchte das nicht weil dann sein Aufenthaltstitel gefährdet ist? Ich hoffe ich verwechsle dich... aber dachte ich frage mal nach. Vlt. magst du dein Problem etwas aufschlüsseln / entwirren? Wie soll dir ansonsten jemand etwas konkretes raten können? Was meinst du mit "besonders gut mit Ämtern auskennen"? Deutsche Ämter sind echt nervig, aber i.d.R. halten sie sich an deutsches Recht. Ein Anwalt kann dir da immer helfen. Deine Fallbeschreibung erscheint etwas speziell mit Verlaub. Wenn du ALG2 / Bürgergeld beantragst ist es ganz normal und nachvollziehbar dass das Einkommen deines Partners herangezogen wird zu dessen Berechnung. Dafür muss man sich nicht mit Ämtern auskennen. Einfach nur mal darüber googlen. Wenn dein Partner kein Geld hat und du auch nicht, aber benötigst (keine Miete zahlen kannst, whatsoever), steht dir Bürgergeld zu. Wenn dein Partner genügend Einkommen oder eigene Geldmittel hat um dich (in einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Verheiratet) mitzufinanzieren - nicht. Ganz einfach und logisch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Annalena246

Mitglied
Warst du die Frau die vor kurzem in Dänemark geheiratet hat und sich damit gebrüstet und verkündet hat es wäre nun alles Tutti problemlos und wie rechtsicher und lächerlich deutsche Behörden? Und jetzt soll dieser Mann den du in Deutsachland nicht so einfach heiraten durftest weil Dokumente fehlten und den Namen nicht annehmen für dich ALG2 beantragen und darf / möchte das nicht weil dann sein Aufenthaltstitel gefährdet ist? Ich hoffe ich verwechsle dich... aber dachte ich frage mal nach. Vlt. magst du dein Problem etwas aufschlüsseln / entwirren? Wie soll dir ansonsten jemand etwas konkretes raten können? Was meinst du mit "besonders gut mit Ämtern auskennen"? Deutsche Ämter sind echt nervig, aber i.d.R. halten sie sich an deutsches Recht. Ein Anwalt kann dir da immer helfen. Deine Fallbeschreibung erscheint etwas speziell mit Verlaub. Wenn du ALG2 / Bürgergeld beantragst ist es ganz normal und nachvollziehbar dass das Einkommen deines Partners herangezogen wird zu dessen Berechnung. Dafür muss man sich nicht mit Ämtern auskennen. Einfach nur mal darüber googlen. Wenn dein Partner kein Geld hat und du auch nicht, aber benötigst (keine Miete zahlen kannst, whatsoever), steht dir Bürgergeld zu. Wenn dein Partner genügend Einkommen oder eigene Geldmittel hat um dich (in einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Verheiratet) mitzufinanzieren - nicht. Ganz einfach und logisch.
Das gilt auch für ausländische Leute die in Deutschland heiraten nur mal so am Rande 😉 im übrigen würde ich ihm nicht erlauben ALG zu beantragen wir kommen dann wenn es sein muss mit dem Geld klar was jetzt zur Verfügung steht.
 

Annalena246

Mitglied
Was jetzt genau? Ausländische Menschen die in Deutschlanfd heiraten dürfen doch nicht automatisch Bürgergeld beantragen? Was für ein Quatsch.
Menschen die zum studieren nach Deutschland kommen haben dementsprechend das passende Visum und deshalb dürfen sie kein ALG beantragen da es Konsequenzen mit sich bringen würde, da das Aufenthaltserlaubnis von ihm d zu Ausbildungszwecken dient.

und soviel zu dem was du geschrieben hast: auch wenn wir in DE geheiratet hätten dürfte er KEIN ALG beantragen😉 also ist es irrelevant wo wir geheiratet haben und das was ich wissen möchte ist ein ganz anderes Thema
 
Zuletzt bearbeitet:

mitohnealles

Aktives Mitglied
Menschen die zum studieren nach Deutschland kommen haben dementsprechend das passende Visum und weshalb dürfen sie kein ALG beantragen da es Konsequenzen mit sich bringen würde
Verstanden ?
Achso, jetzt verstehe ich dein Frage besser. Ok. Also ich kenne das so, dass man als ausländischer Student VOR dem erhalt des Visums einen Nachweis erbringen muss, dass man nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist um die Studienzeit ohne staatliche Hilfe herumzubringen, sonst bekommt man es leider erst gar nicht aus Entwicklungsländern (so traurig das ist). Das ist i.d.R. viel Geld was man vorzeigen muss, oder ein Stipendium etc. und faktisch auf einen "Treuhandskonto" vorweisen (können auch die Eltern machen). Hat sich mittlerweile vlt. verändert. Da ihr verheiratet seid, sollte es einfacher sein. Ich vermute stark die Bedenken deines Mannes rühren aus der Regelung her wie er sein Studentenvisum bekoimmen hat und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. Ich wünsche dir euch alles Gute, nicht falsch verstehen. Aber ich habe bei deinen Beiträgen mittleweile Bauchschmerzen. Frag mal einen Anwalt am Besten. Mir persönlich scheint deine Fallbeschreibung stark vereinfacht - und immer sind die Behörden iwie unfähig aus deiner Sicht, und Laien gefragt. Ist nur mein Eindruck.
 
G

Gelöscht 124822

Gast
Ich habe ALG 2 beantragt ( Aufstockung meines Ausbildungsgehaltes da Kindergeld entfallen wird). Ich bin ja verheiratet mit einem Mann der ein Visum hat für Ausbildungszwecken in Deutschland ( Student), diese Leute dürfen kein ALG 2 beantragen und das Jobcenter hat trotzdem ein Aktenvermerk an mein Mann geschickt das er mit ja oder nein ankreuzen sollte ob ER ALG2 beantragen möchte und das es aber Konsequenzen hätte wenn er es beantragt ( Aufenthaltstitel könnte entzogen werden). Nun das ALG 2 war für mich gedacht aber die sehen uns ja als eine Bedarfsgemeinschaft an und weil er jetzt mit 'Nein ' angekreuzt hat weil er das Geld nicht beantragen möchte, kann es dann jetzt sein das der Antrag komplett abgelehnt wird weil ich ja zu ihm gehöre und er kein ALG2 beantragen möchte ??

eine weitere Antwort vom Amt kann bis nächste Woche dauern und ich bin etwas ungeduldig abzuwarten ^^
Du hättest gar kein Visum zur Eheschließung erhalten , da Du nicht über das nötige Einkommen verfügst und übrigens sind die Unterlagen nicht so schwierig zu beschaffen , auch vor Ort.
Geburtsurkunden beglaubigt , auch von den Eltern in Indien , wo liegt das Problem ?
Leider sind oft indische Eltern nicht einverstanden mit der Eheschließung im Ausland.
Du bist jetzt hier unterhaltspflichtig für Deinen Mann , und er sollte sich eine Arbeitserlaubnis beantragen , um nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen hier !
Die Anerkennung der dänischen Heiratsurkunden erfragst Du besser hier
 

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