Ein Auto ist KEIN Gebrauchsgegenstand, sondern ein Statusobjekt !!!
Das mag für manche Leute stimmen, aber rein rechtlich ist es ein Gebrauchsgegenstand. Kannst ja auch die Stadt nicht verklagen, wenn das Salz deinen Lack angreift.
Bei Gebrauchsgegenständen gibt es sowas wie eine natürliche Abnützung, bzw eine zu erwartende Abnützung, also eine Gefahr, die der Fahrzeughalter bewusst eingeht, wenn er sein Auto auf die Straße stellt.
Das drüberlaufen einer Katze gehört da dazu!
Wenn die Kratzer so minimal sind und es auch nicht nachweisbar ist, dass sie überhaupt von einer Katze kommen, bzw wenn, dass sie von genau DIESER Katze kommen, dann wird der Nachbar wahrscheinlich ziemlich ausgelacht werden, sollte er wirklich eine Anzeige machen wollen.
Mich hat die Polizei sogar schon mal ausgelacht und wieder heimgeschickt, als ich einen zerstochenen Reifen und einer eingetreten Tür hatte (ich wusste wer es war, dafür gab es eindeutige Zeichen, aber eben keinen Beweis, also hat man mich wieder heimgeschickt und ich musste den Schaden selber löhnen).
Also wie gesagt: Sollte er auf irgendeine Polizeidienststelle gehen, würden die ihm auch nur sagen, dass er es eurer Versicherung melden soll (bzw ihr es melden sollt)
In diesem Fall würde ich es machen, wie schon beschrieben wurde: Wenn es wirklich größere Katzer sind, dann muss natürlich eure Versicherung den Schaden begleichen. Wenn nicht, dann ist der Nachbar in der Pflicht, zu beweisen, dass es eine Katze war (könnte ja auch ein Ast, oä gewesen sein, oder vielleicht ein Marder)
Das Verhalten des Nachbar ist echt unter aller Kanone!....als könnte man das nicht freundlich regeln.