hypothetischer Fall:
Rentnerehepaar hat Eigentumswohnung (Wert ca. 200.000€ und offener Kredit (ca 100.000€).
Jetzt möchten die künftigen Erben (die Kinder) schon zu Lebzeiten alles regeln und spielen mit dem Gedanken, die Wohnung den Eltern abzukaufen für den Betrag, der an Kredit noch offen ist.
Die Eltern tilgen dann den Kredit und sind schuldenfrei und dürfen solange sie Leben in der Wohnung bleiben.
Dann zahlen die Eltern weiter ihre Kreditrate (oder etwas weniger, je nach Zinsniveau) nur an die Kinder, statt an die Bank.
Wäre so ein Kontrukt möglich und rechtlich zulässig? Gibt es Fallstricke?
Muss eine Wohnung immer zum Marktwert verkauft werden, oder gibt es andere Lösungen, damit es später im Fall der Fälle nicht alles auf einmal kommt (Wohnung verkaufen, Beerdigung organisieren etc.)?
Rentnerehepaar hat Eigentumswohnung (Wert ca. 200.000€ und offener Kredit (ca 100.000€).
Jetzt möchten die künftigen Erben (die Kinder) schon zu Lebzeiten alles regeln und spielen mit dem Gedanken, die Wohnung den Eltern abzukaufen für den Betrag, der an Kredit noch offen ist.
Die Eltern tilgen dann den Kredit und sind schuldenfrei und dürfen solange sie Leben in der Wohnung bleiben.
Dann zahlen die Eltern weiter ihre Kreditrate (oder etwas weniger, je nach Zinsniveau) nur an die Kinder, statt an die Bank.
Wäre so ein Kontrukt möglich und rechtlich zulässig? Gibt es Fallstricke?
Muss eine Wohnung immer zum Marktwert verkauft werden, oder gibt es andere Lösungen, damit es später im Fall der Fälle nicht alles auf einmal kommt (Wohnung verkaufen, Beerdigung organisieren etc.)?