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Kann man trotz Insolvenz Geld sparen oder anlegen?

E

Engelswesen

Gast
Hallo Zusammen,

eine Frage darf amn wenn man in der Insolvenz ist sparen oder Geld auf ein Sparkonto legen? Oder gibt es nur die möglichkeit nur daheim Geld in den Strumpf zu sparen?:confused:

Gruß
 
M

Mama65

Gast
Hallo Zusammen,

eine Frage darf amn wenn man in der Insolvenz ist sparen oder Geld auf ein Sparkonto legen? Oder gibt es nur die möglichkeit nur daheim Geld in den Strumpf zu sparen?:confused:

Gruß
Hallo Engelswesen,

nimm den Sparstrumpf, auch Geld - Schenkungen sollten nicht über dein Konto laufen, den das mußt du angeben.

Schau mal hier : Da wird dir sicher geholfen:

http://www.kreditinform.de/forum/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Micky II

Aktives Mitglied
Also ich weiß nur, dass man sicher was sparen kann. So hat es mir mein Insoverwalter erklärt. Es gibt die gewisse Pfändungsgrenze, was du mit dem restlichen Geld machst bleibt dir selbst überlassen. Schließlich brauchst du ja Rücklagen, wenn was kaputt geht, wie z.B. Waschmaschine, Fernseher etc.. Oder aber für Nachzahlungen von Nebenkosten, wie Strom und Heizung. Ansonsten würde man dich ja erneut in die Schuldenfalle treiben.

Nur wenn man Zahlungen von Dritten empfängt, können sie da dran gehen. Würde ja als Einkommen gelten. Wenn du dir aber nicht wirklich sicher bist, frage doch einfach mal nach, evtl. bei einer Schuldnerberatung oder aber beim Insoverwalter selbst.

Anlegen wäre da schon ein größeres Problem, da gibts Zinsen, die würde der Insoverwalter wohl einziehen, da auch Einkommen. Und vor allem wäre dann die Frage, ob es sich um eine größere Summe handeln würde, mit der du deine Schulden teilweise begleichen könntest.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Hallo Zusammen,

eine Frage darf amn wenn man in der Insolvenz ist sparen oder Geld auf ein Sparkonto legen? Oder gibt es nur die möglichkeit nur daheim Geld in den Strumpf zu sparen?:confused:

Gruß
Wie cosma es bereits beschrieben aht bis zur Aufhebung des Verfahrens gehört Neuvermögen zur Masse.
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse (1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Nach dem Verfahren in der sogenannten Wohlverhaltensperiode greift §80InsO (Verwaltungs- und Verfügungsrecht) nicht mehr.
Es gilt jetzt vordergründig der §295Inso und die Abtretungserklärung der Bezüge.

Wichtig Vermögen, dass von Todes wegen (Erbe) erworben wird, gehört nun zur Hälfte an den TH herausgegeben.
 
N

NicoleS.

Gast
also ansparen kannst du grundsätzlich etwas. Solltest du nur privat zu Hause machen. Wenn du Geldschenkung oder Gewinne machst, dann wird dir 50% davon abgenommen. die anderen 50% darfst du behalten.

Ich kann dir empfehlen einfach ne Riester Rente abzuschließen, wenn du kein geld zu Hause sparen willst. Die Riesterrente lässt du so lange bis die Wohlfühlperiode läuft auch laufen udn danach löst du sie einfach auf. Du wirst dann zwar so ca. 150 € Minus machen aber an das Geld kommt keiner ran. Riesterrente ist unpfändbar!
 
G

Gast

Gast
Natürlich darf man in der Insolvenz Geld sparen.

Wenn Du, von dem was bereits gepfändet, wurde noch etwas sparst ist das absolut legitim.

Ich bin bereits seit 5 Jahren in der Inso und mein Treuhänder sagt: Wenn Du von dem Geld, welches bereits gepfändet wurde, was sparst ist das kein Problem.
Und auch erlaubt.

Wieso sollte noch einmal etwas von dem Geld (Pfändungsfreigrenze) zusätzlich noch mal etwas gepfändet werden ?

Das ganze Geld welches vor der Insolvenz gespart wurde ist weg ( Insolvenzmasse).
Nicht das in der Insolvenz.

Grüße
 
G

Gast

Gast
Du könntest Gold oder Wertgegenstände kaufen. Nachdem in spätesten 2-3 Jahren die nächste Hyperinflation kommt, ist dein Geld eh weg.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo Zusammen,

eine Frage darf amn wenn man in der Insolvenz ist sparen oder Geld auf ein Sparkonto legen? Oder gibt es nur die möglichkeit nur daheim Geld in den Strumpf zu sparen?:confused:

Gruß
Während der Wohlverhaltensperiode kannst Du ansparen was Du willst und lustig bist; es kann nichts passieren.

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Diese wird durch das Insolvenzgericht angekündigt und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 200 Inso findet statt. Es kann auch nach § 258 Inso oder nach § 34 III Inso statt finden. Es kann bis hierhin eins bis zwei Jahre dauern, wobei diese Zeit mit angerechnet wird.
Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt das an den Insolvenzverwalter gefallene Recht das Vermögen des Schuldners zu verwalten wieder an diesen zurück. Die Vollstreckungsverbote gegen den Gläubiger gelten nicht mehr, die Insolvenz Gläubiger haben ein Nachforderungsrecht laut § 201 InsO.
Der Schuldner erhält nun die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück und die Gläubiger das Recht in dieses Vermögen zu vollstrecken.
Allerdings

Wenn der Schuldner eine natürliche Person ist und mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, entfällt das Nachforderungsrecht für die Gläubiger laut § 291 I InsO. Zwangsvollstreckungshandlungen sind während der Abtretungsphase unzulässig, § 294 I InsO.
 

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