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Abrechnung Hausverwaltung - wer kennt sich aus?

Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo,

meine Schwester und ich haben ja eine Wohnung geerbt. Nach heftigem Erbstreit mit der LG unseres Onkels haben wir sie endlich nach über eineinhalb Jahren ausgezahlt und die Wohnung verkauft. Der Verkauf ist zum 1.07.22 gültig.
Nun wollten wir die Endabrechnung für die Wohnung haben um das nun endlich alles hinter uns zu lassen, aber die Hausverwaltung stellt Abrechnungen immer nur für ganze Kalenderjahre aus.
Wir müssen für ´21 nachzahlen. Und haben für ´22 4 Monate bezahlt und waren ja 6 Monate Besitzer.
Können wir keine Datumsgenaue Abrechnung von einer Hausverwaltung erhalten? Kann die Käuferin uns nächstes Jahr noch mit irgendwelchen Nachforderungen behelligen, wenn dann die Abrechnung 2022 kommt?

Würde mich über eure Infos freuen!

Viele Grüße
Jessica
 

kasiopaja

Urgestein
Beim Besitzerwechsel muss zwingend eine Endabrechnung zum 30.06.2022 erstellt werden.
Alles andere macht ja keinen Sinn.
Ich würde die Hausverwaltung , mit Fristsetzung , anschreiben und um diese Endabrechnung bitten und sie darauf aufmerksam machen, dass sie für Folgekosten in Haftung genommen wird, wenn das nicht geschieht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo,

meine Schwester und ich haben ja eine Wohnung geerbt. Nach heftigem Erbstreit mit der LG unseres Onkels haben wir sie endlich nach über eineinhalb Jahren ausgezahlt und die Wohnung verkauft. Der Verkauf ist zum 1.07.22 gültig.
Nun wollten wir die Endabrechnung für die Wohnung haben um das nun endlich alles hinter uns zu lassen, aber die Hausverwaltung stellt Abrechnungen immer nur für ganze Kalenderjahre aus.
Wir müssen für ´21 nachzahlen. Und haben für ´22 4 Monate bezahlt und waren ja 6 Monate Besitzer.
Können wir keine Datumsgenaue Abrechnung von einer Hausverwaltung erhalten? Kann die Käuferin uns nächstes Jahr noch mit irgendwelchen Nachforderungen behelligen, wenn dann die Abrechnung 2022 kommt?

Würde mich über eure Infos freuen!

Viele Grüße
Jessica
Erst mal herzlichen Glückwunsch dass es nun vorbei ist. Hat ja auch lange genug gedauert.
Habt Ihr die Äcker behalten können?

In Deinem Notarvertrag wird es eine Regelung über Kosten und Lasten ab Übernahme durch den Käufer geben.
EIne "punktgebaue" Abrechnung bekommt Ihr, wenn Ihr eine Zwischenablesung veranlasst!
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Das dachte ich auch. Ich habe im Netz gegoogelt und da stand, dass die Abrechnung Objektbezogen und nicht Eigentümerbezogen ist und deshalb nur im Jahresturnus erstellt werden. Deshalb frage ich jetzt mal hier nach. Danke für deine Antwort! Ich werde auf jeden Fall nochmal diese Hausverwaltung anschreiben. Aber das ist so eine Chaos-Truppe, dass ich froh bin, die Wohnung verkauft zu haben. Wir hatten jetzt in eineinhalb Jahren vier Sachbearbeiter und auf die Reihe haben sie trotzdem nicht viel bekommen...
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Das dachte ich auch. Ich habe im Netz gegoogelt und da stand, dass die Abrechnung Objektbezogen und nicht Eigentümerbezogen ist und deshalb nur im Jahresturnus erstellt werden. Deshalb frage ich jetzt mal hier nach. Danke für deine Antwort! Ich werde auf jeden Fall nochmal diese Hausverwaltung anschreiben. Aber das ist so eine Chaos-Truppe, dass ich froh bin, die Wohnung verkauft zu haben. Wir hatten jetzt in eineinhalb Jahren vier Sachbearbeiter und auf die Reihe haben sie trotzdem nicht viel bekommen...
Das Objekt kann ja nicht wissen, wann der Eigentümer wechselt. Stell Dir vor Du hättest einen Mieterwechsel: da geht es ja auch.
edit:
Im Zweifelsfall schreibst Du die Geschäftspartner einfach selber an.
Also u.a.die Heizkostenmessung, die Versicherung, den Strom und das Wasser.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
In Deinem Notarvertrag wird es eine Regelung über Kosten und Lasten ab Übernahme durch den Käufer geben.
Habe gerade nachgeschaut. Dazu steht drin, dass der Erwerber sich verpflichtet die Hausgeldzahlungen aufzunehmen... und die "Veräußerer versichern, dass sie mit den Zahlungen an den Verwalter nicht im Rückstand sind" - das war ja unser Plan und mit der Käuferin so abgesprochen. Geht halt jetzt nicht, wenn wir keine Datumsgenaue Abrechnung haben können..,

Habt Ihr die Äcker behalten können?
Ja. Aber nachdem wir alles miteinander durchgestanden haben, gibt es auch ein klein bisschen Knatsch zwischen meiner Schwester und mir. Ich werde runterschlucken... Sie hat auf jeden Fall nun ohne Abgeltung an mich den 5-mal so großen Acker samt der höheren Pacht und ich habe in der Nachlassauseinandersetzung vom Notar den Eintrag bekommen, dass "Wertunterschiede im Rahmen der Erbfolge nach Ihren Eltern berücksichtigt werden".
Anders war eine Einigung leider nicht mehr möglich. Ich wollte den großen Acker nicht und sie wollte aber kein Geld dafür an mich abgeben.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Habt ihr denn wenigstens die maßgebenden Zählerstände fest gehalten?
An den Heizkosten wird es nicht scheitern - es war echt warm in der Zeit.
Aber jetzt demnächst kommt was - und der Gasaufschlag ja auch noch. Also sollten Heizkosten schon abgerechnet werden.

************
Na gut - dann ist das mit den Äckern eben so.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Im Zweifelsfall schreibst Du die Geschäftspartner einfach selber an.
Also u.a.die Heizkostenmessung, die Versicherung, den Strom und das Wasser.
Das ist aber nur ein recht kleiner Teil der ganzen Abrechnung. Verwalterkosten, Gebäudeversicherung, Instandhaltungsrücklagen. Da die Wohnung komplett ungenutzt war das halbe Jahr, bis auf das wöchentlich einmal Kloospüle laufen lassen, sind die Nebenkosten auch wirklich nicht sehr groß. Ich kann ja den Unterschied der Zahlen vom 31.12.21 und 30.06.22 vergleichen und da ist das, was dazugekommen ist kaum der Rede wert.
 

kasiopaja

Urgestein
Das ist aber nur ein recht kleiner Teil der ganzen Abrechnung. Verwalterkosten, Gebäudeversicherung, Instandhaltungsrücklagen. Da die Wohnung komplett ungenutzt war das halbe Jahr, bis auf das wöchentlich einmal Kloospüle laufen lassen, sind die Nebenkosten auch wirklich nicht sehr groß. Ich kann ja den Unterschied der Zahlen vom 31.12.21 und 30.06.22 vergleichen und da ist das, was dazugekommen ist kaum der Rede wert.
Ja, aber dann hast Du das offiziell. Die allgemeinen Kosten werden sowieso anteilig abgerechnet, da ist es ziemlich egal.
 

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