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KFZ-Kauf

Hallo Reno1234,

schau mal hier: KFZ-Kauf. Hier findest du was du suchst.
G

Gelöscht 118344

Gast
Hallo @Reno1234

Nun wird es Zeit, dass der Verkaufsberater bzw. das DB-Autohaus für geradesteht. Er spielt auf Zeit, das ist klar.
Du hast das Auto bei dem DB-Autohaus gekauft...und es gibt nicht nur den einen Verkaufsberater. Das Autohaus hat weitere Mitarbeiter:innen, die Dir genauso kompetent weiterhelfen können. Du hast alles schwarz auf weiß. Warum erkundigst Du Dich dann noch nach einem Mitarbeiter, der scheinbar nicht da ist? Schreibe das Autohaus mit der Chef-Etage als Einwurf-Einschreiben an und dann siehst Du weiter.

Oder sollte ich einen Anwalt damit beauftragen?
Das ist die andere Alternative, die Dich u.U. (sehr viel) Geld kosten wird. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du Dich ggf. über eine unabhängige Rechtsvertretung unverbindlich und meist auch kostenlos beraten lassen. Du kannst auch eine Mediation über diesen Weg durchführen lassen, wenn deine Rechtschutzversicherung so etwas anbietet.


Wünsche Dir viel Glück und Erfolg bei deinen Klärungsversuchen.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Du gehst mit Deinem Kaufvertrag in den Laden zum Verkaufsleiter. Wenn der auch so lustlos ist, dann zum Geschäftsführer. Über dem steht noch der Chef der Gruppe. Die findest Du im Impressum von der Seite der Firma. Und wenn das nicht fruchtet, dann erst zum Anwalt.
 
G

Gelöscht 126488

Gast
Hier sind einige Fehler passiert, auch von deiner Seite.
Solche Vereinbarungen und "Versprechen" müssen immer schriftlich erfolgen, ansonsten sind sie annulliert.
Dem VK kannst du keinen Strick mehr draus basteln, da er im Endeffekt zwar zwielichtig gehandelt, aber gegen kein Gesetz verstoßen hat.
Auch wenn du keine Garantie über 2 Jahre hast, eine Gewährleistung hingegen schon. Bei gewerblichen Autoverkäufen sind diese gesetzlich geregelt.
Alles worauf du derzeit hoffen kannst ist die Kulanz seitens des Autohauses, da sie sich an den Kaufvertrag halten. Du kannst hier versuchen den Mailverlauf, als Druckmittel zu nutzen, nur im Endeffekt muss das Autohaus nichts.
 
Seltsame Probleme habt ihr / macht ihr Euch.
Wenn Du einen Gebrauchtwagen gekauft hast, ohne eine verlängerte Gewährleistung / Garantie (was auch immer garantiert werden sollte), dann ist das (hoffentlich) auch nicht im Preis abgebildet = der Wagen war billiger.
Hättest Du diese verlängerte Gewährleistung / Garantie bekommen, wird dies auch eingepreist = der Wagen wird teurer.
Wie Du selbst schreibst, ist im Vertrag vereinbart, dass Dir die Option nachträglich angeboten werden soll. Bedeutet Dir würde angeboten, dass Dir eine Gewährleistung über das gesetzliche Maß gegen Entgelt verkauft wird.
Es stellt sich mir nun folgende Fragen:
- Wie bereits von Dr. Superman angesprochen; warum holst Du Dir nicht einfach so etwas von einem normalen (Versicherungs-)Anbieter? So eine Gewährleistung ist letztendlich nur die Auslagerung eines Risiko für ein Schadensereignis. Das ist das Geschäftsmodell von Versicherungen. Und wie Du vom Verkäufer weißt, lagert dieser das ebenfalls aus. In dem von Dir gewünschten Fall kassiert also evtl. die Versicherung UND Dein Verkäufer.
- Mit welchem Ziel willst Du denn den Verkäufer juristisch belangen = Was soll Dein Anwalt denn erreichen? Dass Dein Verkäufer Dir eine Gewährleistung = Versicherung gegen zusätzliche Kosten ANBIETET. Mit dem bloßen Angebot hast Du noch keine Versicherung.

Anders sähe die Sachlage aus, wenn der Preis einer solchen Versicherung bereits bezahlt worden wäre, also der Verkaufspreis des Wagens mit einer solchen Leistung kalkuliert worden ist, den Du dann bezahlt hast. Dazu müsstest Du aber die Kalkulation des Verkäufers kennen, bzw. im Prozess diese einfordern. Viel Spaß mit einer solchen Klage und dem damit verbundenen Kostenrisiko.
Und das mit dem Ziel eine Versicherung für ein Jahr zu haben, die dann im eigentlichen Schadensfall eventuell NOCHMALS verklagt werden müsste, wenn sie nicht zahlen will / den Schaden nicht übernehmen will, was ja auch nicht so selten vorkommen soll. Hinzu kommen rechtliche Kniffe deren Beweislast ggf. bei Dir liegt: (Zeitpunkt des Schadenseintritt und wann bestand der diesen verursachende Mangel / Ist der Schaden durch den Mangel überhaupt verursacht -> Mangelfolgeschaden / etc.).

Ich frag mich echt, warum die Leute immer so wahnsinnig auf Versicherungen stehen. Ist die Karre so viel wert, dass im Falle eines absoluten Kapitalschadens (z.B. Motor / Getriebe im A****) Du ruiniert wärest?
 
G

Gelöscht 124822

Gast
ja, natürlich. Ich habe gerade so viel um die Ohren, das ich mir über die einfachste Lösung keine Gedanken gemacht habe. Irgendwie war mir das bisher auch egal. Hat ja sonst alles gepasst. Ich tendiere eher dazu darauf zu verzichten und im Gegenzug eine kostenlose Serviceleistung oder einen kleinen Preisnachlass auszuhandeln. Einen Fall für meine Rechtschutzversicherung möchte ich nicht daraus machen.
Was haltet ihr für angemessen und fair? auch dem DB-Autohaus gegenüber?
Ich bin wirklich nicht raffgierig, aber ein bisschen über den Tisch gezogen fühle ich mich schon irgendwie...
Falls Du im ADAC bist , gibt es dort eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung von Juristen , welche sehr fundiert sind und auch Dir Tips zur weiteren Vorgehensweise geben .
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